Konsumfreier Spiel- und Familienraum in der Aachener Innenstadt
FB 45/0493/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Tillmann dankt der Verwaltung für die Vorlage. Er begrüße die Realisierung von neuen, ganzjährig zugänglichen und wetterunabhängigen Spielmöglichkeiten in der Innenstadt und lobt die vorgestellte, konkrete Idee. Insbesondere unter der Beachtung, dass es sich hierbei um ein Pilotprojekt handele, gelte es abzuwarten, wie es angenommen werde. Bei dem gewählten ehemaligen Kaufhaus handele es sich um eine öffentlich sehr diskutierte Immobilie. Da es zur Vermeidung von parallelen Nutzungsideen dieser Immobilie interfraktionell die Vereinbarung gebe, sämtliche Belange im Hauptausschuss zu diskutieren und zu entscheiden, beantragt er die Ergänzung des Beschlussvorschlages um die zusätzliche Beratung in diesem Gremium. In diesem Zusammenhang müssten auch noch weitere nutzungsrechtliche Fragen geklärt werden, etwa ob die Räume für diese konkrete Nutzung geeignet seien, ob sich Haftungsfragen für die Stadt ergeben könnten und wie die rechtlichen Verhältnisse aller Beteiligten seien.
Frau Scheidt gibt zu bedenken, dass sich das Projekt verzögern würde, wenn zuvor noch der Hauptausschuss beteiligt werden solle.
Herr Kaldenbach berichtet, dass es eine gute Zusammenarbeit mit den vor Ort beteiligten Anwohner*innen gebe. Es sei ein entsprechender Bauantrag für die Nutzungsdauer gestellt worden und eine Genehmigung sei bereits in Aussicht gestellt. Fragen hinsichtlich der Nutzung sowie der Haftung seien geklärt. Grundsätzlich werde zugrunde gelegt, dass es sich nicht um ein Betreuungs- sondern um ein Aufenthaltsangebot handele, bei dem die Aufsichtspflicht der Eltern bestehen bleibe. Der konsumfreie Raum sei nur ein temporäres Angebot, welches nicht in Verbindung stehe mit der endgültigen Nutzung der Immobilie.
Herr Brötz ergänzt, dass Herr Helmes – Leiter des Projekts „LustAufLife“ – eine Vereinbarung mit der Landmarken AG – als Eigentümerin der Immobilie – zur Nutzung geschlossen habe. Herr Helmes habe Sponsoren zur Absicherung der Räume unter Arbeits- und Gesundheitsaspekten gefunden. Jede interessierte Person könne sich bei dem Projekt engagieren und, sofern eine entsprechende Versicherung vorläge, die Immobilie für eine temporäre Nutzung reservieren. In diesem Fall handele es sich bei der Verwaltung um die Nutzerin. Sämtliche Aktivitäten stünden aber nicht in Verbindung mit dem geplanten Haus der Neugier, sondern um reine Zwischennutzungen.
Frau van der Meulen bittet darum, dass sich die politischen Fraktionen und Gremien nicht selbst behindern, sondern gute Ideen unterstützen sollten. Durch das Projekt hoffe sie auf positive Effekte für das Engagement der Bürger*innen und die Innenstadt.
Frau Scheidt betont, dass die nächste Hauptausschusssitzung erst im Mai stattfinde. Das Projekt solle aber auch im Mai starten.
Frau Schmitt-Promny bekräftigt die Unterstützung der Fraktion Die Grüne für den konsumfreien Raum. Durch die Initiative von Herrn Helmes werde die derzeit noch leerstehende Immobilie gut genutzt. Sie begrüßt, dass sich nun auch die Verwaltung mit einem Projekt aus dem Kinder- und Jugendbereich dort aktiv einbringen wolle.
Frau Scheidt weist darauf hin, dass dem Ausschuss im Anschluss bestimmt ein Bericht vorgelegt werde, auf dessen Grundlage eine Evaluation stattfinden könne.
