7. Dezember 2004 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 3.2Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2004-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bei Hst. 9.06000.94290.0 Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig ohne Enthaltung dem Rat der Stadt, die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Scheidt sowie den Ratsherren Einmahl und Höfken getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen: „Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 117.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94290.0 "Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau". Aachen, den 29.09.2004 gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Höfken gez. Scheidt Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau“
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3.2
Sitzung
Sitzung des Finanzausschuss
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 07.12.2004
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Status
gemischt