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Campus West; hier: Aktueller Sachstand

Fb 68/0003/WP18 · Kenntnisnahme

Campus West; hier: Aktueller Sachstand

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Perschon begrüßt Herrn Uwe Müller, Fachbereichsleiter Fachbereich Mobilität und Verkehr und Frau Marie Manthey,zuständig für Infrastrukturkoordination und Großprojekte.

Frau Manthey berichtet zum aktuellen Stand der Entwicklung Campus West, im speziellen zur Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen und Freianlagen. Herr Müller ergänzt, dass die Barrierefreiheit bei den eigentlichen Erschließungspunkten von hoher Bedeutung ist. Die beiden Fugen können jedoch nicht durch Rampen barrierefrei gestaltet werden. Die Fugen sind hierfür zu schmal.

Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Perschon erläutert Herr Müller die juristische Situation.

Durch den Normenkontrollantrag eines Anwohners ist der gesamte Bebauungsplan in seiner Wirksamkeit betroffen. Im Dezember 2024 wird dieser vor dem Oberverwaltungsgericht behandelt.

Herr Bezirksvertreter Klick (Grüne) hat drei Fragen. Zuerst möchte er wissen, ob in der Planung auf ausreichende Gradienten geachtet wird, damit bei starken Regenfällen eine Überflutung verhindert wird.

Als zweites schließt Herr Klick die Frage an, ob bei der Planung der Straße genügend Platz für den Bau einer möglichen Straßenbahn eingerechnet wurde.

Als dritte Frage möchte Herr Klick wissen, wie die Verbindung der Stichstraßen aussehen wird. Wird der Bordstein dort wieder abgesenkt, sodass die Sicherheit der verschiedenen Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist?

Frau Manthey beantwortet die drei Fragen in umgekehrter Reihenfolge. Zur Frage der Gestaltung der Wege, gibt sie an, dass die Radwege und Gehwege auf einem Niveau sein werden und die Fahrbahnen mit Rampensteinen eingefasst werden. So soll die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Besonders die Parkmöglichkeiten sind derart gestaltet, dass auf der Hauptachse nicht geparkt werden soll, stattdessen ist ein Boulevard geplant.

Zur zweiten Frage bezüglich eines eventuellen Baus einer Straßenbahn bestätigt Frau Manthey, dass dies in der Planung berücksichtigt wurde und somit eine ausreichende Breite für ein derartiges Vorhaben vorhanden ist.

Abschließend erläutert Frau Manthey, dass das Planungsbüro sich intensiv mit der Thematik Überflutung beschäftigt und dies in der Planungberücksichtigt hat, um eine ausreichende Entwässerung zu gewährleisten.

Herr Gilson resümiert, dass es ein großes Projekt und eine Chance für Aachen ist, vor allem mit Blick auf die aufwertende Optik in diesem Bereich. Er rechnet weiterhin damit, dass es Probleme mit dem Verkehr geben wird.

Auch begrüßt er die Berücksichtigung einer Campusbahn bei den Planungen und hebt die Aufwertung hervor, die der Bereich erfahren wird.Daher geht er davon aus, dass es bald eine weitere Projektvorstellung geben wird.

Herr Bezirksvertreter Dr. Brodowski (FDP) hat zwei Fragen. Zum einen möchte er wissen, ob die Lagerhallen in der Süsterfeldstraße abgerissen werden und zum anderen möchte er wissen, ob mit Verkehrsproblemen in den Stichstraßen zu rechnen ist, da hier sehr viele Labore und Büros entstehen und somit mit Anlieferverkehr zu rechnen sei.

Dazu antwortet Frau Manthey, dass die Bebauung bis an die Süsterfeldstraße heranreichen wird und daher alle Lagerhallen wegkommen werden. Grundsätzlich stehen laut Bebauungsplan genug Flächen zur Verfügung.

Weiterhin erläutert Frau Manthey, dass es ein Verkehrsgutachten und Verkehrszählungen geben wird. Geplant ist eine Abwicklung des Parkverkehrs über Parkhäuser und Tiefgaragen.

Frau Bezirksvertreterin Epstein (Die Linke) weist auf viele versiegelte Flächen im Campus Melaten hin, die so heute nicht mehr benötigt werden und ob diese wieder entsiegelt werden können?

Herr Müller bejaht dies und erläutert, dass durch die Bauprojekte am Campus Melaten Erfahrungen gesammelt werden konnten. Da sich die Flächen zum Teil nicht im städtischen Besitz befinden, finden Verhandlungen statt, sodass die Stadt Einfluss nehmen kann. Perspektivisch sollen Flächen entsiegelt werden.

