Beratungsvorlage für einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, hier: Stelenstandort im Rahmen des Projektes „Wege gegen das Vergessen“
E 42/0114/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratungsvorlage für einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, hier: Stelenstandort im Rahmen des Projektes „Wege gegen das Vergessen“
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Herr von Thenen begrüßt hierzu Frau Dr. Bongartz und Herrn Vonhoegen von der Volkshochschule.
Der Bezirksbürgermeister erläutert zunächst aus dem politischen Bereich, dass ein Bürgerantrag von Herrn Dr. K. gemäß § 24 GO NRW gestellt worden ist. Er möchte, dass der Standort der bereits aufgestellten Erinnerungsstele Nr. 40, aktuell noch aufgestellt an der Straßenkreuzung Raerener Straße/Kinkebahn, verlegt wird an die Straßenkreuzung Straße Totleger/Raerener Straße, in der Nähe der sogenannten „Banneux“-Kapelle, gelegen in Raeren, Ortsteil Eynatten, Belgien. Dieser Bürgerantrag wurde seinerzeit von dem Petenten an die hiesige Bezirksvertretung gerichtet.
Der Bürgerantrag wurde aber nicht beraten, sondern durch Beschluss vom 21.06.2023 an das zuständige Bürgerforum weitergeleitet. Dort wurde in der Sitzung am 17.10.2023 darüber diskutiert. Hier wurde dann beschlossen, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim die Frage der Verlegung behandeln soll.
Herr von Thenen nimmt Bezug auf die bei TOP 2 von Herrn Dr. K. gestellte Frage, ob die Verwaltung in der Zwischenzeit Kontakt zur Gemeinde Raeren aufgenommen hat. Frau Dr. Bongartz hat dies bezüglich verneint.
In der Zwischenzeit hat Herr Dr. K. den Bürgermeister der Gemeinde Raeren Herrn Jérôme Franssen in einem informellen Gespräch über seinen Bürgerantrag unterrichtet. Der Bürgermeister hat eine Zustimmung der Gemeinde zur möglichen Aufstellung der Stele in der Nähe der „Banneux“-Kapelle in Aussicht gestellt.
Frau Dr. Bongartz erläutert, dass sie kurzfristig als Vertreterin der heute verhinderten Direktorin der Volkshochschule, Frau Dr. Blüggel, anwesend ist. Leider hat es im Entscheidungsprozess über den Standort der Stele keinerlei Abstimmung der Volkshochschule weder mit der Bezirksvertretung noch mit dem Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim stattgefunden. Sie bedauert dies. Es gab sicherlich gute Gründe für den aktuellen Standort. Gleichwohl kann sie die Argumente, die für eine Versetzung der Stele genannt wurden, nachvollziehen. Sie betont ausdrücklich, dass ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung für die Volkshochschule bindend ist.
Herr Hoffner erinnert an eine intensive Diskussion zu der Frage des Standortes der Stele. Nach seiner Erinnerung haben sich alle Parteien für eine Verlegung des Stelenstandortes ausgesprochen. Leider bleibt festzustellen, dass am aktuellen Standort, bedingt durch die Lage, keinerlei soziale Kontrolle möglich ist. So wird das Transformatoren-Häuschen der STAWAG nahezu regelmäßig mit mehr als fragwürdigen Graffitis verunstaltet. Unmittelbar neben der Säule werden in gleicher Regelmäßigkeit gelbe Säcke mit Verpackungsmüll platziert. Herr Hoffner empfindet den aktuellen Standort als absolut unwürdig. Weiterhin verweist er darauf, dass die Stele am anvisierten neuen Standort vermutlich von wesentlich mehr Menschen wahrgenommen wird, weil die „Banneux“-Kapelle selbst sich in einem sehr gepflegten Umfeld befindet und tagtäglich sehr gut besucht wird.
Frau Nußbaum pflichtet Herrn Hoffner bei, dass der geplante neue Standort sehr geeignet ist.
Die Aufnahme der Gespräche mit den Verantwortlichen der Gemeinde Raeren sollte nach ihrer Auffassung entweder Aufgabe der Volkshochschule oder auch des Vereins „Wege gegen das Vergessen“ sein.
Genauso wenig ist für sie einsehbar, dass das Bezirksamt und/oder die Bezirksvertretung sich um die Finanzierung der Kosten der Umsetzung kümmern sollten, da man von Anfang an in keiner Weise bei der Entscheidungsfindung eingebunden war.
Herr Hoffner pflichtet Frau Nußbaum bei, dass der vorgelegte Beschlussvorschlag geändert werden muss.
Auch Herr Krott ist der Auffassung, dass nicht das Bezirksamt die Gespräche mit Raeren aufnehmen muss, ebenso wenig kann seine Aufgabe sein, hier die Finanzierung der Umsetzung zu klären. Er erwartet eine kurzfristige Klärung der Angelegenheit.
Herr von Thenen spricht sich aus mehreren Gründen persönlich nachdrücklich für eine Umsetzung der Stele in die Nähe der „Banneux“-Kapelle in Raeren-Eynatten aus.
Er formuliert einen geänderten Beschlussvorschlag:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt der Volkshochschule mit der Gemeinde Raeren in Verbindung zu treten, zum einen um eine Aufstellung der Stele im Bereich der „Banneux“-Kapelle auf belgischem Staatsgebiet zu erörtern und zum zweiten, sofern die Gemeinde Raeren eine Genehmigung ausspricht, die Stele dorthin zu versetzen.“
Da hierzu auf Nachfrage keine Wortmeldungen gewünscht werden, lässt Herr von Thenen über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Empfehlung der Vertreter*innen der „Wege gegen das Vergessen“ soll der bisherige Standort der Stele beibehalten werden. Sollte die Bezirksvertretung beschließen, dass eine Verlegung gewünscht ist, müsste folgendes berücksichtigt werden:
1. Die Bezirksvertretung müsste mit der Gemeinde Raeren in eine erneute Abstimmung gehen.
2. Die Finanzierung der Verlegung müsste durch die Bezirksvertretung geklärt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Herr Dr. Stephan Kirschgens hat einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW bei der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim auf Verlegung einer Stele der „Wege gegen das Vergessen“ gestellt. Herr Dr. Stephan Kirschgens schlägt vor, die Stele an die Mündung der Straße Totleger, Ecke Raerener Straße, zu verlegen in Belgien.
Am 21.06.2023 hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim folgendes beschlossen:
Sie nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Veranlassung an die Geschäftsstelle des Bürgerforums. „Sie bittet das Bürgerforum, einen geeigneten Standort, gegebenenfalls zusammen mit der Gemeinde Raeren, zu suchen.“
Am 17.10.2023 wird im Bürgerforum über den Antrag diskutiert.Das Bürgerforum beschließt, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim die Frage der Verlegung des Stelenstandorts in einer der nächsten Sitzungen behandeln soll.
Die Vertreter*innen der "Wege gegen das Vergessen" der Volkshochschule halten den jetzigen Standort (Kreuzung Kinkebahn/Raerener Straße, in Deutschland) nach wie vor für geeignet.Die Einschätzung der Volkshochschule zum Standort der Stele folgte u.a. nach Abstimmungen mit der Gemeinde Raeren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 126197
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126197
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-03-06 E 42_0114_WP18 Beratungsvorlage fuer SAO.pdf
7.11.2024
628.0 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 22.05.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:05
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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