14. Mai 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 8Öffentlich

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0140/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen: TSV Hertha Walheim 1920 e.V. Laufband 2.500,00 € Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. zwei Windmesser 240,00 € Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V. Boxring

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

TSV Hertha Walheim 1920 e.V.

Laufband

2.500,00 €

Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V.

zwei Windmesser

240,00 €

Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V.

Boxring

2.500,00 €


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Verein TSV Hertha Walheim 1920 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Laufbandes gestellt. Im Februar 2024 wurde der Fitnessraum eröffnet, welcher die Möglichkeit bietet die Fitness zu steigern, dem Verlust von Kraft und Beweglichkeit vorzubeugen und Verletzungen zu vermeiden. Aktuell fehlen noch Geräte zum Aufwärmen und um die Ausdauer zu trainieren, wofür nun das Laufband angeschafft werden soll. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Laufbandes20.390,65 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den TSV Hertha Walheim 1920 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.

Der Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von zwei vereinseigenen Windmessern gestellt. Diese Geräte sind bei leichtathletischen Wettkämpfen in den Disziplinen Weitsprung, Dreisprung undSprint verpflichtend. Die im Waldstadion vorhandenen und vom ehemaligen Leichtathletikkreis Aachenangeschafften drei Windmesser reichen bei Wettkämpfen häufig in der Anzahl nicht aus und sind zudemauch schon ziemlich in die Jahre gekommen.Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der beiden Windmesser960,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 240,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 10.04.2024 erhalten.

Der Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Boxrings gestellt. Der Boxring wird benötigt, um der nachhaltig steigenden Anzahl an Sportler*innen einen angemessenen und wettkampfnahen Trainingsbetrieb bieten zu können und dadurch auch weiterhin die Nachwuchsarbeit und Integration zu fördern. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Boxrings12.875,80 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.

Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 10.000,00 €. Bisher wurde für einen Antrag ein Betrag in Höhe von 1.247,00 € bewilligt. Für die drei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 5.240,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 3.513,00 € zur Verfügung stehen würden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-080202-803-2 / 53180000, 48130000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000 €

10.000 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-04-29 FB 52_0140_WP18 Zuschuss zur Beschaf SAO.pdf

9.11.2024

132.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Di., 14.05.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:01