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Sachstandsbericht des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Schulreparaturprogramm 2024

E 26/0158/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Kurschilgen habe im Vorfeld der Sitzung Schwierigkeiten beim Verständnis des Zahlenmaterials gehabt. Im vergangenen Jahr seien noch 7,9 Mio. Euro abzuarbeiten gewesen, nun seien es noch 5,9 Mio. Euro. Es werde zudem nicht erläutert, für welche Maßnahmen das Geld verausgabt worden sei. Darüber hinaus würden zusätzlich jährlich vier Mio. Euro in den Haushalt eingestellt, allerdings gebe es hierzu keine Prioritätenliste für die Abarbeitung weiterer Maßnahmen. Es fehle der Vorlage daher an Substanz zum Verständnis der Zusammenhänge.

Herr Ganser erklärt, dass für die Schulen in der Eröffnungsbilanz des Gebäudemanagements bei Gründung ein Instandhaltungsbedarf von rund 60 Mio. Euro festgestellt worden sei. Diesem Bedarf sollte mit dem Schulreparaturprogramm begegnet werden und jährlich ein gewisser Teil der Maßnahmen abgearbeitet werden. Im Laufe der letzten Jahre seien an den Schulen wieder neue Instandhaltungsbedarfe aufgetreten, sodass die ursprüngliche Summe von 60 Mio. Euro bereits Ende 2023 aufgebraucht worden sei. Daher sei nun noch ein Volumen von rund 5,9 Mio. Euro abzuarbeiten. Im letzten Bericht sei ein rechnerischer Fehler passiert, wobei es zu dem Wert von 7,9 Mio. Euro gekommen sei, dies sei nun korrigiert worden. Die Priorisierung in der Abarbeitung erfolge stets nach baufachlichen Gesichtspunkten, aktuell seien die Dächer der Turnhallen akut betroffen, sodass in diesem Bereich derzeit viele Maßnahmen anstehen würden.

Frau Griepentrog fällt auf, dass aktuell keine WC-Anlagen oder NW-Räume auf der Prioritätenliste stünden und nur Turnhallen. Es mache sie stutzig, dass solche Maßnahmen ausschließlich aus dem Schuletat beglichen würden, obwohl die Turnhallen auch von außerschulischen Vereinen genutzt würden und dies in den Bereich des Sportausschusses fallen würde.

Herr Ganser erklärt, dass die Turnhallen für Schulen sehr wichtig seien und in den letzten Jahren sei ein Sanierungsstau entstanden. Das Schulreparaturprogramm sei die einzige Möglichkeit, um kurzfristig Gelder für Instandhaltungsmaßnahmen zu erhalten. Zu Beginn des Programms seien die Maßnahmen in der Tat noch durchmischter gewesen.

Herr Becker hebt positiv hervor, dass in den vergangenen Jahren bereits rund 60 Mio. Euro in schulische Instandhaltung geflossen seien. Mit der aktuellen Summe von 5,9 Mio. Euro sei noch eine Menge Arbeit zu erledigen und erkundigt sich daher nach einer Strategie für die künftige Abarbeitung. Zudem fragt er, ob die neu etatisierte Summe von vier Mio. Euro noch dazu addiert werden müsse, oder ob sie bereits enthalten sei.

Herr Ganser berichtet, dass die vier Mio. Euro dazu addiert werden müssten, dabei befinde sich das Gebäudemanagement aktuell noch in Klärung mit der Kämmerei. Eine Reparatur stelle keine Investition dar, da das Gebäude durch die Maßnahme keinen Mehrwert erfahre. Daher müsse eine Lösung gefunden werden, um die Summe von vier Mio. Euro aktivierbar zu machen. Auf Nachfrage von Frau Griepentrog ergänzt Herr Ganser, dass zukünftig für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein neuer Anstrich, gegebenenfalls ein neuer Schuletat im Haushalt geschaffen werden müsse. Dies stehe aber ebenfalls noch zur Debatte mit der Kämmerei.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2024 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:


1.Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2024 zur Kenntnis.

2.Beschlussvorschlag für den Ausschuss Schule und Weiterbildung

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2024 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangspunkt dieses Programms war der in 2002 dem Rat vorgestellte Bericht über den „Baulichen Zustand der Aachener Schulen - Unterhaltungsstaubericht 2002 “. In diesem Bericht wurden die Auswirkungen der zu geringen Instandhaltungsmittel dargestellt und der sich hierdurch ergebende Instandhaltungsstau monetär bewertet.

Die Ausgangslage war gekennzeichnet durch einen jährlichen Bedarf an Instandhaltungsmitteln in Höhe von 1,2 % der Gebäudewiederbeschaffungswerte gemäß Empfehlung der KGSt aus 1984. Der Arbeitskreis“Kommunale Gebäudewirtschaft“, Städtetag NRW, empfiehlt, diesen Wert auf 1,5 % anzuheben.

Dem gegenüber stand eine Bereitstellung von 0,6 - 0,7 %, also lediglich ca. 50 % des Soll - Wertes.

Der Rat der Stadt Aachen hat aus dem Bericht Konsequenzen gezogen und ab 2003 zusätzliche jährliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um den dokumentierten Instandhaltungsstau im sog. Schulreparaturprogramm aufzuarbeiten. Von diesem Instandhaltungsstau an Schulgebäuden konnten bis Ende 2023 rd. 60,6 Mio. Euro abgearbeitet werden. Ein Volumen von ca. 5,9 Mio. Euro ist noch abzuarbeiten.

Im Kalenderjahr 2025 wird das in 2002 festgelegte Wertvolumen des Instandhaltungsstaus erreicht sein. Um weiterhin dringend notwendige Maßnahmen projekthaft umsetzen zu können, ist eine Fortführung des Programms in Abstimmung mit dem Finanzdezernat vorgesehen. Die entsprechenden Mittel in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro sind im Haushalt respektive Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements der Stadt Aachen für die Jahre 2025 ff eingeplant.

In Fortführung des Schulreparaturprogramms sind auch in diesem Jahr Maßnahmen an den verschiedenen Schulen vorgesehen. Hierfür wurden im Haushalt 4,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Teil derer ist die dringend erforderliche Instandsetzung der Turnhallendächer des Schulzentrums Laurensberg, die einen erheblichen Anteil des Budgets bindet. Der ermittelte Kostenrahmen für diese Maßnahme bedarf noch einer Validierung durch ein externes Planungsbüro. Die Ausschreibung der Planungsleistung wird derzeit vorbereitet. Unwägbarkeiten und Kostenrisiken der Maßnahme sind angesichts des Planungsstandes berücksichtigt.

Hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz ist die Gesamtheit der Sanierungsmaßnahmen als positiv zu bewerten, da in der Regel nach dem aktuellen Stand der Technik saniert wird und mit energetischen Vorteilen zu rechnen ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-15 E 26_0158_WP18 Sachstandsbericht de SAO.pdf

16.11.2024

161.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 18.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:53

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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