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Schaffung eines Zusatzangebots für die Beschulung von Seiteneinsteiger*innen; Einrichtung zusätzlicher Klassen an einem Teilstandort

FB 45/0508/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Becker betont, dass der enorme Zuzug von Geflüchteten das Bildungssystem vor große Herausforderungen stelle. Daher wolle er an dieser Stelle insbesondere die Schulen und das gesamte pädagogische Personal für die unterschiedlichen Maßnahmen für eine gelingende Integration loben. Daraus sei auch die Idee der sogenannten „Ankommensschule“ entstanden, um die Schulen weiterhin bei der Beschulung von Zugewanderten zu unterstützen. Das in der Vorlage beschriebene Konzept sei aus seiner Sicht gut strukturiert und auch auf interfraktioneller Ebene bestehe eine inhaltliche Einigkeit. Jedoch habe er zwei Anmerkungen. Zum einen würden die bestehenden Schulen bereits hervorragende Arbeit in dem Bereich leisten und so dürfe die neue „Ankommensschule“ in keiner Konkurrenz zu den bisherigen Bemühungen der Schulen verstanden werden, sondern vielmehr eine Ergänzung darstellen. Zum anderen sei die Mobilität zwischen den einzelnen Schulsystemen weiterhin sehr wichtig. Laut dem in der Vorlage beschriebenen Konzept werde jedoch der Lehrplan der Hauptschule als Grundlage angewandt. Er frage sich daher, ob so die Mobilität zu anderen Schulsystemen noch gewährleistet sei.

Frau Wenzel schließt sich dem Dank und dem Vorredner an. Die sprachliche Unterstützung sorge aus ihrer Sicht für eine erfolgreiche Schulbildung. Auch für sie seien noch einige Fragen offen. Im Juli 2023 habe es ca. 400-500 Seiteneinsteigende in das Schulsystem gegeben. Sie erkundigt sich daher, wie die aktuellen Tendenzen aussehen würden. Zudem erinnert sie an die letzte Ausschusssitzung, welche in der Hauptschule Aretzstraße stattgefunden habe, und der Schulleiter von rund 60 freien Plätzen in den Internationalen Klassen gesprochen habe. Sie erkundigt sich, ob diese Plätze zunächst aufgefüllt würden. Außerdem betont sie, dass die Durchlässigkeit der Schulsysteme unbedingt gewährleistet werden müsse und beispielsweise auch unterjährige Schulwechsel ermöglicht werden sollten.

Herr Schneider schließt sich dem an und erkundigt sich nach der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der „Ankommensschule“ und den übrigen Schulen.

Herr Sistermann von der Schulaufsicht bestätigt, dass die „Ankommensschule“ selbstverständlich nicht als Konkurrenz zu den übrigen Angeboten der Schulen gesehen werden dürfe, sondern als entlastende Ergänzung verstanden werden solle. Die freien Plätze an der Hauptschule Aretzstraße würden aus seiner Sicht auch schnell wieder gefüllt werden. Die „Ankommensschule“ sei in erster Linie für Kinder gedacht, welchen die Alphabetisierung fehle und darüber hinaus keine Perspektive für die Sekundarstufe II bestehe. Diese SuS benötigten spezielle Angebote. Alphabetisierung finde bislang ebenfalls in den IFK statt, dies sei jedoch sehr herausfordernd. Die Zuordnung der SuS in das Regelsystem einer Schulform erfolge in der Regel nach einem Förderzeitraum von maximal drei Jahren. Diese Zuordnung erfolge in der sogenannten Regionalkonferenz, welche ebenfalls am heutigen Tag stattgefunden habe. Für das aktuelle Schuljahr seien alle in Frage kommenden SuS einer Regelschule zugeordnet werden können. Im kommenden Schuljahr würden doppelt so viele SuS erwartet, dies sei dann eine neue Herausforderung. Unter anderem deswegen werde das Angebot der „Ankommensschule“ dringend benötigt. Das Konzept orientiere sich zwar an dem Lehrplan für die Hauptschule, jedoch richte sich in der Umsetzung der tatsächliche Lehrplan stark an dem Ziel der Alphabetisierung aus.

