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Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Schule: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau

FB 45/0499/WP18 · Entscheidungsvorlage

Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Schule: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt schlägt Frau Griepentrog vor die ergänzende Präsentation von Herrn Lambertz zu hören und die Beschlussfassung zu vertagen. Darüber herrscht Einvernehmen.

Herr Lambertz stellt die Entwurfsplanung anhand einer PowerPoint Präsentation vor (siehe Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

Herr Auler berichtet aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brand am 17.04.2024. Die BV habe einen einstimmigen geänderten Beschluss gefasst und die Verwaltung gebeten, im Zuge der Baumaßnahme die Erweiterung der Zügigkeit der Karl-Kuck-Schule auf 2,5 Züge anzustreben. Der Bezirk Brand würde stark wachsen und daher würden zukünftig auch voraussichtlich mehr Schulplätze benötigt. Daher solle die Chance der Aufstockung jetzt genutzt werden.

Herr M. Fischer dankt der Verwaltung, dass die Schule nun entsprechend baulich erweitert werden soll, obwohl sie nicht in der Prioritätenliste der Flächenraumorientierung aufgeführt worden sei. Hier würde auf die aktuelle Situation der anstehenden Einrichtung der OGS reagiert und daher sei die Maßnahme sehr logisch und konsequent. Er erkundigt sich nach dem Sachstand zur Herrichtung des Übergangsraumes.

Herr Lambertz berichtet, dass die Umnutzung schon angestoßen worden sei. Ein neuer Boden sei in Absprache mit dem Veterinäramt nicht erforderlich, sondern lediglich eine intensive Grundreinigung sowie die Anbringung von Fliegennetzen.

Herr M. Fischer würde sich spontan dem Beschluss der BV Brand anschließen, da die Schulen in Brand zum kommenden Schuljahr auch acht Eingangsklassen bilden würden und ein weiterer Mehrbedarf an Schulplätzen zu erwarten sei.

Frau Heider ist erfreut, dass für die OGS eine schnelle Lösung gefunden werden konnte und bittet darum, die Schule mit den neuen Gegebenheiten nochmals in die Prioritätenliste einzuordnen.

Herr Hellmann ist froh, dass die Schule in das Ausbauprogramm aufgenommen worden sei, dennoch sei er erstaunt darüber, dass dies so plötzlich geschehen sei. Der Pavillon sei ursprünglich bereits im Jahr 2009 abgängig gewesen, aber die Räume wären immer noch benötigt gewesen. Insgesamt würden im Bezirk Brand 25 OGS-Plätze fehlen und auch die Anmeldezahlen insgesamt seien gestiegen. Daher sei es fahrlässig, wenn im Zuge des OGS-Ausbaus nicht die Möglichkeit zur Aufstockung der Zügigkeit genutzt werden würde.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die Prozesse der Schulentwicklungsplanung kompliziert seien und stets auch die anderen Schulen mit in den Blick genommen werden müssten. Der Ausschuss und die Verwaltung hätten lange an einer Prioritätenliste mit den Raumbedarfen für die Grundschulen gearbeitet und daher müsse auch geschaut werden, dass diese weiter im Blick behalten werde.

Herr Kaldenbach ergänzt, dass Auslöser für die jetzige Baumaßnahme an der Karl-Kuck-Schule die Einführung der OGS gewesen sei. Die Verwaltung werde die Schule im Rahmen der Flächenraumorientierung nun neu bewerten und dem Ausschuss berichten. Dennoch warnt er vor einer voreiligen Erhöhung der Zügigkeit der Schule. Dies habe immer auch Auswirkungen auf alle Schulen in der Stadt Aachen. Zudem sei die dritte Eingangsklasse an der GGS Brander Feld im kommenden Schuljahr derzeit noch fraglich. Die BV Brand habe die Verwaltung für den Juni eingeladen, um über die aktuelle schulische Situation im Bezirk zu berichten. Den neuen Schulentwicklungsplan für den Primarbereich werde die Verwaltung voraussichtlich im nächsten Jahr zur Beratung vorlegen, ein Zeitplan für die Erstellung dieses SEP-P habe die Verwaltung für Oktober diesen Jahres zugesagt. Grundsätzlich gebe es in den Bezirken immer aufwachsende und abflachende Phasen im Bezug auf die Bevölkerung, daher müsse hier vorsichtig abgewägt werden. Eine Möglichkeit könnte sein, den Anbau für eine mögliche Aufstockung vorzubereiten, um für die Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein.

