5. Juni 2024 um 17:10, Rathaus
TOP 3Öffentlich

Integrationsratswahl 2025

FB 56/0406/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Eingangs stellt sich Frau Linnenbrink, Leitung des Fachbereichs „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ den Mitgliedern des Integrationsrats vor. Sie gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Themen „Festlegung des Wahltags“ und „Neuzuschnitt der Wahlbezirke“, insbesondere stehe der gemeinsameTermin für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl 2025 noch nicht fest, da dessen Festlegung in Abhängigkeit von dem noch nicht festgelegten Termin der Bundestagswahl 2025 erfolge.

Die Vorsitzende, Frau Blume, Herr Uluğ und Herr Pivovarov sprechen mehrere Themen an, u.a. unvollständige Wählerverzeichnisse im Rahmen der Integrationsratswahl 2020, die Modalitäten zur Registrierung im Wählerverzeichnis insbesondere mit Hilfe der Vorlage von Geburtsurkunden, das Prozedere für die Wahlbenachrichtigung kürzlich eingebürgerter Wahlberechtigter sowie die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden für Altfälle, die nach dem Ausländerrecht bis 1993 zu beurteilen sind. Zudem bittet die Vorsitzende um zusätzliche Beantwortung der Fragen zur Integrationsratswahl, welche durch die Integrationsratsmitglieder im Januar im Rahmen eines persönlichen Gesprächstermins mit Vertreter*innen des Fachbereichs „Bürger*innendigalog und Verwaltungsleitung“ an diesen gestellt wurden.

Die Integrationsratsmitglieder und Frau Linnenbrink vereinbaren, dass diese Fachfragen nach der Sommerpause schriftlich seitens des Fachbereichs „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ beantwortet werden, da zunächst die am 09. Juni stattfindende Europawahl im Fokus stehe. Die Vorstellung der Ergebnisse solle sodann in der Sitzung des Integrationsrats im August oder Oktober 2024 stattfinden.

Im Anschluss diskutiert der Integrationsrat über das „Für und Wider“ der Einführung einer ausschließlichen Briefwahl bei der Integrationsratswahl 2025 in Aachen. Angesichts der juristischen Notwendigkeit, die Briefwahlunterlagen/Stimmzettel aufgrund der deutschen Amtssprache auf „Deutsch“ verfassen zu müssen und des damit gegebenenfalls verbundenen Risikos des Nicht- bzw. Missverstehens seitens Wahlberechtigter, wird für den Fall einer Umstellung auf eine obligatorische Briefwahl, ganz überwiegend eine flankierende, mehrsprachige Informationskampagne für sinnvoll und richtig erachtet.

Am Ende der Debatte fasst der Integrationsrat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Herbst 2025 wird in Nordrhein-Westfalen die nächste Integrationsratswahl gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) stattfinden. Die Wahl findet am Tag der Kommunalwahl statt (§ 27 Absatz 2 Satz 3 GO NRW).

DerTermin für die Kommunalwahl 2025 ist bis dato durch die Landesregierung noch nicht bestimmt worden. Voraussichtlich wird dieser in den Monaten September oder Oktober 2025 liegen (Ende der laufenden Wahlperiode ist der 31. Oktober 2025).

Der Integrationsrat möchte sich in seiner Sitzung des 05. Juni 2024 mit verschiedenen die Integrationsratswahl 2025 betreffenden Aspekten befassen.

Das Wahlbüro des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung stellt sich den Fragen aus dem Gremium zur Integrationsratswahl 2025.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-14 FB 56_0406_WP18 Integrationsratswahl SAO.pdf

16.11.2024

129.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 05.06.2024
Uhrzeit
17:10
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:11