18. April 2024 um 17:00, Rathaus
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Landeswettbewerb - Studentisches Wohnen Rochusstraße / Seilgraben - Auslobung und Information über das weitere Vorgehen

Dez III/0015/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bittet Herr Blümer darum, die Bedürfnisse der behinderten Studierenden im Blick zu haben und regt an, das Projekt auch in der Kommission Barrierefreies Bauen vorzustellen.

Für die Fraktion der Grünen äußert Frau Dörter grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Der Standort eigne sich für die Realisierung von attraktivem Studierendenwohnen, und der vorgelegte Auslobungstext formuliere eine gute, ergebnisoffeneAufgabenstellung hierzu. Man vermisse allerdings einige Aspekte der Klimafolgenanpassung, insbesondere das Regenwassermanagement und den Umgang mit Starkregenereignissen. Zudem halte man es für sinnvoll, bei den Bewertungskriterien den Faktor Ressourceneffizienz aufzunehmen. Man bitte darum, diese Punkte im Auslobungstext zu ergänzen und beantrage eine entsprechende Beschlusserweiterung.

Für die Fraktion Die Linke begrüßt Herr Beus die Bereitschaft des Studierendenwerks, hier ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Im Auslobungstext werde häufig die Nachhaltigkeit betont, dies sei natürlich grundsätzlich zunächst positiv. Letztlich sei es aber entscheidend, wie man mit den Bestandsgebäuden umgehe. Im Sinne der Nachhaltigkeit sei ein Erhalt wünschenswert, stattdessen präferiere der Bauherr offen einen Neubau. Um das Verfahren wirklich ergebnisoffen zu gestalten, würde man diese Aussage lieber streichen.

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Baal allen Beteiligten für die Erarbeitung der Vorlage und des Auslobungstextes. Dieser setze bestimmte Rahmenbedingungen, um ein nicht bzw. untergenutztes Grundstück in eine Nutzung zu bringen, die die Anforderungen an Studierendenwohnen erfülle. Man müsse sich davor hüten, Anforderungen und Wünsche aufeinander zu stapeln, die schlussendlich die Unmöglichkeit des Projekts zur Folge hätten. Priorität müsse es aus seiner Sicht haben, in einem bestimmten Kostenrahmen zügig in die Umsetzung und in die Nutzung zu kommen. Der Wettbewerb diene dazu die Lösung zu finden, die dies am besten gewährleiste.

Herr Pilgram nimmt Bezug auf das Thema „Einfaches Bauen“, das im Auslobungstext stark in den Vordergrund gerückt werde. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, Haustechnik nicht pauschal für verzichtbar zu erklären, sondern flexibel zu bleiben.

Für die Fraktion Die Zukunft unterstützt Herr Allemand die Zielsetzung des „Einfachen Bauens“. Es sei das gute Recht des Vorhabenträgers, dies so zu formulieren. Für die Architektenschaft sei dies ein Ansporn, gute Lösungen zu finden. Er sei überzeugt davon, dass „Einfaches Bauen“ keinen Qualitätsverlust für das Projekt bedeuten müsse.

Herr Hucke fasst die Diskussion kurz zusammen und stellt den Beschlussvorschlag mit den von der Fraktion der Grünen beantragten Ergänzungen zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Durchführung des Wettbewerbs für studentisches Wohnen im Bereich Rochusstraße / Seilgraben auf der Grundlage der beigefügten Auslobung, ergänzt um folgende Aspekte: - Klimafolgenanpassung, insbesondere Regenwassermanagement und Umgang mit Starkregenereignissen - Ressourceneffizienz als zusätzliches Bewertungskriterium.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohn-Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss, der Durchführung des Wettbewerbs für studentisches Wohnen im Bereich Rochusstraße / Seilgraben auf der Grundlage der beigefügten Auslobung zuzustimmen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, der Durchführung des Wettbewerbs für studentisches Wohnen im Bereich Rochusstraße / Seilgraben auf der Grundlage der beigefügten Auslobung zuzustimmen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Durchführung des Wettbewerbs für studentisches Wohnen im Bereich Rochusstraße / Seilgraben auf der Grundlage der beigefügten Auslobung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) lobt seit 2009 in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) den Landeswettbewerb Nordrhein-Westfalen aus. An wechselnden Standorten mit unterschiedlichen Herausforderungen werden grundsätzliche innovative Wohnungsbaukonzepte entwickelt. Ziel ist es, durch zukunftsweisende und qualitätvolle Lösungen und eine zeitnahe Realisierung, neuen Wohnraum zu schaffen.

Das Studierendenwerk Aachen hat einen hohen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Studierende, derzeit stehen ca. 6.000 Studierende auf der Warteliste. Zusätzlich werden die bestehenden Objekte in die Sanierung gebracht, sodass ein kurzzeitiger höherer Bedarf ausgelöst wird. Das Studierendenwerk Aachen, Eigentümerin der Liegenschaft Seilgraben 34/36, beabsichtigt die Entwicklung von studentischem Wohnen im Bereich Rochusstraße I Seilgraben. Die Liegenschaft Rochusstraße 2-14 befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen. Angestrebt ist ein innerstädtisches, studentisches Wohnquartier mit hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität, das unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange den künftigen Anforderungen der Studierenden gerecht wird.

Dies ist ein Anlass um mit dem MHKBD NRW und der AKNW im Rahmen des Landeswettbewerbs ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept mit ersten Ideen zur Architektur für einen circa 0,6 Hektar großen innerstädtischen Bereich entwickeln zu lassen.