Frau Bezirksbürgermeisterin Perschon bedankt sich für den Vortrag.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobiltätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - ist seit dem 10.09.2021 rechtskräftig. Am 17.02.2022 wurde durch einen Anwohner ein Normenkontrollantrag beim OVG (Oberverwaltungsgericht) in Münster eingereicht. In einem solchen Verfahren wird die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes gerichtlich überprüft. Der Antrag wird im Dezember 2024 vom Oberverwaltungsgericht behandelt.

Stand der Planung
Der Mobilitätsausschuss hat unter dem Titel „Campus West - Realisierungsstrategie für die Infrastruktur und Erschließungsanlagen“ am 09.12.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsarbeiten für eine Umsetzung in zwei separaten Abschnitten – Campuserschließung und Nordanbindung – voranzutreiben.
Da die Entwurfsplanung der Nordanbindung inzwischen abgeschlossen ist und die Entwässerungsplanung für die Campuserschließung sowie die Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen und Freianlagen zu großen Teilen abgeschlossen sind, werden diese im nachfolgenden Sachstandsbericht erläutert.

Entwurfsplanung der Verkehrsanlagen und Freianlagen
Das circa 26 Meter breite Campusband übernimmt sowohl Erschließungsfunktionen (Fahrbahn, Rad- und Fußwege, Bushaltepunkte) als auch Aufenthaltsfunktionen. Neben den Fahrbahnzonen entstehen durch Bäume gegliederte Grünstreifen. Eine Besonderheit sind die innerhalb des Campusbandes angeordneten „Aufenthaltsmodule“. Im Gestaltungshandbuch Campus West sollen für diese unterschiedliche Gestaltungs- und Nutzungsoptionen festgelegt werden. Mit dem Erstausbau der Erschließung sollen die Module zunächst als Grünflächen mit einer Wiesenmischung angesät werden. Im zweiten Schritt sollen die Flächen mit konkreten Nutzungen entsprechend dem Auswahlkatalog aus dem Gestaltungshandbuch belegt werden (z.B. Erholungs-, Spiel- oder Außengastronomieflächen).

Über Grünkorridore (Fugen) entstehen neue Freiraumverbindungen zwischen dem Campus West und dem benachbarten Stadtraum an der Süsterfeldstraße.

Neue begrünte Stadtplätze entstehen, hierzu zählt insbesondere der „Kongressplatz“ als südliches Entree des Plangebietes mit vielfältiger Erschließungsfunktion. Das innere Areal des Platzes reagiert auf den Höhenunterschied zwischen Süsterfeldstraße und Campusband und überbrückt diesen mit Treppenanlagen und einer barrierefreien Wegeführung. Die Aufenthaltsqualität wird durch baumbestandene Grünflächen erzielt.

Die verkehrliche Erschließung des Campus West erfolgt durch eine Hauptachse, das Campusband, sowie einen bahnparallelen Weg als Nebenerschließung. Diese beiden Trassen werden zur inneren Erschließung mit drei Stichstraßen verbunden und im Bereich des Ringlokschuppen durch eine Sackgasse ergänzt.

Das Campusband stellt mit einer Brücke über die Bahn die Verbindung mit dem Campus Melaten her und wird auf voller Länge mit Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen ausgestattet.

Der Querschnitt des Campusbands ist wie folgt aufgeteilt (Anlage 4):

3,5 m Gehweg

5,5 m Aufenthaltsmodul

2,5 m Radweg

6,5 m Fahrbahn

2,5 m Radweg

3,0 Grünstreifen

2,5 m Gehweg

Dieser „Grundquerschnitt“ variiert in bestimmten Abschnitten des Campusbands.

An der nördlichen Anbindung wird der vorhandene Querschnitt, bestehend aus der Fahrbahn sowie den beidseitig 1,85 m breiten Radfahrstreifen aufgenommen. Auf der linken Seite in südlicher Fahrtrichtung befindet sich ein rd. 2,80 m breiter Gehweg. Nach der Einmündung zur nördlichen Zufahrt wird der Radfahrstreifen auf 2,50m aufgeweitet und baulich sowie farblich von der Fahrbahn abgetrennt.

Die bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg erfolgt durch 6 cm hohe und 30 cm breite Borde, welche in der Gestaltung an die Borde des Campus Melaten angelehnt sind.

