20. März 2024 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 14Öffentlich

Entwicklung von zwei artenreichen Trockenrasenflächen im Bereich des Varnenum

BA 4/0140/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen bedankt sich bei Herrn Dr. Aletsee, Geschäftsführer der NABU-Naturschutzstation Aachen, ausdrücklich für die anschaulichen Ausführungen bei der vor Beginn der heutigen Sitzung stattgefundenen Ortsbegehung im Bereich des Varnenums.

Herr Dr. Aletsee bedankt sich seinerseits für das große Interesse an seinen Erläuterungen und wünscht für den weiteren Verlauf noch eine gute Sitzung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt einstimmig der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Böse-Kreuz zu. Bei der Verbreiterung der Fläche ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Weg von der Straße zur Treppe des Böse-Kreuzes freigehalten wird, damit das Wegekreuz für Besucher*innen begehbar bleibt. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt einstimmig der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Varnenum vorbehaltich der Genehmigung des Antrags nach § 15 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Böse-Kreuz.

Bei der Verbreiterung der Fläche ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Weg von der Straße zur Treppe des Böse-Kreuzes freigehalten wird, damit das Wegekreuz für Besucher*innen begehbar bleibt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt der Entwicklung der Trockenrasenfläche am Varnenum vorbehaltich der Genehmigung des Antrags nach § 15 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Bei einer Begehung des Bereichs um das Varnenum mit Vertretern des Aachener Stadtbetriebs und des NABU ist der Plan gefasst worden, auf zwei Teilflächen artenreiche Trockenrasenflächen zu entwickeln.

Die Flächen befinden sich im Randbereich des Varnenums sowie vor dem "Böse-Kreuz". Die Flächen sollen mit einigen Eichenpflöcken abgegrenzt werden.

Standort Böse-Kreuz:

Das Kreuz soll durch die Maßnahme nicht verdeckt werden. Der weniger intensiv gemähte Bereich soll lediglich leicht vergößert werden. Aktuell wachsen und blühen dort das Gelbe Labkraut und die Flockenblume, teilweise die Wilde Möhre, die Rundblättrige Glockenblume und die Kleine Bibernelle sowie das seltene Sonnenröschen. Einige seltene Schmetterlinge sind regelmäßig zu beobachten. Der jetzige Bereich soll um ca.drei Meter verbreitert werden und dies soll mit 4 niedrigen Eichenpfählen kenntlich gemacht werden.

Standort Varnenum:

Hier kommen zusätzlich Knäulblütige Glockenblume, Schwarze Königskerze und Ackerwitwenblume vor. Das seltene Sonnenröschen blüht hier nicht. Auch hier soll ein 1-3 Meter breiter Streifen (je nach Abstand des bisherigen Zauns zur Ruine) seltener gemäht werden und mit 4-5 niedrigen Pfählen für den Pflegetrupp kenntlich gemacht werden. Prinzipiell ist der Bereich Varnenum als Bodendenkmal eingetragen. Um hier Bodeneingriffe vornehmen zu dürfen, muss formal vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag nach § 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz gestellt werden.

In beiden Fällen übernimmt die Naturschutzstation Aachen gerne die fachliche Pflege (abschnittsweise Mahd mit Sense und Räumung der nicht-gemähten Flächen). Es wird keine Bodenbearbeitung und keine Einsaat erfolgen. Am Varnenum kann alternativ zu Eichenpflählen (Durchmesser ca 15 cm, Tiefe ca. 30 cm) auch mit T-Eisenpfählen (Schenkellänge ca. 2 cm, Tiefe ca. 30 cm mit angeschraubten Eichenpfählen, nur oberirdisch) gearbeitet werden. Der Eingriff im Boden ist geringer, die Stabilität ist besser. Aufgrund der höheren Frequentierung durch Menschen, des Bodendenkmalschutzes und des steinigeren Bodens böte sich diese Ausführung fürden Bereich Varnenum an.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-05 BA 4_0140_WP18 Entwicklung von zwei SAO.pdf

16.11.2024

5.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 20.03.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:40

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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