Frau Griepentrog erkundigt sich, ob der Zeitraum für die Alphabetisierung stets maximal drei Jahre umfasse und wie die – gegebenenfalls auch unterjährige - Zuordnung der SuS in das Regelsystem erfolge. Zudem möchte sie wissen, ob das Angebot der DiKu 5 weiterhin an der Hauptschule Aretzstraße bestehen bleibe.

Herr Sistermann bestätigt beide Fragen von Frau Griepentrog. Die SuS, welche in den Sekundarbereich wechseln, würden perspektivisch stark zunehmen, daher würden in dem Bereich mehr Klassen benötigt. Die Zuordnung in die IFK erfolge durch das Kommunale Integrationszentrum zunächst unabhängig von der Schulform. In der Regel erfolge die Zuordnung eines jeden Kindes in die passende Schulform dann erst am Ende des dreijährigen Förderzeitraums durch die bereits erwähnte Regionalkonferenz. Jedoch seien auch Wechsel in das Regelsystem bereits nach einem oder zwei Jahren in der Erstförderung möglich.

Herr Brötz ergänzt, dass es für das Modell der „Ankommensschule“ keinerlei Vorbilder gebe und die Stadt Aachen mit diesem Konzept einzigartig und eine Vorreiterin in Nordrhein-Westfalen sei. Daher müsse während der Umsetzung genau evaluiert werden, an welcher Stelle es Verbesserungsbedarfe gebe. Er betont nochmals, dass der neuen Teilstandort in keiner Konkurrenz zu den übrigen Angeboten stehe. Auch dadurch, dass die Bezirksregierung das Projekt durch zusätzliche Personalressourcen unterstütze, sehe er dem Vorhaben insgesamt sehr positiv entgegen. So sei er überzeugt, dass durch dieses Angebote noch mehr SuS eine erfolgreiche Bildungsbiographie durchlaufen könnten.

Herr Auler empfindet das Konzept als gut durchdacht und hebt nochmals das besondere Engagement aller Beteiligten an dem Prozess hervor. Sprache sei der Schlüssel für eine gelingende Bildung und die Vergangenheit habe gezeigt, dass die ankommenden Kinder ohne Sprache keinen guten Zugang in das Schulsystem erfahren hätten. Dass die Durchlässigkeit der Systeme wünschenswert sei, stehe für Ihn außer Frage, jedoch sei dies oft durch zu viel Bürokratie nicht immer so leicht umzusetzen. Die Zielgruppe für die „Ankommensschule“ sei eine andere, als in den übrigen Internationalen Klassen und daher sei das Angebot eine gute Ergänzung.

Frau Griepentrog betont, dass in Aachen immer alle geflüchteten Kinder sehr gut versorgt gewesen seien und der Schulträger immer gut auf die Situation reagiert habe.

Herr Schneider erkundigt sich nach einer möglichen Steuerung der Geflüchteten anhand deren kulturellen Hintergrundes.

Herr Sistermann erklärt, dass die Nationalität bei der Zuteilung der Kinder nicht von Relevanz sei, es werde lediglich der Leistungsstand des Schülers oder der Schülerin bewertet. Auch er könne bestätigen, dass an den Schulen stets eine hervorragende Arbeit im Bereich der Geflüchteten geleistet werde und auch in Bezug auf den Ukrainekrieg habe er keine gravierenden Auswirkungen an den Schulen vernommen. Dies sei bemerkenswert.

Frau Griepentrog fasst zusammen, dass die anfänglichen Sorgen und Zweifel an dem Konzept mittlerweile ausgeräumt worden seien. Vielmehr schaffe die „Ankommensschule“ eine größere Flexibilität bei der schulischen Versorgung von Geflüchteten. Bezüglich des Übergangs von der Grundschule in die weiterführenden Schulen müsse jedoch noch einiges durchdacht werden, dies würden Politik und Verwaltung als Arbeitsauftrag mitnehmen.