Herr Auler erläutert, dass der Bezirk Brand aufgrund der vielen Baugebiete aufwachsen werde, dies sei auch im Kita-Bereich schon sichtbar. Eine Schule werde von den Eltern in erster Linie nach dem Wohnort ausgewählt, so ergeben sich auch die Anspruchsschulen. Wenn diese in Brand an ihren Kapazitätsgrenzen seine, dann wäre dies ein Problem für den Schulträger. Der Schulentwicklungsplan dürfe daher nicht nur alle fünf Jahre an die Bedarfe angepasst werden.

Herr Kaldenbach erklärt, dass Schulplanung immer langfristig angelegt werde. Die Verwaltung könne stets eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung durchführen, beispielsweise durch Mehrklassenbildung. Es müsse nicht zwingend die Zügigkeit erhöht werden.

Frau Griepentrog bittet darum, die Diskussion wieder auf die Baumaßnahme zu lenken und nicht auf die Schulentwicklungsplanung im Allgemeinen.

Herr Becker kann die Sorgen der Bezirksvertretung Brand nachvollziehen und empfindet den Vorschlag von Herrn Kaldenbach als zielführend, wenn der Neubau für eine mögliche Aufstockung vorbereitet werde. Dies ermögliche eine gewisse Flexibilität.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass der Ausbau durch den Ausschuss begrüßt werde, jedoch in die Flächenraumorientierung eingeordnet werden müsse. Die Bedarfe in Brand würden gesehen und in die weiteren Beratungen mit einfließen.

Beschluss

Die Beschlussfassung wird vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die KGS Karl-Kuck-Schule soll zum Schuljahr 2024/2025 erstmalig eine offene Ganztagsschule werden. Die zweizügige Grundschule verfügt aktuell über eine Nachmittagsbetreuung, die vom Förderverein der Schule geführt wird. Zur Betreuung der Kinder nutzt der Förderverein vornehmlich Räumlichkeiten im Pavillon der Schule, welcher jedoch aus ökologischer und ökonomischer Sicht auf Grundlage von Untersuchungen des Gebäudemanagements nicht erhalten bleiben kann und hinsichtlich einer langfristigen Nutzung im Rahmen eines OGS Betriebes keine Perspektiven bietet.

Darüber hinaus werden für die aktuelle Nachmittagsbetreuung Räumlichkeiten im Hauptgebäude der Schule multifunktional mitgenutzt und es steht eine Küche im Untergeschoss für die Mittagsverpflegung zur Verfügung. Mit ca. 65 qm ist diese aber deutlich zu klein, um gleichzeitig als Küche und Speiseraum genutzt werden zu können.

Aufgrund der Tatsache, dass die KGS Karl-Kuck-Schule zum Schuljahr 2024/2025 Offene Ganztagsschule werden soll, verbunden mit dem baulichen Zustand des OGS Pavillons, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf an dieser Schule. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Priorisierung des Ausbaus an den Aachener Ganztagsgrundschulen anhand des Status quo der Nutzung wurde der Handlungsbedarf an der KGS Karl-Kuck-Schule anders bewertet. Durch die Einführung OGS, insbesondere auch mit Blick auf den künftigen Rechtsanspruch, ergibt sich zwischenzeitlich ein zusätzlicher, räumlicher Bedarf.

Der Raumbedarf einer offenen Ganztagsgrundschule kann bei einem Wegfall der Räumlichkeiten des Pavillons nicht durch den Bestand gedeckt werden. Daher wurde das Gebäudemanagement (E 26) mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Abriss und Neubau des Pavillons beauftragt. Gleichzeitig wurde auch die Planung eines Umbaus im Bestand zur Optimierung der Raumnutzung und Herstellung der fehlenden Verwaltungsräume beauftragt.

