11. April 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 14Öffentlich

Teilnahme – Bewegungsaktion "Stadt - Land – zu Fuss"

FB 61/0880/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Breuer verweist darauf, dass in der Vorlage der Fachbereich Sport und auch der Stadtsportbund als mögliche Partner genannt würden und bittet deshalb darum, die Mitglieder des Sportausschusses ebenfalls in den Prozess einzubinden.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Teilnahme der Stadt Aachen an der Aktion „Stadt – Land – zu Fuß“ vorzubereiten und durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Teilnahme der Stadt Aachen an der Aktion „Stadt – Land – zu Fuß“ vorzubereiten und durchzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die deutschlandweite Bewegungsaktion "Stadt - Land - zu Fuß" (https://www.stadtlandzufuss.de/) geht vom 1. bis 21.November 2024 in ihre 3.Auflage. Die Aktion soll in dieser „aktivitätsarmen“Jahreszeit Menschen zu Bewegung in nachhaltiger Art und Weise animieren.Das Motto "bewegen – begegnen – entdecken" adressiert alle Teile der Bevölkerung.

Auch das Zukunftsnetz Mobilität NRW, in dem die Stadt Aachen Mitglied ist, bewirbt die Aktion in der Kategorie "best practice" (https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/mobilithek/good-practice/stadt-land-zu-fuss).

Der Initiator der Aktion, Edzard Wirtjes,wurde von der Kampagne “Stadtradeln“ inspiriert, die Radfahrende adressiert. Die Stadt Aachen nimmt bereits seit dem Jahr 2009 an der Kampagne „Stadtradeln“ teil.

Auch bei der Aktion „Stadt – Land – zu Fuß“ sammeln die Teilnehmer*innen im Aktionszeitraum Kilometer für ihre Kommunen– zu Fuß. Sie treten in einem interkommunalen Wettbewerb "gegeneinander" an. Im letzten Jahr nahmen 16 Kommunen, u.a. die Stadt Köln, an "Stadt – Land – zu Fuß" teil. Teilnehmende Kommunen werden in drei Größenkategorien nach Zahl der Einwohnenden (>100.000, 100-300.000, < 300.000 EW) unterteilt.

Zusätzlich können innerhalb der Kommunen Teams gebildet werden, die in den Wettbewerb mit anderen Teams aus der Kommune gehen.

Generell steht nicht der Wettkampf im Vordergrund, sondern die Animation zu körperlicher, nachhaltiger Aktivität, Spaß, die Freude an der Bewegung und die Identifikation mit der Kommune und dem eigenen Team. Die Aktion hat einen sehr integrativen Charakter. Alle, die zu Fuß unterwegs sind, können teilnehmen. Dies eröffnet eine breitgefächerte mögliche Teilnehmer*innenschaft.

Die Schwelle zur Teilnahme ist bewusst niedrig gehalten. Die Teilnehmer*innen melden die zurückgelegten Kilometer selbst über die App der Aktion oder über die Webseite zur Aktion. Gesammelt werden alle im Freien zu Fuß zurückgelegten Kilometer. Dies können die alltäglichen Wege zur Schule und Arbeit, die abendliche Jogging-Runde oder der Sonntagsspaziergang sein. Ein GPS-Tracking der Teilnehmer*innen erfolgt nicht. Die Einträge der Teilnehmer*innen werden jedoch einer Plausibilitätskontrolle durch das Team des Veranstalters unterzogen.

"Stadt – Land – zu Fuß“ bewirbt das zu Fußgehen als nachhaltige und gesunde Fortbewegung.Die Aktion ist mit Prof. Dr. Froböse (Sporthochschule Köln) und Prof. Dr. Halle (Technische Universität München) vernetzt. Mit der diesjährigen Ausgabe soll das Profil der Veranstaltung in Richtung Alltagsmobilität und Fußverkehrsfreundlichkeit erweitert werden.

Die Bewegungsaktion "Stadt – Land – zu Fuß" kann zu einer nachhaltigeren und ausgewogeneren Mobilität beitragen, indem sie die Interessen der zu Fuß Gehenden deutlicher in den persönlichen wie öffentlichen Fokus rückt. Oftmals geraten die Bedürfnisse zu Fuß Gehenderim geführten Diskurs zwischen den Interessensgruppen des Radverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs in den Hintergrund. Auch in der deutschlandweiten Verkehrsplanung wurde Fußverkehr lange Zeit als “Nebenherverkehr“ betrachtet. Die Teilnahme an der Bewegungsaktion "Stadt - Land - zu Fuß" trägt dazu bei, die Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger in das öffentliche Interesse zu rücken. Hieran anknüpfend kann sie dabei unterstützen, auch die Mobilitätsanliegen des Fußverkehrs stärker in den öffentlichen Dialog einzubinden. Durch eine gezielte Sensibilisierung für die Herausforderungen, mit denen zu Fuß Gehende konfrontiert sind, kann eine umfassendere und nachhaltigere Mobilität ermöglicht werden, die die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt.

