15. Mai 2024 um 17:00, Rathaus
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Haus der Neugier: Bewerbung für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Projektaufruf 2024

Dez III/0016/WP18 · Entscheidungsvorlage

Haus der Neugier: Bewerbung für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Projektaufruf 2024

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen führt aus, dass bereits über die Bewerbung für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ informiert worden sei und nun die formelle Beauftragung in Form des Ratsbeschlusses für die entsprechende Bewerbung benötigt werde.

Ratsherr Schaadt (GRÜNE) teilt seine Freude darüber, dass das Projekt „Haus der Neugier“ mit diesem Tagesordnungspunkt wieder öffentlich beraten werde, schließlich sei die letzte öffentliche Beratung im Juni 2023erfolgt. Er sei der Meinung, dass die Bürger ein Anrecht darauf und ein Interesse an der Entwicklung in den vergangenen Monaten hätten und gibt im Folgenden einen kurzen Überblick. Im Sinne der Stadtentwicklung und im Rahmen der erforderlichen Finanzierung seien die beiden Orte Bushof und Haus der Neugier immer im Zusammenhang betrachtet worden. Aus den vier vorhandenen Varianten zur städtebaulichen Entwicklung habe der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.06.2023 zwei Varianten zur weiteren Prüfung ausgewählt. Die Bushoflandschaft sowie die Rechenvariante Neubau seien hierbei aussortiert worden und die Verwaltung habe den Auftrag erhalten, die Variante Bushof und die Variante Haus der Neugier im ehemaligen Haus Horten zu vertiefen. Allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass der Bushof schwieriger zu entwickeln sei und das ehemalige Haus Horten die bessere Immobilie für das Haus der Neugier sein werde. Im Oktober 2023 seien die Qualitäten des Bushofes noch einmal gewürdigt worden, allerdings habe es für eine Entscheidung an Perspektiven für die VHS gefehlt. Die gemeinsame Betrachtung der übergeordneten städtebaulichen Ziele sei dann die Grundlage für das Antragspaket vom 19.12.2023 gewesen.Über die Grundsatzbeschlüsse im Sinne dieses Antragspaketes habe der Rat in seiner Sitzung am 24.04.2024 entschieden. Es werde sich darauf fokussiert, das Haus der Neugier im ehemaligen Haus Horten zu entwickeln und parallel den Bushof zu veräußern. Die Verwaltung arbeite präzise und schnell an der weiteren Entwicklung dieses Projektes und die heutige Entscheidung zur Bewerbung für das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sei ein weiterer wichtiger Baustein für die weiteren Planungen. Unter Ziffer 2 des Projektaufrufes 2024, unter dem die förderfähigen Maßnahmen beschrieben würden, werde der Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes hergestellt und die Förderfähigkeit von Räumen, Orten und Gebäuden, die sich unter anderem mit der Demokratiebildung befassen hervorgehoben. Aus seiner Sicht passe genau diese Anforderung ganz besonders auf das geplante Haus der Neugier. Abschließend betont er, dass große Projekte nur im gemeinsamen Schulterschluss im Rat möglich seien und keine Wahlkampfthemen sein sollten. Dies zeigen auch andere große Städtebauprojekte wie beispielsweise die Entwicklung am Theaterplatz oder am Büchel.

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) bezieht sich auf die Beschlussvorlage, und bittet darum, dem Rat die Projektskizze zur Verfügung zu stellen.

Oberbürgermeisterin Keupen sagt zu, dass die Verwaltung den Ratsmitgliedern die Projektskizze übermitteln werde.

Ratsherr Baal (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er berichtet, dass die Förderung des Bundes zusätzlich zu den Städtebaufördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezahlt werden könnte und die Stadt Aachen hiervon bereits im Rahmen des Altstadtquartiers Büchel profitiert habe. Man müsse allerdings auch bedenken, dass die bundesweite Konkurrenz mit anderen Projekten groß sei. Abschließend nimmt er Bezug auf die Ausführungen von Ratsherrn Schaadt und kritisiert, dass durch diesen ausführlichen Wortbeitrag Inhalte aus nichtöffentlicher Debatte im Rat an die Öffentlichkeit getragen werden. Dies sei nicht förderlich für die gemeinsame Arbeit an diesem Projekt sowie den weiteren Planungsverlauf.

Oberbürgermeisterin Keupen lässt sodann über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt einstimmig, dass die Verwaltung für den Projektaufruf 2024 der Nationalen Projekte des Städtebaus eine Projektskizze „Haus der Neugier eingereicht hat und billigt einstimmig die Bewerbung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Verwaltung für den Projektaufruf 2024 der Nationalen Projekte des Städtebaus eine Projektskizze „Haus der Neugier eingereicht hat und billigt die Bewerbung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 24.04.2024 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die zu prüfenden Varianten für ein Haus der Neugier mit VHS und Stadtbibliothek auf Umsetzungsoptionen im ehemaligen Haus Horten zu reduzieren. Bei der Beratung des Sachstandsberichts hat die Oberbürgermeisterin noch einmal betont, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten der Förderung für dieses Projekt versucht zu akquirieren. Zwischenzeitlich wurde eine Projektskizze für das Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingereicht.

Unter dem Namen „Nationale Projekte des Städtebaus“ fördert der Bund deutschlandweit besondere städtebaulich relevante Projekte. Das im Folgenden und in der Anlage erläuterte Profil dieses Förderprogramms passt inhaltlich sehr gut zur Aufgabenstellung und zum innovativen Ansatz, der beim Haus der Neugier gewählt wurde. Es ist so ausgestaltet, dass das Projekt im Falle einer Förderzusage in besonderer Weise davon profitieren kann. Nationale Projekte des Städtebaus sind…

„…Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension oder besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf.“

(Website des BBSR https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zip/nps/nps-node.html)

Im Gegensatz zur bekannten Städtebauförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen oder durch Bund-Länder-Programme handelt es sich bei den Nationalen Projekten des Städtebaus um eine reine Bundesförderung, die unabhängig von bestehenden Fördergebietskulissen genutzt werden kann. Seit 2014 sind in diesem Programm 521 Millionen Euro an Bundesförderung gewährt worden, 2020 waren es 26 Projekte mit insgesamt ca. 75 Millionen Euro.

Entsprechend der Beratung im Rat vom 24. April 2024 hat die Verwaltung mit Stichtag 30. April 2024 einen Projektvorschlag eingereicht. Die Auswahl der Projekte, die aufgefordert werden, einen Förderantrag zu stellen erfolgt voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2024. Der kommunale Eigenanteil an der Maßnahme beträgt in der Regel ein Drittel und ist im Verlauf des Bewerbungsverfahrens durch einen weiteren Beschluss nachzuweisen. Details sind dem in der Anlage beigefügten Projektaufruf oder der Internetseite des BBSR zu entnehmen.

Notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme am Projektaufruf 2024 ist der hier vorgelegte Beschluss des Rates der Stadt Aachen über die Bewerbung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-07 Dez III_0016_WP18 Haus der Neugier_ Be SAO.pdf

6.11.2024

376.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 15.05.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat III
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:03