2. Projektbeschreibung

Neben dem räumlichen Defizit von Küche und Mensa ist auch die Lage im Untergeschoss für die Mittagsverpflegung auf Dauer ungeeignet. Das Untergeschoss kann nicht barrierefrei erreicht werden, sodass der Caterer oder das Küchenpersonal die Speisen durch das Treppenhaus vertragen muss. Da der Umbau vorhandener Räume im Erdgeschoss in eine Küche aufgrund der benötigten Anschlüsse sehr aufwendig und kostenintensiv wäre, wurde bei der Planung die Unterbringung der Mensa und Küche im ebenerdigen Ersatzbau angestrebt.

Die Fläche des abzureißenden Pavillons bietet laut Untersuchung des E 26 genügend Platz, um dort eine ausreichend große Verpflegungsküche mit Nebenräumen, Toiletten, einen Speiseraum mit Stuhllager sowie einen kleinen, vielfältig nutzbaren Mehrzweckraum zu schaffen. Der Speiseraum könnte auf Wunsch mit einer mobilen Trennwand ausgestattet werden, um die multifunktionale Nutzbarkeit noch zu verbessern.

Übergangsweise soll die jetzige Küche weiterhin genutzt werden und der benachbarte Werkraum zum provisorischen Speiseraum umgebaut werden, um die benötigten Sitzplätze für die Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2024/2025 gewährleisten zu können. Das Gebäudemanagement wurde bereits mit der Einrichtung eines provisorischen Speiseraums im Werkraum beauftragt, um den Start der OGS nach den Sommerferien gewährleisten zu können.

Durch eine Neuverteilung der von der Nachmittagsbetreuung genutzten Räume und der Klassenräume könnte zudem eine bessere Nutzung im Vormittag erzielt werden. Einige Räume, die derzeit durch die Nachmittagsbetreuung belegt sind, verfügen über Nebenräume, welche sich als Differenzierungsräume eignen würden. Hierfür wären teilweise lediglich kleine bauliche Eingriffe erforderlich. Die Planung sieht daher vor, einige Räume zu tauschen, um die Unterrichts- und Differenzierungsräume in einem Teil des Gebäudes auf zwei Etagen zu verteilen und die OGS-Räume in einem anderen Teil des Gebäudes zu bündeln.

Durch eine Anpassung der Räumgrößen im Verwaltungstrakt würde Platz für ein OGS Koordinationsbüro geschaffen. Die durch den Neubau nicht mehr benötigte Küche im Untergeschoss könnte zurückgebaut werden und Platz für eine neue Nutzung bieten.

Die Schule, vertreten durch die Schulleiterin Frau Zwingmann und wechselnde Personen der Arbeitsgruppe, wurden in die Planung mit einbezogen. Die Schulleiterin ist mit der Fortführung der Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie einverstanden.

3. Kostenrahmen

Die Summe der Gesamtprojektkosten inkl. Betriebsausstattung i.H.v. 355.000 Euro und unter Berücksichtigung der Kostenvarianz und Risikokosten beläuft sich auf 5.923.000 Euro.

Die reinen Baukosten (KGr 200-500 = Basiskosten) belaufen sich auf 2.777.700 Euro, sowie Baunebenkosten in Höhe von 771.292 Euro.

Ohne Berücksichtigung der Kostenvarianz, der Risikokosten und der Betriebsausstattung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf rd. 4.457.000 Euro.

Vorab bereitzustellende Planungsmittel (Lp 1-3) i.H.v. 288.000 Euro werden benötigt.

4. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung fortzuführen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortg.Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortg. Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

288.000

288.000

0

0

0

5.923.000*

Ergebnis

-288.000

-288.000

0

0

0

-5.923.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.923.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-25 FB 45_0499_WP18 Staedtische katholisc SAO.pdf

11.10.2024

137.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 18.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:53

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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