23. April 2024 um 18:00,
TOP 4.3Öffentlich

Bürgerantrag der Arbeitsgruppe Forst (Zeppelinstraße und Mataréstraße) Oktober 2023

Fb 68/0001/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dopatka weist zunächst auf einen großen Ortstermin hin, der im Viertel stattgefunden hat.

Frau Stärk-Meuser erläutert im Nachzug einige Sachstände, die u.a. auch aus dem Besprochenen im Ortstermin resultieren:

Fragen der Initiative Zeppelin-Mataréstraße:

1. Evaluation / Eindruck des bisherigen Einsatzes der Waste Watcher vor Ort:

Die Kollegen sind regelmäßig in diesem Bereich unterwegs und konnten bereits viele Gespräche mit Bürger*innen führen. Dabei wurden Informationen und Tipps rund um die richtige Mülltrennung gegeben. Auch werden in den wilden Müllstellen immer wieder Verursacherhinweise gefunden. Diese werden an das Ordnungsamt weitergeleitet, so dass ein Verfahren eingeleitet werden kann. Die Verursacher*innen müssen mit empfindlichen Strafen und der Übernahme der Entsorgungskosten rechnen.Grundsätzlich werden die Waste Watcher mit ihrer Arbeit für Aachen und auch für das Viertel sehr gut angenommen. Die Arbeit zahlt sich aus Sicht des E18 vollumfänglich aus, auch wenn es (leider) immer noch wilde Müllstellen gibt.

2. Information des E18 bezüglich der Problematik der gelben Säcke und der Möglichkeit der Anschaffung gelber Tonnen

Das Thema "gelbe Tonnen" ist im letzten Jahr häufiger von der Presse aufgegriffen worden. Die Hauseigentümer haben die Möglichkeit gelbe Tonnen zu beantragen. Allerdings schreiben wir als Aachener Stadtbetrieb nicht alle Hauseigentümer "gießkannenmäßig" an. Auch können wir niemanden verpflichten eine gelbe Tonne anzuschaffen, da das Hauptsammelsystem in Aachen der gelbe Sack ist.

3. Eingeschränktes Halteverbot oberhalb der Container in der unteren Mataréstraße

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist es durchaus vorstellbar, den einen Parkplatz hinter den aufgestellten Altglas Sammelbehälter mit einem eingeschränkten Haltverbot bis zur folgenden Grundstückszufahrt umzuwandeln. Die Beschilderung müsste mit Anfang und Ende ausgestattet werden, so dass sich leider unvermeidbar an der Stelle eine Schilderhäufung ergäbe. Die Finanzierung einer solchen nicht notwendigen Maßnahme ist ungeklärt.

Bedingt durch Lieferschwierigkeiten kann nach Fertigung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung es außerdem zu erheblichen Wartezeiten kommen, bis eine Umsetzung vor Ort erfolgt.

4. Bewilligung der Gelder zur Gestaltung der Bunkerwand

Mögliche Option: Jan Bernhard, Schulsozialarbeiter im Schulverband Aachen-Ost übernimmt die Wandgestaltung im Rahmen des Projektes "Kunst im Viertel" nach den Sommerferien aber vor den Herbstferien 2024.

Zum Projekt "Kunst im Viertel": Schüler*innen übernehmen großflächige Gestaltung im eigenen Stadtteil, in gemeinschaftlicher Arbeit mit bekannten Streetartkünstler*innen.

Finanzielle Unterstützung für Materialkosten, Wandvorbereitung, Miete und den Auf- und Abbau von Hebebühne/ Baugerüsten/Dixi-Klo/Bauwagen/Biertische- und Bänken etc. wird derzeit von der B0 geprüft. Die Projektgelder reichen für die Bunkerwand nicht aus. Subvention nötig.

5. Ortstermin zur zukünftigen Nutzung des Bonifatiusgeländes

  • Eine sehr engagierte Lenkungsgruppe tagte im März und April 2024
  • Die Kirche ist mit einer Zwischennutzung/temporärer Nutzung einverstanden
  • Planungen haben noch nicht finalisiert was genau gemacht wird, bspw. Zwischennutzung des Gartens. Dies alles braucht Zeit und Geld, das die Kirche nicht zahlen kann/möchte
  • Was sich langfristig ergibt ist derzeit nicht abzusehen.