  1. Wettbewerbsaufgabe

Die Möglichkeit einer innovativen Umsetzung studentischer Wohnformen in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und den innerstädtischen universitären Einrichtungen soll ergriffen werden. Der Landeswettbewerb soll neue Impulse zur angemessenen Entwicklung des Standortes geben, eine Aufwertung des desolaten Bestandes aber auch des gesamten Bereiches hervorbringen und eine Verbindung zwischen Seilgraben und Rochusstraße ermöglichen.

Ziel des Realisierungswettbewerbes ist es, durch eine qualitätvolle Nachverdichtung das Angebot an studentischem Wohnraum zu erweitern. Bezahlbarer Wohnraum für Studierende soll entstehen. Die Liegenschaft Seilgraben 34/36 und die Rochusstraße 2-14 bieten das Potenzial Wohnraum zu entwickeln. Hierfür soll die bislang rückwärtige Fläche der Kapelle am Seilgraben durch einen Neubau ersetzt werden. Das derzeit leerstehende Gebäude an der Rochusstraße soll durch eine Bestandsentwicklung wieder aktiviert oder durch einen Abriss und Neubau entwickelt werden. Das Studierendenwerk präferiert die Neubau-Variante. Der bestehende Grün- / Freiraum im Blockinnenbereich muss gewürdigt und in seiner Qualität herausgearbeitet werden.

Die Planung muss sich rücksichtsvoll in seine bestehende Nachbarschaft einfügen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach §34 BauGB.

Insgesamt sollen circa 120 Wohnplätzen für Studierende sowie Gemeinschafts- und Nebenräumen, unter Berücksichtigung einer hohen Wohnqualität in Bezug auf Grundrissgestaltung, Apartmentgröße und Deckenhöhe entstehen. Die Realisierung des Vorhabens ist sehr eng an eine angemessene wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke mit maximaler Dichte und Kompaktheit geknüpft. Eine wirtschaftliche Errichtung und der zukünftige wirtschaftliche Betrieb ist für das Studierendenwerk Aachen von enormer Wichtigkeit.

Das Vorhaben soll mit Mitteln der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden, die Voraussetzungen für die Förderungen nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes (WFB) sind hier zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen.

Fokus auf das Thema „einfach Bauen“

Der Landeswettbewerb sucht nach angemessenen Qualitäten für den geförderten studentischen Wohnungsbau mit dem Ziel, den Einsatz von Gebäudetechnik zu reduzieren und durch die Verwendung dauerhafter und ressourcenschonender Bauweisen eine hohe Nutzungsqualität bei tragbaren Baukosten und langfristig niedrigen Mieten sichern zu können.

Prof. Thomas Auer, Lehrstuhl für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen, technische Universität München betreut das Projekt engmaschig und bringt seine Erfahrungen im „einfach Bauen“ in den Prozess ein.

Weitere detaillierte Inhalte sind den Auslobungsunterlagen zu entnehmen.

  1. Verfahren

Ausloberin des Wettbewerbs ist das Studierendenwerk Aachen. Hauptausrichter ist das MHKBD. Mitausrichterin ist die Stadt Aachen. Kooperationspartnerin ist die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW). Betreut wird das Verfahren durch das Wettbewerbsmanagementbüro „compar – strategien für architektur und städtebau“ aus Dortmund.

Verfahrensbedingungen

Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit einem vorgeschalteten EU-weiten Bewerbungsverfahren. Die Begrenzung der Teilnehmenden am Planungswettbewerb soll auf voraussichtlich maximal 25 geeignete Planungsteams begrenzt werden. Es soll sich hierbei um Kooperationen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus den Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur handeln. 6 Teilnehmende sind gesetzt, 19 werden über ein Losverfahren unter notarieller Aufsicht ermittelt.

Es ist vorgesehen, einen der Preisträger oder Preisträgerinnen im Rahmen der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI § 34 i.V.m. Anlage 10 (Gebäude und Innenräume) und HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Leistungsphase 1 - 9, jedoch mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5 zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird. Die Auftraggeberin behält sich eine bauabschnittsweise und stufenweise Beauftragung vor.

  1. Zeitplan

Vorbereitung

Im Rahmen der Fachbereichsbeteiligung fand im Oktober 2023 ein Auftakt-Workshop mit unterschiedlichen Fachbereichen statt. Dieser diente der Schärfung des Problembewusstseins, der Informationssammlung und der Herausstellung von Potenzialen des anvisierten Plangebietes. Das Wettbewerbsgebiet wurde vorgestellt, die städtebauliche Situation, erste Inhalte zum Wettbewerb des studentischen Wohnens sowie das weitere Vorgehen erläutert.

Zudem fand eine Begehung des städtischen Gebäudes Rochusstraße 2-14 und des Innenbereiches des Seilgrabens statt. Die jeweiligen Fachkompetenzen erläuterten aktuelle, für das Plangebiet relevante Gesichtspunkte, zudem wurden erste Ideenansätze diskutiert.Die Ergebnisse und Inhalte dieser Diskussion und die anschließend eingegangenen Stellungnahmen sind in die weitere Bearbeitung zum Auslobungstext mit eingeflossen.

Ausblick

Der Wettbewerb wird unmittelbar nach dem politischen Beschluss im II. Quartal 2024 beginnen und voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Ergebnis wird im Anschluss daran den politischen Gremien vorgestellt.

Da sich die Liegenschaft Rochusstraße 2-14 im Sondervermögen des Gebäudemanagements der Stadt Aachen befindet, soll das Grundstück dem Studierendenwerk Aachen im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt den Wettbewerb für studentisches Wohnen im Bereich Rochusstraße / Seilgraben auf der Grundlage des in Anlage 3 beigefügten Auslobungstextes durchzuführen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-01-29 Dez III_0015_WP18 Landeswettbewerb - S SAO.pdf

11.10.2024

5.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 18.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat III
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:53