Herr Brötz dankt den Ausschussmitgliedern und weist darauf hin, dass ein dynamisches Handeln in diesem Bereich auch weiterhin notwendig bleibe, da sich die Zielgruppen stets verändern könnten und auch der Grundschulbereich müsse im nächsten Schritt mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung damit zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung damit zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandortmöglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Zuletzt wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.08.2023 sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 17.08.2023 über den aktuellen Sachstand zur Gründung einer „Ankommensschule“ berichtet (vgl. Vorlage FB 45/0400/WP18).

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung mit der rechtlichen, organisatorischen Prüfung sowie inhaltlichen Ausgestaltung des Projekts beauftragt. Daran anschließend soll die Verwaltung ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorlegen.

Gleichzeitig wurden von der Schulpolitik Fragen zur Ausgestaltung des Projekts formuliert (Anlage 3), die in der weiteren Bearbeitung mit aufgenommen und geklärt wurden.

  1. Erfolgte Schritte und aktueller Sachstand

Abstimmung Bezirksregierung:

Ende letzten Jahres hat ein weiterer Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung stattgefunden, an dem die Verwaltung die aktuellen Planungen und den Projektentwurf vorgestellt haben. Die untere Schulaufsicht hat ebenfalls an diesem Termin teilgenommen.

Von Seiten der Bezirksregierung wurden die Überlegungen begrüßt, da man auch dort von einer anhaltenden Zuwanderungsbewegung ausgeht. Die in diesem Termin aufgeworfenen Fragen und Anregungen der Bezirksregierung hat die Verwaltung zur weiteren Klärung mitgenommen.

Arbeitsgruppe „Beschulung Seiteneinsteiger*innen“:

Im Januar 2024 fand das nächste Treffen der Arbeitsgruppe statt. Neben einem kurzen Sachstandsbericht war Hauptthema dieses Treffens, sich zu verständigen, wie in Bezug auf die gesammelten offenen Fragen aus der Schulpolitik, von der Bezirksvertretung, sowie aus der Arbeitsgruppe selbst weiter vorgegangen werden kann, um diese möglichst zeitnah zu klären, damit das Projekt weiter vorangetrieben werden kann.

Die Verwaltung hatte die Fragen im Vorfeld des Treffens nach Oberthemen geclustert und in drei Fragenkataloge geteilt.

In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe erfolgte die Bildung von drei Unterarbeitsgruppen, die personell passend zu den Themen des jeweiligen Fragenkatalogs besetzt wurden (Schulaufsicht, KI; Schule; Jugendhilfe; Schulträger), um eine zielführende Diskussion und effektive Klärung zu erzielen.

Dank des hohen Engagements bei allen Beteiligten, konnten sich alle drei Unterarbeitsgruppen kurzfristig treffen und die zu klärenden Fragen diskutieren, beantworten und dokumentieren, so dass bereits Mitte März das nächste Treffen der Arbeitsgruppe stattfinden konnte.

Dort wurden die Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen vorgestellt und es erfolgte eine Abstimmung zu offenen Punkten und bestehenden Klärungsbedarfen.

Die Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen sowie aus dem AG-Treffen im März sind in die Aktualisierung des Konzepts der GHS Drimborn eingeflossen.

s. Anlage 1

Geplanter Beginn zum Schuljahr 2024/2025:

Die GHS Drimborn beabsichtigt zum Schuljahr 2024/2025 am Teilstandort zunächst mit zwei Klassen zu starten.

Die Einrichtung einer dritten Klasse könnte im darauf folgenden Schuljahr 2025/2026, abhängig vom bestehenden Bedarf, geprüft werden.

Hierbei sind zum Sommer folgende Zielgruppen vorgesehen:

Eine Klasse für Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf (primärer und sekundärer Alphabetismus) sowie Schüler*innen mit geringer / ohne Bildungsbiografie.

In die zweite Klasse sollen Schüler*inne mit geringer Abschlussperspektive im Übergang Schule/Beruf (vorrangig 8. – 10. Jahrgang, die noch nicht für ein Berufskolleg geeignet sind) aufgenommen werden.