Gefüllt werden soll der Aktionszeitraum, der mit einer Auftaktveranstaltung beginnt und mit einer Abschlussveranstaltung mit Prämierung endet, mit verschieden Veranstaltungen und Aktionen. Die Stadt Wesel veranstaltete beispielsweise im Rahmen der Aktion einen Workshop mit dem Mobilitätsmanager, dem Klimaschutzbeauftragten und dem Beauftragten für Europaangelegenheiten. In vielen Kommunen richten Kooperationspartner*innen gemeinsame Spaziergänge, Wanderungen und Laufrunden aus.

In Aachen könnte z.B. der FB52 “Sport“ Kooperationspartner sein. Weitere Kooperationspartner könnten z.B. auch der Stadtsportbund Aachen und der Einzelhandel sein.

Gezielt können Schulen (Schulwegpläne), Seniorenzentren, Sportvereine und die Kommission barrierefreies Bauen einbezogen werden.

Die Aktion wurde in den letzten Jahren durch die Lokalpresse der Kommunen begleitet und beworben. Auch das Radio (WDR Lokalzeit und Radio Kölnhttps://www.radiokoeln.de/artikel/bewegungsaktion-stadt-land-zu-fuss-startet-1808919.html) berichteten über “Stadt - Land - zu Fuß".

Kosten der Teilnahmen und Leistungen des Veranstalters
Teilnehmende Kommunen zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.300€ an die Dachorganisation. Finanzielle Mittel stehen beim PSP-Element 4-120201-976-2 Aktionsplan Verkehrssicherheit zur Verfügung.

Der Veranstalter bindet die Kommune in den Teilnehmerkreis ein, stellt verschiedene Info- und Werbematerialien im corporate design der Aktion in Form von Plakaten, Infopostkarten, Pressemitteilungen, der projektspezifischen App und Social Media-Inhalten zur Verfügung. Er betreut die teilnehmenden Bürger*innen via Telefon- und E-Mail zu allen Themen rund um die Veranstaltung, so dass der personelle Aufwand der teilnehmenden Stadtverwaltung sich auf ein Minimum reduziert.

Mehrwert für Aachen
Aus Sicht der Verwaltung bietet eine Teilnahme der Stadt Aachen an der Aktion "Stadt – Land – zu Fuß" einen vielfältigen Mehrwert: Die seit 01.11.2023 besetzte Stelle zur Förderung des Fußverkehrs kann mit Hilfe der Aktion– aufbauend auf die Aktivitäten der Durchführung des Fußverkehrs-Checks - das Engagement der Stadt Aachen zur Förderung des zu Fuß Gehens weiter ausbauen. Sie hilft, die Belange zu Fuß Gehender in der Stadt des Schlenderns weiter zu stärken und als nachhaltige und gesunde Art der Fortbewegung zu fördern. Somit ergänzt sie die bislang verfolgte Strategie zur Förderung des zu Fuß Gehens und füllt sie mit konkreten, nachvollziehbaren und positiv besetzten Aktivitäten.

Im interkommunalen Wettbewerb stellt sie Aachen ein weiteres Mal als zukunftsorientierte und engagierte Kommune heraus.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine Teilnahme der Stadt Aachen an der Bewegungsaktion "Stadt - Land - zu Fuß", um den Fußverkehr und die Bedürfnisse der zu Fuß Gehenden in der öffentlichen Wahrnehmung präsenter zu machen und zu stärken.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120201-976-2 „Aktionsplan Verkehrssicherheit“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

30.000

30.000

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Durch die Maßnahme werden die Belange nachhaltiger Mobilität, insbesondere des Fußverkehrs, gestärkt. Die Maßnahme unterstreicht die Wichtigkeit des zu Fuß Gehens sowohl bei Bürger*innen, Politik als auch Verwaltung.

Der Effekt kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-07 FB 61_0880_WP18 Teilnahme _ Bewegung SAO.pdf

23.10.2024

140.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:46