9. April 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Prognose zum Jahresabschluss/-ergebnis 2023 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen

E 26/0157/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Hauschild, kaufmännischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements Aachen, führt aus, dass mit dieser Vorlage der jährliche Forecast auf das zu erwartende Jahresergebnis, das letztlich erst zur Mitte des Jahres abschließend feststehe, gegeben werden soll.

Derzeit würden die bekannten Größen ermittelt, jedoch seien die Abschlussarbeiten sowie die Abstimmungen mit dem Haushalt sehr umfangreich.

Für den Jahresabschluss 2023 sei anzumerken, dass es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sei, schon zuverlässige Zahlen darzustellen, jedoch die derzeit vorliegenden Zahlen eine Tendenz aufzeigen würden.

Dabei sei nach derzeitigem Stand ein verbessertes operatives Ergebnis zum letzten Bericht – dem 3. Quartalsbericht 2023 –zu erwarten.

Herr Hauschild erläutert, dass die Verbesserungen des operativen Ergebnisses zum derzeitigen Stand im Wesentlichen daraus resultieren, dass aus Gründen des kaufmännischen Vorsichtsprinzips Budgetansätze bezüglich der Positionen Personalkosten, Grundbesitzabgaben und Energiekostenhöher eingeplant worden sind.

Die Wirtschaftsprüfung erfolge voraussichtlich im August 2024 durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Mittelrheinische Treuhandgesellschaft GmbH.

Die Vorlage zum Jahresabschluss wird als Tagesordnungspunkt turnusmäßig in die letzte Sitzung des Jahres des Betriebsausschusses Gebäudemanagement zur Beratung eingebracht.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Prognose zum Jahresabschluss/-ergebnis 2023 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Prognose zum Jahresabschluss/-ergebnis 2023 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss des jeweiligen Vorjahres kann dem Betriebsausschuss aufgrund von umfangreichen Abschlussarbeiten und der vorgeschriebenen Abschluss-Prüfung regelmäßig erst im 2. Halbjahr des Folgejahres zur Beratung vorgelegt werden. Dem Ausschuss soll aus diesem Grund vorab über die wesentlichen Eckpunkte und Erkenntnisse aus den Jahresabschlussarbeiten berichtet werden.

Die Prognosen sind zu diesem Zeitpunkt noch mit Unsicherheiten behaftet, da in der Regel Abstimmungsarbeiten zwischen Wirtschaftsplan und Haushalt sowie Abschlussarbeiten ausstehen. Auch die Prüfung durch den externen Wirtschaftsprüfer hat zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.

Prognose zum Jahresabschluss / Jahresergebnis 2023

Die Anlage 1 enthält eine aggregierte Übersicht der voraussichtlichen Jahresabschlusszahlen und des Jahresergebnisses.

Der Jahresabschluss 2023 wird im Vergleich zur Wirtschaftsplanung voraussichtlich mit einem niedrigeren Jahresverlust abschließen. Es ist von einem Jahresverlust von rd. – 11,0 Mio. Euro auszugehen (zum Vergleich laut Planung: Jahresverlust rd. – 14,4 Mio. Euro).

Die Energiekosten für das Wirtschaftsjahr 2023 können aufgrund von noch nicht vorliegenden Jahresrechnungen nicht belastbar ermittelt werden. Zur Bestimmung der Berechnung befindet sich das Gebäudemanagement mit dem Energielieferanten im Austausch.

Im Bereich der Investitionstätigkeit (Vermögensplan) wurden Ist-Ausgaben in Höhe von rd. 22,9 Mio. Euro (Vorjahr: 23,5 Mio. Euro) getätigt, das Bestellobligo lag bei rd. 26,4 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 30,5 Mio. Euro).

Bezüglich der Flächenentwicklung ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Flächenerhöhung. Im Sondervermögen sind saldiert Flächenzugänge in Höhe von 3.812 m² und im betreuten Vermögen Flächenzugänge von 4.665 m² zu verzeichnen. Somit ergibt sich ein insgesamt zu betreuender Flächenbestand zum 31.12.2023 in Höhe von 1.334.210 m² (davon Anteil Anmietungen: 158.053 m²).

Resumee

Der Jahresverlust 2023 wird voraussichtlich um rd. 3,36 Mio. Euro niedriger ausfallen, als in der Wirtschaftsplanung ausgewiesen, somit eine Ergebnisverbesserung eintreten. Die Verbesserung des Jahresergebnisses resultiert im Wesentlichen aus günstigeren Ergebnissen im Bereich der Bewirtschaftungsaufwendungen.

Auf die detaillierte anstehende unterjährige Berichterstattung zum Jahresabschluss wird verwiesen.

Die Investitionstätigkeit in 2023 liegt mit 22,9 Mio. Euro Ist-Ausgaben und einem Bestellobligo von 26,4 Mio. Euro auf Vorjahresniveau.

Im Bereich der Vermögensplanung / Investitionen sind alle Ausgaben durch entsprechende Gesellschafterdarlehen und / oder Zuweisungen im Haushalt 2023 gedeckt.

Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2023 wird im Rahmen der mittelfristigen Prognosen sinken, aber weiterhin angemessen sein und sich noch oberhalb der vom Finanzausschuss festgelegten Mindestgrenze bewegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 14 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-15 E 26_0157_WP18 Prognose zum Jahresa SAO.pdf

18.11.2024

193.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 09.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:44