16. April 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. auf Gewährung der laufenden Betriebskosten für die Skateranlage am Vennbahnweg/Eisenbahnweg

FB 45/0501/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Török weist darauf hin, dass die derzeitige Beleuchtung nachts flutlichtartig eingestellt sei. Mit Blick auf die dadurch entstehenden hohen Energiekosten erkundigt er sich danach, ob die Beleuchtung reduziert werden könne.

Herr Kaldenbach stimmt zu, dies zur weiteren Klärung mitzunehmen.

Beschluss

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e. V. stattzugeben und die Betriebskosten des Vereins für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes mit einer Summe von 25.000 Euro zu bezuschussen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e. V. stattzugeben und die Betriebskosten des Vereins für das Jahr 2024 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes mit einer Summe von 25.000 Euro zu bezuschussen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich seit 2019 umfassend mit dem 1. Aachener Skateboard Club e.V. befasst.Ziel des Vereins ist es, in Eigenleistung eine, den Anforderungen des Skateboard Sports genügende Skateanlage zu errichten.

2020 erfolgte die Zuweisung eines Grundstückes am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring.

Ein Nutzungsvertrag wurde am 01.03.2020 zwischen dem Verein und der Stadt Aachen (FB 23) geschlossen. Die Stadt Aachen stellt dem Verein das erschlossene und baureifgemachte Grundstück für den Bau der eigentlichen Skateanlage zur Verfügung.

Die bereits ab 2023 anfallende jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 661Euro wird durch FB 45 auf der Grundlage einer vorherigen Vereinbarung aus dem Jahr 2020 jährlich übernommen.

In 2023 wurden Betriebskosten (Grundsteuerabgaben, Strom- und Abwassergebühren etc.) in Höhe von 20.000 Euro, auf Grundlage des KJA-Beschlusses FB 45/0372/WP18, durch den FB 45 bezuschusst.

Der entsprechende Verwendungsnachweis ist zur Zeit der Vorlagenerstellung in Arbeit, da noch nicht alle Abrechnungen des Vorjahres vorliegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Betonarbeiten des 1. Bauabschnitts des Skaterparks abgeschlossen. Es müssen noch Absturzsicherungen angefertigt und angebracht werden, damit im nächsten Schritt eine TÜV-Abnahme erfolgen kann.

Zur endgültigen Abnahme durch die Bauaufsicht muss noch die Überdachung errichtet werden. Der Bausatz ist bestellt und der Aushub der Einzelfundamente hat bereits begonnen.

Die Eröffnung des 1. Bauabschnitts ist für Anfang Juni 2024 geplant.

2. Antragstellung

Mit Antrag vom 11.08.2023beantragt der Verein die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von 25.000 Euro für die nächsten Jahre. Die Summe ergibt sich aus einer Zusammenstellung der anfallenden Kosten pro Jahr, die mit Hilfe des FB 36 zusammengetragen wurde. Die ausführliche Dokumentation ist dem Antrag zu entnehmen.

Leider wurde es versäumt, den Antrag des Vereins in die Haushaltsberatungen des Jahres 2024 mit aufzunehmen.

Dem Verein ist es vor allem während der voraussichtlich zweijährigen Bauphase nicht möglich, die laufenden Kosten aufzubringen, da außer den Mitgliedsbeiträgen (ca. 4.620 Euro) weitere Einnahmen aufgrund fehlender Projektarbeit und Ausrichtungsort nicht zu verzeichnen sind.

Um die Weiterführung des Projekts nicht zu gefährden, ist seitens FB 45 beabsichtigt, in 2024 erneut einen Zuschuss in beantragter Höhe zu leisten.

3. Einschätzung der Verwaltung

In den laufenden Gesprächen wird nach wie vor deutlich, dass alle Mitglieder des Vereins trotz der langen Planungsphase und immer wieder auftretenden Schwierigkeiten, großes Interesse an dem Aufbau und Betreiben der Skateanlage haben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gelingen beitragen werden.

Die Mitgliederzahl ist seit Beginn der Bauphase angestiegen.

Es wird kontinuierlich auf der Baustelle gearbeitet, sodass deutliche Fortschritte zu sehen sind. Der Plan, den Bau in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen und die Anlage so Schritt für Schritt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können, stößt auf großen Anklang. Mit der Eröffnung des ersten Bauabschnitts, voraussichtlich im Juni 2024, wird der laufende Betrieb aufgenommen.

Damit leistet der Verein als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII, Absatz 1 Jugendarbeit, indem er ein Angebot zur Verfügung stellt, dass an den Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird.

Da es keine Anlage in Aachen gibt, die den Anforderungen des Skateboard Sports genügt, ist dieses Projekt eine einmalige Chance, die Freizeitangebote Aachens zu bereichern.

In Anlehnung an den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 28.04.2020, mit dem die Übernahme von laufenden Betriebskosten befürwortet wurde und unter Berücksichtigung der Einzigartigkeit des Projekts, schlägt die Fachverwaltung vor, die in 2024 anfallenden Betriebskosten in einer Höhe von 25.000 Euro zu bezuschussen.

Für die Folgejahre ist der Abschluss einer Leistungsvereinbarung anzustreben. Dies kann jedoch erst nach Abschluss der Bauzeit und den danach zu erwartenden Kosten und Erträgen erfolgen. Eine separate Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendausschuss wird erforderlich sein.

4. Finanzierung

Für die transparente Abbildung des Zuschusses wird ein neues Produktsachkonto 4-060201-909-1, SK 53180000 mit der Bezeichnung„Zuschuss Aachener Skateboard Club“ gebildet.Die Deckung erfolgtaus, aufgrund von geänderter Abrechnungsmodalitäten, noch zur Verfügung stehenden Ansatzmitteln für die Miete der offenen Tür Talstraße (1-060201-000-1, SK 54220000) im Rahmen der produktinternen gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Für eine mögliche Leistungsvereinbarung sind haushaltsneutrale Lösungen zu finden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060201-909-1, SK 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

25.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-25.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-25.000

0

Deckung ist gegeben aus 1-060201-000-1, SK 54220000*

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Deckung erfolgt im Rahmen der produktinternen gegenseitigen Deckungsfähigkeit


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-26 FB 45_0501_WP18 Antrag des 1. aachen sao

11.10.2024

1.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.04.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 13:47

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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