Herr Tillmanns stimmt zu, dass eine zügige Beschlussfassung notwendig sei. Unnötige Beratungs- und Beteiligungsschleifen durch weitere Gremien sollten seiner Ansicht nach vermieden werden. Er betont, dass der Kinder- und Jugendausschuss in der Angelegenheit entscheidungsbefugt sei, daher solle er von dieser Kompetenz Gebrauch machen und die Verwaltung bei der Umsetzung dieser guten Idee unterstützen.
Herr Tillmann bittet darum, den Abschlussbericht auch in den Hauptausschuss einzubringen. Hierüber herrscht Einvernehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines temporären, konsumfreien Spiel- und Familienraums in der Innenstadt.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Studierendenwerk als Träger der Maßnahme, die finanziellen Mittel für das Projekt „konsumfreier Spiel- und Familienraum“ gemäß der in dieser Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Aachener Innenstadt ist ein hoch frequentierter Raum, in dem sich neben den Familien, die dort wohnen auch viele Familien aufhalten, die als Besucher*innen die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort nutzen.
Der Innenstadtbereich weist aktuell nur wenige ausgewiesene Spielflächen für Kinder auf. Zudem fehlt es an konsumfreien (Aufenthalts-)Räumen, die bestenfalls ganzjährig und wetterunabhängig von Kindern und Familien genutzt werden können.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 wurden über die Fraktionen GRÜNE und SPD Mittel zur Schaffung eines konsumfreien Raums für Kinder/Jugendliche in der Innenstadt in den Haushalt eingebracht.
Mit Ratsanfrage vom 24.03.2023 bat die SPD um Informationen zum aktuellen Stand der Planungen seitens der Verwaltung.
Eine Beantwortung der Ratsanfrage mit einem aktuellen Zwischenstand erfolgte in der Ratssitzung am 07.06.2023.
Da seitens der Verwaltung das Jahr 2023 genutzt wurde, um den Bestand an Angeboten in der Innenstadt zu prüfen, Ortsbegehungen im Zusammenhang mit dem Innenstadtprozess für eine Einschätzung zu potentiellen Räumen/Orten und Bedarfen erfolgt sind und Gespräche mit Akteuren zu führen, sind die Haushaltsmittel in 2023 nicht verausgabt worden. Die Mittel wurden erfolgreich in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und stehen für die Planung/Konzeption/Durchführung von zweckentsprechenden Maßnahmen zur Verfügung.
Auf Initiative eines bürgerschaftlichorganisierten Projektswird im ehemaligen Kaufhaus in der Komphausbadstraße für einen befristeten Zeitraum (Zwischennutzung) ein Raum für unterschiedlichste Angebote aus den Bereichen Kultur, Sport und sozialem Miteinander zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der zentralen Lage ist die Verwaltung in Kontakt getreten, um zu prüfen, ob die Räumlichkeiten für die Schaffung eines konsumfreien Raums für Kinder geeignet sein könnten. Im Ergebnis erscheinen die Räumlichkeiten passend für die Gestaltung eines solchen Raums. Von Seiten des Projektverantwortlichen wird diese Art der Zwischennutzung ebenfalls positiv gesehen.
Damit besteht die Option, in der Zeit vom 01.05. bis 30.09.2024 einen „temporären Spiel- und Familienraum“ im Untergeschoss des ehemaligen Kaufhauses einzurichten.
- Zielsetzung eines Spiel- und Familienraums
Die Einrichtung und der Betrieb eines temporären Spiel- und Familienraums im Untergeschoss des ehemaligen Kaufhauses in der Komphausbadstraße bietet für Kinder und Familien ein zentral in der Innenstadt gelegenes Angebot, das witterungsunabhängig genutzt werden kann und für Familien vor allem bei schlechtem oder heißem Wetter eine attraktive und konsumfreie Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Insgesamt trägt ein solches Angebot zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Familienfreundlichkeit in der Innenstadt bei.
Die Schaffung eines konsumfreien Aufenthalts- und Spielraums fördert die Begegnung und den Austausch zwischen Familien und bietet Kindern einen Ort, an dem sie spielerisch lernen, sich kreativ ausdrücken und sich bewegen können und dabei über die Interaktion mit anderen Kindern ihre sozialen Kompetenzen fördern.
