9. April 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Beitritt des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Bundesverband GebäudeGrün e.V.

E 26/0153/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schavan fasst ergänzend zur Vorlage zusammen, dass das Thema „Fassadenbegrünung“ von strategischer Bedeutung ist für Maßnahmen im Rahmen der Klimafolgeanpassungen.

Hier strebe das Gebäudemanagement den Beitritt zum Bundesverband GebäudeGrün e. V. an, um nachfolgend in dieses Netzwerk eingebunden zu sein, Qualifizierungen städtischer Mitarbeitenden zur vorgenannten Thematik vorzunehmen und einen fachlichen Austausch zu ermöglichen.

Es liegen verschiedene Wortmeldungen vor.

Ratsherr Allemand führt aus, dass er diesen Beitritt für gut befindet und befürworte, da die Aufbereitung des Themas für das Ergreifen von Maßnahmen erforderlich ist für die Zukunft.

Er bringt gleichzeitig zum Ausdruck, dass aber nicht nur die fachliche Aufbereitung des Themas erforderlich sei, sondern dass insbesondere die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen erforderlich seien sowie transparente Information der Öffentlichkeit zu diesem Thema förderlich seien.

Herr Lauven merkt an, dass das Gebäudemanagement in Bezug auf Information der Öffentlichkeit zu diesem Thema auf gutem Weg sei und verweist beispielsweise auf den Vortrag in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement am 05.12.2023.

Ratsfrau Dr. Oidtmann teilt eine formale Anmerkung mit und weist darauf hin, dass denAnlagen zur Vorlage die Satzung des Vereins Bundesverband GebäudeGrün e.V. beigefügt werden sollte.

Herr Schavan dankt für den Hinweis.

Die Satzung wird der Niederschrift beigefügt.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss

1) Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement: Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen. 2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:


1) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.

2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Zuge der Bestrebungen der Stadt Aachen Klimaneutralität zu erreichen und Klimaanpassungen vorzunehmen, rückt die Begrünung von kommunalen Gebäuden an Dach und Fassade in den Fokus des Gebäudemanagements.

Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (kurz: BuGG) bietet eine deutschlandweite sowie internationale Plattform zum fachlichen Austausch über den neusten Stand der Technik sowie Wissenschaft zum Thema „Gebäudegrün“.

Neben der Vermittlung/Vernetzung bietet die Vereinigung eine wichtige Informations-, Fortbildungs- und Qualifizierungsquelle und ist daher ein strategisch wichtiger Partner zur Etablierung von Fassadenbegrünungen an kommunalen Gebäuden.

Die ersten Qualifizierungen zur Fachberaterin / zum Fachberater Dach + Fassadenbegrünung werden bereits aufgenommen.

Als Anlage beigefügt ist eine Imagebroschüre des BuGG sowie ein Formular eines Aufnahmeantrages einschließlich der aktuellen Beitragsordnung.

Der Jahresmitgliedsbeitrag für Städte/Gemeinden/Kommunen beträgt 200 € netto/Jahr (davon 80% MwSt-frei), vgl. beiliegende Aufnahmeantrag inkl. Beitragsordnung zum Stand vom 15.05.2022.

Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Verein Bundesverband GebäudeGrün e.V. bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 14 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-12 E 26_0153_WP18 Beitritt des Gebaeude SAO.pdf

6.11.2024

5.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 09.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:44

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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