Bei Einrichtung einer dritten Klasse würde nach aktuellem Stand die Zielgruppe der Schüler*innen berücksichtigen, die aus der Primarstufe in die Sek I wechseln, sich noch in der Erstförderung befinden und darüber hinaus noch einen hohen Sprachförderbedarf – bzw. Unterstützungsbedarf aufweisen.

RäumlichkeitenTeilstandort:

Bezüglich der räumlichen Anforderungen sowie der Ausstattungsbedarfe für die zusätzlichen Klassen befindet sich die Verwaltung aktuell in Abstimmung mit der GHS Drimborn.

Es haben bereits Ortstermine an potentiellen Standorten stattgefunden, um sich ein Bild von dem Zustand der Räume sowie dem vorhandenen Raumangebot im Bestand zu machen.

Personelle Ressourcen des Schulträgers/Jugendhilfeträgers:

In Abhängigkeit

der Schüler*innen-Zahlen und in Abstimmung mit dem Schulträger sollen am Teilstandort eine Hausmeisterstelle sowie eine Sekretariatsstellefür die geplanten Klassen der GHS Drimbornbesetzt werden.

Der Jugendhilfeträger wird im Rahmen seiner Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Bedarfes eine Fachkraft der Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen. Dabei arbeitet die Fachkraft nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit und überträgt diese auf das System Schule.

Die Angebote sind sowohl präventiv als auch intervenierend bei konkreten Problemstellungen. Ziel ist die Optimierung der schulischen und sozialen Integration der jungen Menschen.

Flankierende Angebote der Jugendhilfe:

Im April 2024 hat ein Abstimmungstermin zwischen der GHS Drimborn und der Verwaltung zu den Möglichkeiten für bedarfsgerechte, zielführende und ergänzende Unterstützungsangeboten aus dem Bereich der Jugendhilfe stattgefunden.

Neben dem Einsatz von einer zusätzlichen Schulsozialarbeiter*innen Stelle vor Ort, können weitere Unterstützungsmaßnahmen aus den Bereichen Schulpsychologie, Jugendberufshilfe und/oder Jugendpflege, abhängig von den zeitlichen und personellen Kapazitäten, mit ihren vorhandenen personellen Ressourcen unterstützen, um die schulischen Maßnahmen mit außerschulischen Angeboten zu ergänzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese keine Betreuungsangebote vergleichbar zu einer OGS-Betreuung darstellen.

Im beigefügten Kurzkonzept der Jugendhilfe (s. Anlage 2) findet sich eine Übersicht zu den möglichen Unterstützungsangeboten aus den einzelnen Bereichen der Jugendhilfe. Ziel ist es, über die Schulsozialarbeit vor Ort und in enger Abstimmung zwischen der Schule sowie der Verwaltung, an den konkreten Bedarfen der Schüler*innen vor Ort ausgerichtete Maßnahmen anzubieten. Die in der Übersicht enthaltenen Angebote bieten damit die Grundlage, situativ auf individuelle Bedarfslagen reagieren zu können. Neben Unterstützungsangeboten bei den schulischen Anforderungen, werden auch die schulische und soziale Integration der Schüler*innen (Persönlichkeitsentwicklung, Sozial-/Konfliktkompetenz, kulturelle Angebote, Freizeitaktivitäten etc.) in den Blick genommen. Darüber hinaus wird der Elternarbeit ein großer Stellenwert beigemessen.

  1. Weiteres Vorgehen

Bei positiver Beschlussfassung werden in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung, der Schulaufsicht und der GHS Drimborn die noch erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Klärungen vorgenommen. Anschließend wird das Konzept der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.

Zielsetzung ist hierbei, die zusätzlichen Klassen möglichst zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 einzurichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-030302-900-02100-900-1; 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

0

0

0

0

Ergebnis

-10.000

-10.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1-030302-900-4; 5260000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-10.000

-10.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: KJA: einstimmig ASW: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-04-24 FB 45_0508_WP18 Schaffung eines Zusa SAO.pdf

11.10.2024

731.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses zusammen mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 14.05.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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