5. Juni 2024 um 17:10, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Informationen zu „Anti-Diskriminierungsstellen“

FB 56/0408/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne inhaltliche Aussprache, fasst der Integrationsrat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Verschiedene Einrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen setzen sich mit Antidiskriminierungsarbeit auseinander.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde auf Grundlage von § 25 Antidiskriminierungsgesetz(AGG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet.Ihre Aufgaben sind im AGG festgeschrieben.Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung.Die gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in geeigneter Form einzubeziehen. Weitere Informationen sind auf der Webseite zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de.

Beratungsanfragen können auch an das „Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.

In Nordrhein-Westfalen existieren insgesamt 42 sogenannte „Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit“. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalenfördert diese Servicestellen im Rahmen der Integrationsagenturen. Zentrale Aufgabe der „Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit“ ist die Unterstützung und das Empowerment von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Aber auch Einrichtungen und Institutionen können sich zu dem Themenfeld informieren und beraten lassen.

Die Webseite für die Antidiskriminierungsarbeit der 42 geförderten Anlaufstellen ist hier zu finden: https://www.ada.nrw/de/.

Eine dieser 42 Anlaufstellen ist in Aachen in Trägerschaft des Pädagogischen Zentrums und dient als überregionale Fachstelle für Betroffene, Institutionen, Organisationen und Vereine, die mit der Thematik und Problematik von Diskriminierung und Rassismus konfrontiert sind bzw. sich damit auseinandersetzen. Diese in Aachen ansässige Beratungsstelle, das Gleichbehandlungsbüro, ist unter folgender Webseite zu finden: http://www.gleichbehandlungsbuero.de/.

Die Beratungsangebote des Gleichbehandlungsbüros richten sich an Erwachsene. Sowohl von Seiten der Schulen als auch über einen Empfehlungsbeschluss des Integrationsrates wurde im letzten Jahr die Implementierung einer Antidiskriminierungsstelle im schulischen Bereich angeregt, da auch für diese Zielgruppe der Bedarf für eine Anlaufstelle zu diesem Thema gesehen wird. Die Relevanz dieses Themas wird von Seiten der Verwaltung gesehen. Gleichzeitig sind im Sinne einer bedarfsgerechten und wirksamen Lösung im Vorfeld entsprechende Prüfungen und Analysen durchzuführen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) führt aktuell vorbereitende Maßnahmen durch und beschäftigt sich mit der Erfassung bestehender Angebote, der Prüfung, wie eine valide Bedarfserhebung erfolgen kann, um daraus im Anschluss konzeptionelle Ansätze für eine wirksame und bedarfsgerechte Unterstützung zu entwickeln. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Verwaltung die Fachausschüsse (Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Kinder- und Jugendausschuss, Integrationsrat) informieren.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-14 FB 56_0408_WP18 Informationen zu _An SAO.pdf

16.11.2024

134.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 05.06.2024
Uhrzeit
17:10
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:11