6. Schallschutz für den Musikbunker in der Zeppelinstraße

Bisher gibt es seitens des Musikbunkers e.V. keine offizielle Rückmeldung zur Anfrage des Quartiersmanagements Forst/Driescher Hof; diese erfolgte per E-Mail am 10. Oktober 2023 und am 03. April 2024. Die Stadt Aachen nimmt daher hierzu direkten Kontakt zu den betreffenden Fachstellen innerhalb der Verwaltung bzgl. Schallschutz auf.

7. Sichtbare Präsenz uniformierter Polizeibeamt*innen im Quartier

Mehrfach hat das Quartiersmanagement den Stadtteilpolizisten bei verschiedenen Angeboten im Quartier angetroffen. Inwiefern der Streifendienst/Präsenzzeiten im Quartier darüber hinaus ausgeweitet werden kann/können, obliegt alleinig der Entscheidung der Polizei.

Das Quartiersmanagement steht mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten in regelmäßigem Austausch. Der Quartierspolizist ist außerdem Mitglied der Stadtteilkonferenz und somit über die Aktivitäten und Veranstaltungen im Quartier automatisch in Kenntnis, somit kann grundsätzlich auch eine Beteiligung an etwaigen geeigneten Formaten seitens der Polizei entschieden / mitgestaltet werden. Abstimmungen dazu sind in den Sitzungen der Stadtteilkonferenz und auf kurzem Wege möglich.

Die Antragstellerin stellen daraufhin einige Fragen, wie z.B. ob Baumscheiben neu bepflanzt werden oder ob es denkbar ist, dass vor Glascontainern eingeschränktes Haltverbot eingerichtet wird oder Hecken im Einmündungsbereich gepflanzt werden können.

Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und erläutert rechtliche Vorgaben bzw. die Machbarkeit.

Es wurde bspw. eine Baumscheibe an dem Freunder Weg / Bonifatiusweg bepflanzt, die als besonderer Schwerpunkt für wilde Müllablagerungen identifiziert wurde. Hier wurden Spiereen gepflanzt, die etwas robuster sind. Wenn sich die Pflanzen etabliert haben, werden hoffentlich weniger gelbe Säcke und sonstiger wilder Müll dort abgelegt. Es wird den Antragstellerinnen das Angebot gemacht, wenn noch andere Baumscheiben entsprechend bepflanzt werden sollen, können diese gerne genannt werden und der Aachener Stadtbetrieb leitet die Bepflanzung in die Wege.

Sodann referiert Frau Roder über den eigentlichen Tagesordnungspunkt (s. Antrag) und wünscht sich danach einen zeitnahen Sachstand der Verwaltung.

Frau Keupen dankt dem Engagement.

Herr Larscheid erläutert im Gegenzug und als Antwort die Sicht der Verwaltung anhand einer Präsentation. Diese wird der Niederschrift in Allris beigefügt.

Frau Schmidt-Promny gefällt, wie das Verfahren gelaufen ist und wünscht sich eine Schulstraße in dem Bereich und dass alles zügig angegangen wird.

Herr Cierniak hat eine Verständnisfrage bezüglich eine Rechts-vor-Links-Regelung, die im Gremium beantwortet werden kann.

Frau Derichs ist mit dem Antrag einverstanden, zeigt sich jedoch schockiert, dass nach den Ausführungen erkennbar ist, dass auch die Eltern der Schüler teilweise das Problem der Gefährdung ihrer eigenen Kinder sind, da sie sich nicht an Verhaltensregeln halten, die sie durch die Schule und auch die Polizei erhalten haben.

Frau Dreisow bemängelt, dass es keine Beschriftung auf der Fahrbahn geben wird.

Herr Larscheid gibt erneut rechtliche Einschätzungen ab, welche Möglichkeiten mit Pollern, Hecken etc. möglich sind. Außerdem erklärt er, dass Geschwindigkeitsmessungen im angesprochenen Bereich unauffällig waren.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, nach Erprobung der Einrichtung einer Schulstraße an einer Pilotschule im Aachener Raum, die Erkenntnisse daraus auf die Grundschule Mataréstraße zu übertragen und die Einrichtung einer Schulstraße vor Ort zu prüfen. Das Bürgerforum empfiehlt die weitere Beratung im Mobilitätsausschuss. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass und Hintergrund

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW von Oktober 2023 zeigen die Antragstellenden, mit welchen Maßnahmen der Schulweg zur Montessorischule Mataréstraße aus ihrer Sicht sicherer gemacht werden kann. (vgl. Anlage 1).

