23. Mai 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Sachstandsbericht zur geplanten Baumaßnahme Franzstr., Aachen– Rückbau des Bestandes und Neubau 2-er unterirdischer Einfeldsporthallen mit einer mindestens 5-gruppigen KiTa -

E 26/0162/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Schavan, dass die Abstimmungen zu einer möglichen 7-gruppigen KiTa aktuell liefen. Grundsätzlich sei eine solche Möglichkeit gegeben, allerdings wären damit unter anderem Auswirkungen auf das Mobilitätskonzept verbunden, welches bis zur Leistungsphase 3 HOAI erstellt werden müsse.

Für die SPD-Fraktion betont Herr Küppers den dringenden Bedarf an Kita-Plätzen, vor diesem Hintergrund sei jede zusätzlich Gruppe zunächst positiv. Die Entscheidung darüber müsse jedoch der Bedarfsträger treffen, dies werde hoffentlich schnell geschehen. Denn auch hinsichtlich der Sporthallen sei der Bedarf dringend, und eine weitere Verzögerung bei einem so wichtigen Projekt für die Stadtgesellschaft wolle man möglichst vermeiden. Es sei sehr unglücklich, dass trotz gegenteiliger Aussagen zu Beginn die Art des Verfahrens offensichtlich doch Einfluss auf den Zeitablauf habe,daher bitte man darum, alle Möglichkeiten zur Beschleunigung zu nutzen.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass die Entscheidung über eine 7-gruppige KiTa nicht durch die Hintertür anlässlich einer Beratung im Planungsausschuss herbei geführt werden könne. Offensichtlich gebe es noch keine einheitliche Verwaltungsmeinung, und eine abschließende Entscheidung müsse über den Bedarfsträger und letztlich auch über den Haushalt erfolgen. Mehrkosten, die in diesem Projekt entstünden, gingen zulasten anderer, ebenfalls wichtiger und bereits priorisierter Projekte, dies müsse gut abgewogen werden. Unklar sei auch, was eine Änderung der Planung für die Zeitachse einer möglichen Realisierung bedeute. Dabei müsse man auch die Auswirkungen einer möglichen Parallelität mit dem benachbarten Wohnbauprojekt berücksichtigen.

Herr Schavan bestätigt, dass gegenseitige Abhängigkeiten mit dem Nachbarprojekt existierten. Auch wenn es keine umfassende Koordination der Zeitachsen gebe, sei man bemüht, sich mit den Investoren zu den wichtigen Schnittstellen abzustimmen.

Herr Hucke bittet abschließend darum, nach Leistungsphase 2 HOAI eine Variantendarstellung einschließlich der Kosten für eine 5-, 6- und 7-gruppige KiTa vorzulegen, damit auf dieser Basis eine Entscheidung getroffen werden könne.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:


Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendausschuss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag für den Sportausschuss:

Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Rückbau Bestandsgebäude:

Auf Wunsch des Bedarfsträgers Fachbereich Sport (FB 52) soll die bestehende Sporthalle solange wie möglich in Nutzung bleiben. Der Rückbau wird daher so spät als möglich vor dem Baubeginn des Neubaus terminiert.

Auf dem Nachbargrundstück plant ein Investor, die Vivawest, den Neubau von Wohnungen. Auf Grund der gemeinsamen Grenzbebauung stehen wir im Austausch mit der Vivawest u.a. zu den Themen Gründung an der gemeinsamen Grenze, Verbau, Rückverankerungen und notwendige Baumfällungen auf dem städtischen Grundstück. Ein vorgezogener Teilrückbau des noch bestehenden Schulgebäudes ist ebenfalls im Gespräch. Synergieeffekte sollen soweit wie möglich genutzt werden. Die Vergabe der Ingenieurleistung „selektiver Rückbau, Schadstoffsanierung und Rückbaustatik“ wurde bereits submittiert und befindet sich in der weiteren Bearbeitung.

Neubau 2-er unterirdischer Einfeldsporthallen mit einer mindestens 5-gruppigen KiTa:

In einem Realisierungswettbewerb konnte sich das Aachener Architekturbüro kadawittfeldarchitektur mit seinem Entwurf gegen 10 weitere Bewerber durchsetzen und hat den 1. Preis erhalten. Der Siegerentwurf sieht die Errichtung von 2 Einfeldsporthallen im Untergeschoss mit einer 6-gruppigen KiTa verteilt auf 3 Obergeschosse vor. Das Erdgeschoss dient beiden Nutzungseinheiten als Erschließungsebene. Auszüge aus dem Wettbewerb sind im Anhang (Anlage 01) beigefügt.

Auf Basis weiterer Bedarfsanalysen, Prüfung durch das Architekturbüro und Abstimmung im Rahmen eines Nutzerworkshops im September 2023 mit den Bedarfsträgern - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) und Fachbereich Sport (FB 52) - wird die Planung der KiTa nun als 7-gruppige Einrichtung fortgeführt.

Leider hat die Beauftragungszeit der notwendigen Fachplanerleistungen bei dieser Maßnahme ungewöhnlich lange gedauert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens gab es aufgrund von fehlerhaften Bieterdokumenten die Notwendigkeit einer umfangreichen, komplexen vergaberechtlichen Prüfung, um das Verfahren vor einer Aufhebung und Wiederholung „retten“ zu können. Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Recht (FB 30), Fachbereich Rechnungsprüfung (RPA - FB 14) und dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) wurde das Verfahren auf einen früheren Verfahrensstand zurückgesetzt.

Neben dieser Verzögerung wurde die erneute Durchführung von Vergaben anderer Planungsdisziplinen erforderlich, da im Rahmen der Verfahren keine Angebote eingingen.

Nach erfolgreicher Vergabe aller relevanten Fachplanerleistungen ist der Planungsprozess nun mit dem Kick-Off am 13.03.2024 in die LPH 1 gestartet.

Eine Darstellung über den weiteren zeitlichen Ablauf ist in der Anlage (Anlage 02) beigefügt.

Zentrale Planungsaufgabe ist neben der wirtschaftlichen, kostensicheren, termingerechten und energiesparenden Architekturqualität die Nachhaltigkeit. Neben der angestrebten DGNB Gold Zertifizierung sollen mit Blick auf die „Circular Economy“ möglichst viele Materialen aus dem Bestandsgebäude wiederverwendet werden. Für den Neubau an der Franzstr. sind hierfür u.a. die Ziegelfassade, Glasbausteine, Fensterbänke, Waschbecken und Holzbeläge vorgesehen.

Dieses konzeptionelle Vorgehen der Wiederverwendung von Baumaterialien hat bereits erste positive Auswirkungen und erfährt schon praktische Umsetzung:

für das Projekt „Gut Branderhof - Umbau und Sanierung zu einem Quartiers- und Nachbarschaftszentrum im Rahmen des ISEK Beverau“ wurden bereits Materialien (Parkettboden und Basaltstufen) zur Wiederverwendung ausgebaut.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-04-18 E 26_0162_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

11.10.2024

1.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 23.05.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:08