Im Bereich der Haltestellen werden barrierefreie Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende angeboten. Außerhalb der Haltestellen trennt ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen den Gehweg von der Radverkehrsanlage. Abschnittsweise werden auf beiden Seiten vereinzelt Liefer- und Ladezonen von etwa 20 Meter Länge angeordnet. Auf der rechten Seite sind die Aufenthaltsmodule zwischen der Radverkehrsanlage und dem Gehweg angeordnet.

Im Bereich des Kongressplatzes wird der Straßenquerschnitt zugunsten der Radverkehrsführung und der Gehwegbeziehungen in einer mischverkehrsflächen-ähnlichen Aufteilung ausgeführt. Ein angehobener Mittelstreifen trennt die Richtungsfahrbahnen voneinander und signalisiert dem Kfz-Verkehr eine besondere Verkehrssituation. Der Bordsteinradweg wechselt zum Knotenpunkt mit der Süsterfeldstraße in einen Radfahrstreifen.

Entwässerungsplanung
Der Regenwasserkanal zur Campuserschließung im Bereich des Bendplatzes wurde im Jahr 2023 gebaut. Damit ist die Vorflut des südlichen Bereichs des Campusareals, der in der ersten Ausbaustufe hergestellt werden wird, bereits gesichert.
Für die erst mit Freigabe für den öffentlichen Verkehr erforderliche Regenwasserbehandlungsanlage (Lamellenklärer) läuft die Planungsphase.

Die Entwässerungsplanung berücksichtigt bereits das Thema Starkregenereignisse. Dafür wurden die Straßengradienten so geplant, dass Überflutungen bei extremen Starkregenereignisse insbesondere an kritischen Stellen vermieden werden. Das Thema Versickerung und Rückhaltung von Regenwasser wird in der weiteren Planung durch entsprechende Maßnahmen zusätzlich berücksichtigt. Das anfallende Oberflächenwasser von Gehwegflächen und Radverkehrsanlagen wird in die Grünstreifen geleitet. Die Detailplanungen hierzu werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.

Mittlere Anbindung
Die Verbindung zwischen dem Campusband als Haupterschließungsachse und der Süsterfeldstraße soll über den Neubau und die Verlängerung der bisherigen ALDI-Zufahrt geschehen. Um den zusätzlichen Platzbedarf für die Verkehrsflächen gewährleisten zu können ist Grunderwerb erforderlich. Hierzu haben Gespräche mit dem BLB NRW als Eigentümer stattgefunden. Die Verkaufsprozess für die Flächen hat begonnen.

Kampfmittel
Es wurde eine detaillierte Luftbildauswertung durchgeführt. Grundsätzlich erfolgen danach weitere notwendige Schritte um eine Kampfmittelfreiheit erkennen zu können. Dies kann bei verschiedenen Baumaßnahmen und Gegebenheiten vor Ort, höchst unterschiedlich sein.

Generell erfolgt in einem nächsten Schritt eine Flächensondierung unter Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD). Aufgrund von hohen Aufschüttungen wird diese Sondierung möglicherweise nicht direkt genügend aussagekräftige Ergebnisse liefern. Ggfs. müssen daher weitere Schritte, wie beispielsweise Gutachten oder weitergehende Erkundungsmaßnahmen beauftragt werden, um im Rahmen einer Tiefensondierung die zu betrachtenden Baufeldabschnitte einzugrenzen.

Projektsteuerung
Für die Begleitung der weiteren Planungsphasen und der Bauphasen beider Bauabschnitte soll ein externer Projektsteuerer beauftragt werden. Aktuell übernimmt das Planungsbüro IG Nacken mbH, im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung, in Teilen die Aufgaben der Projektsteuerung bis zum Abschluss der LPH3.

Zeit- und Meilensteinplan
Die Entwurfsplanung für die Campuserschließung soll in 2024 abgeschlossen werden. Die darauf aufbauenden Ausführungsplanungen erfolgen im Anschluss. In 2025 soll die Ausschreibung der Tiefbauleistungen durchgeführt werden und der Baubeginn der großen Campuserschließungsmaßnahme beginnen.

Kosten
Mit Abschluss der Entwurfsplanung wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt und vorgelegt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Da hier ein Sachstandbericht dargestellt wird, sind keine Klimafolgen beschrieben.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-06 Fb 68_0003_WP18 Campus West_ hier_ A SAO.pdf

11.10.2024

8.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 22.05.2024
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:07