Problemstellen, vorgeschlagene Maßnahmen und Einschätzung der Verwaltung (Anlage 2)

Einmündung Mataréstraße/Zeppelinstraße

Dadurch, dass die Bürgersteige an der Kreuzung Zeppelinstraße/Mataréstraße von einigen Eltern als Parkplätze benutzt werden, ist die Kreuzung schlecht einsehbar und wird zu einer Gefahr für querende Kinder. Als Maßnahme wird vorgeschlagen, die Gehwege dort mit Pollern zu sichern und eine besser Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende sicherzustellen. (vgl. Anlage 3)

An der Kreuzung Zeppelinstraße/Mataréstraße gilt „rechts vor links“. Hier schlagen die Antragsteller*innen vor, dass zusätzlich das Verkehrszeichen 102 StVO („rechts vor links“) aufgestellt wird.

Vorschlag der Verwaltung

Anstelle des Verkehrszeichens „Rechts-vor-Links“ schlägt die Verwaltung die Markierung von „Haifischzähnen“ an der Einmündung Zeppelinstraße/Mataréstraße zur besseren Sichtbarkeit und Verdeutlichung der gesetzlichen Regelungen vor. Das Schild 102 StVO kann nicht, wie von den Antragstellenden vorgeschlagen, angeordnet werden, da es sich dabei um eine bloße Wiederholung der gesetzlichen Reglungen handeln würde.

Der Gehweg im Einmündungsbereich kann durch Poller freigehalten werden.

Mataréstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Antragstellenden beklagen, dass auf der Mataréstraße zu schnell gefahren wird. Sie möchten, dass auf der Fahrbahn eine „Tempo-30“ und „Achtung-Schule“-Markierung aufgebracht wird sowie ein Hinweis, dass es sich um einen Schulweg handelt.

Stellungnahme der Verwaltung

Im Oktober 2022 wurde eine Geschwindigkeitsmessung in der Mataréstraße durchgeführt. 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden haben eine Geschwindigkeit von 31 km/h eingehalten, 1,4 Prozent der erfassten Fahrzeuge fuhren schneller als 39 km/h. Ein Dialog-Display wurde 2023 an der Mataréstraße installiert. Die Daten des Dialog-Displays wurden für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 20.02.2024 ausgewertet. Die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden gefahren wurde, liegt bei 27 km/h, 0,8 Prozent fuhren schneller als 39 km/h. Die Ergebnisse sind im gesamtstädtischen Vergleich sehr unauffällig, sodass nach der verwaltungsüblichen Klassifizierung, keine weitergehendenMaßnahmen erforderlich sind.

Aufgrund der unauffälligen Geschwindigkeitsmessungen und im Rahmen der Vergleichbarkeit mit anderen Schulen werden somit keine Straßenmarkierungen mit „Tempo 30“ und „Achtung Schule“ vorgesehen.

Einrichtung einer Schulstraße

Die Antragstellenden wünschen die Einrichtung einer Schulstraße: Für die Einrichtung von Schulstraßen in Aachen, werden aktuell die Voraussetzungen geprüft. In einem ersten Schritt soll die Einrichtung einer Schulstraße an einer Schule erprobt werden. Geprüft wird dies zuerst für die Grundschule Höfchensweg. Sobald belastbare Erkenntnisse aus diesem Versuch für Aachen vorliegen, können diese auf andere Schulen übertragen werden. Es liegen weitere Anträge aus dem politischen Raum vor, die derzeit geprüft werden. Die Verwaltung wird zum Thema Schulstraße fortlaufend in verschiedenen Gremien berichten.

Lage der Elternhaltestellen

Die Antragsteller*innen haben mit ihrem Schreiben vom 07.11.2023 ihre Vorschläge zur Verlagerung der Elternhaltestellen nach Hinweisen der Schule zurückgezogen. (vgl. Anlage 4)

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-04-09 Fb 68_0001_WP18 Buergerantrag der Arb SAO.pdf

16.11.2024

6.8 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4.3
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 23.04.2024
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:55

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen