Beleuchtung des Vennbahnwegs zwischen Eckener Straße und RollefbachviaduktAntrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld
FB 68/0033/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Die GGS Brander Feld stellt den Antrag vor (s. Anlage). Die Schüler*innen wünschen mehr Licht auf dem Vennbahnweg um sicher zur Schule zu kommen. Im Idealfall möge die Beleuchtung des Vennbahnwegs von der Kreuzung Eckener StraÃe/Vennbahnweg bis zum Rollefbachviadukt reichen, damit die Wege zu allen Grundschulen gut beleuchtet sind. Die Kinder betonen aber, dass sie auch mit einer partiellen Lösung zufrieden sind.
Frau Segadlo, FB68, antwortet für die Verwaltung (s. Anlage). Sie erklärt warum an manchen Stellen der Landschaftsplan dafür sorgt, dass die Installation einer Beleuchtung gesetzlich verboten ist. Die Beleuchtung von Wegen und StraÃen hat einen Einfluss z.B. auf nachtaktive Tiere (Falter, Käfer, Fledermäuse) und der Vennbahnweg läuft teilweise durch diese geschützten Bereiche. Es bedarf einer sehr genauen Prüfung, ob die Beleuchtung die nachtaktiven Tiere stört. Ein erster Vorschlag zur Beleuchtung des Vennbahnweges wurde aus genau diesem Grund von der unteren Naturschutzbehörde vor 2 Jahren abgelehnt.
Frau Segadlo führt weiter aus, dass auch Dank des heutigen Antrages der GGS Brander Feld, die Naturschutzbehörde noch einmal gemeinsam mit den Verkehrsplaner*innen nach einer Lösung suchen möchten, ob nicht auch Bereiche in denen der Landschaftsplan gilt trotzdem beleuchtet werden dürfen.
Ein Kind aus dem Publikum schlägt Leuchtstreifen vor, die im Dunklen leuchten und sich selbst durch das Tageslicht wieder aufladen.
Frau Keupen dankt für die kreativen Ideen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Kinderforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vennbahnweg ist im Ortsteil Brand zwischen der Eckener Straße und der Beckerstraße nahe dem Rollefbachviadukt eine wichtige Verbindung für Schüler*innen. Eine Beleuchtung dieses Abschnittes würde die Attraktivität und Sicherheit des Weges weiter fördern, schreibt das Schülerparlament der GGS Brander Feld in seinem Antrag an das Kinderforum.
Hintergrund
Bereits in den letzten zwei Jahren überprüfte die Stadtverwaltung, in welchen Bereichen eine Beleuchtung des insgesamt sehr langen Vennbahnweges möglich ist. Denn verschiedene Bürger*innen und politische Vertreter*innen wünschten auch, dass möglichst alle Teile des Weges beleuchtet werden.
Bei der Prüfung sind viele Randbedingungen zu beachten. Zum Beispiel ist zu unterscheiden, ob der Wegeabschnitt durch einen Bereich führt, in dem Natur und Landschaft dominieren oder ob er größtenteils durch bebautes Gebiet verläuft. Denn führt er durch Natur und Landschaft, gibt es deutlich schärfere Regeln für die Beleuchtung.
Die beigefügte Übersichtskarte (Anhang 2) zeigt den Verlauf des Vennbahnweges durch Brandin Form der geschwungenen schwarz/grünen Linie. Der Weg beginnt ganz unten rechts in der Karte, macht einen langen Borgen nach links und oben. Ganz oben in der Mitte der Karte verläuft der Vennbahnweg dann weiter außerhalb der Kartenausschnitts in Richtung des Stadtteils Rothe Erde.
Die in der Karte grün hervorgehobenen Flächen sind die Bereiche, in denen Natur und Landschaft besonders ausgeprägt und wertvoll sind. Erkennbar ist also, dass der Vennbahnweg im unteren Teil der Karte durch diese Gebiete verläuft. Schaut man auf die Straßennamen betrifft das den Abschnitt zwischen Beckerstraße und der zweiten Querung der Münsterstraße. Dort gelten also die schärferen Regeln für die Beleuchtung.In diesem Bereich sollen nachtaktive Tiere wie Insekten aber auch insbesondere Fledermäuse vor zu viel Beleuchtung geschützt werden. Zum Schutz dieser Tiere hat der Naturschutzbeirat eine Beleuchtung in diesen Bereichen bereits abgelehnt. Der Naturschutzbeirat ist das Gremium, was festlegt, welche Veränderungen im Naturraum erlaubt sein sollen und welche nicht.
Gerne setzt sich die Stadtverwaltung dafür ein, dass der Vennbahnweg im Abschnitt ab der Münsterstraße bis zur Eckener Straße beleuchtet wird. Eine Beleuchtung weiterführend ab der Münsterstraße bis zum Rollefbachviadukt ist aufgrund des Schutzes der nachtaktiven Tiere nicht möglich.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126458
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126458
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-20 FB 68_0033_WP18 Beleuchtung des Venn SAO.pdf
18.11.2024
821.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.4
- Sitzung
- Sondersitzung des Bürgerforums - Kinderforum
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Mi., 03.07.2024
- Uhrzeit
- 11:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:28
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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