Für Familien wird über dieses Angebot ein Raum geschaffen, in dem sie aktiv sein können und/oder sich entspannen – ein konsumfreier und attraktiv gestalteter Raum, der die Möglichkeit bietet, als Familie gemeinsam Zeit zu verbringen.
- Projektbeschreibung
Nach erfolgreichen Vorklärungen (Geeignetheit der Räumlichkeiten, möglicher Projektzeitraum, entstehende Kosten) mit den Projektverantwortlichen für die Zwischennutzung im Kaufhaus, erfolgte seitens der Verwaltung ein Interessensbekundungsverfahren für die Auswahl eines geeigneten Trägers. Hierfür wurden alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in der Stadt Aachen angeschrieben mit einer kurzen Erläuterung des angedachten Projekts. Die Träger wurden um Abgabe einer Interessensbekundung in Verbindung mit Ausführungen zu Ideen/Vorschlägen für die inhaltliche Ausgestaltung, der personellen Ausstattung sowie der Finanzierung gebeten.
Im Ergebnis haben zwei Träger Interessensbekundungen mit den geforderten Informationen eingereicht. Da die inhaltliche Ausgestaltung bei beiden Interessenten vergleichbar war, wurde sich für das wirtschaftlichere Angebot entschieden und das Studierendenwerk als Träger der Maßnahme ausgewählt / vorgeschlagen.
Die Konkretisierung der Rahmenbedingungen für das Projekt (u.a. Zeitraum, Angebot, Räumlichkeiten, Personal, Finanzierung) sind von Seiten der Verwaltung in einem Kurzkonzept zusammengefasst worden, das dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 1).
Aktuell stehen die Räumlichkeiten vom 01.05. – 30.09.2024 für dieses Projekt zur Verfügung. Für die Durchführung innerhalb dieses Zeitraums (Gestaltung und Betreiben des Raums) ist eine Finanzierung in Höhe von ca. 36.000 € vorgesehen (vgl. Kostenaufstellung aus Anlage 1).
Die Mittel werden dem Träger zu Beginn der Maßnahme zur Verfügung gestellt. Am Ende des Projekts ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich verausgabten Kosten einzureichen.
Die mögliche Finanzierung sowie die Inhalte der Konzeption sind mit dem Träger abgestimmt, der eine Umsetzung des Projekts – Gestaltung sowie Betrieb des konsumfreien Raums – unter diesen Rahmenbedingungen als realisierbar erachtet.
- Nächste Schritte und Ausblick
Nach positiver politischer Beschlussfassung wird die Verwaltung kurzfristig die weiteren Abstimmungen mit dem Projektverantwortlichen des bürgerschaftlichen Projekts sowie dem Studierendenwerk vornehmen. Ziel ist ein möglichst zeitnaher Projektbeginn, um den Projektzeitraum (01.05. – 30.09.) bestmöglich zu nutzen und den Raum für Kinder und Familien schnellstmöglich anbieten zu können.
Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Maßnahme können dem Träger nach entsprechender Bereitstellung der dazu erforderlichen Sachkontierung zur Verfügung gestellt werden.
Nach Projektabschluss erfolgt eine Auswertung des Projektverlaufs seitens der Verwaltung. Hierzu werden folgende Datenquelle genutzt: erfasste Besucherzahlen; Gespräche mit dem eingesetzten Personal und der Projektleitung des Freien Trägers nach Projektende; stichpunktartige Befragungen Besucher*innen des Spielraums (Eltern/Erwachsene). Die Ergebnisse werden in einem Kurzbericht zusammengefasst und dem Kinder- und Jugendausschuss präsentiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
1) 4-060201-948-2, SK 52910000 2) 4-060201-948-2, SK 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortg. Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortg. Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1) 50.000 2) 0 | 14.219,37 35.780,63 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -50.000 | -50.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben* | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Die Mittel sind im Rahmen des § 9 II Haushaltssatzung i.V.m. § 26 IV Haushaltssatzung unterjährig auf die korrekte Sachkontierung (Zuschüsse an übrige Bereiche) zu verlagern
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 125411
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=125411
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-03-25 FB 45_0493_WP18 Konsumfreier Spiel- SAO.pdf
11.10.2024
231.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 16.04.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:47
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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