Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW
FB 68/0022/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Nach einer Präsentation von Herrn Mohnen meldet sich ergänzend Herr Müller und bittet um Unterstützung auf Grund der kurzen Zeitschiene. Man probiere alles zu prüfen und zu berücksichtigen, was von Seiten der Politik ergänzt worden sei.
Herr Fahl spricht seinen Dank aus und erläutert, dass der angesprochene Zeitdruck durch die Bezirksregierung gekommen sei. Im Ergebnis könne nun leider der Ausschuss nicht mehr vertiefend beraten. Er appelliert an die Verwaltung, die in der Präsentation zur Streichung vorgesehenen Projekte nicht gänzlich zu streichen, sondern sie auf die aktuellen Bedarfe abzuändern. Der Plan diene immerhin auch der Finanzierung und man solle aus seiner Sicht diese Instrument nutzen um möglichst viel anzumelden. Dies auch insbesondere mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Städten. Man müsse jetzt hier auf die beteiligten Akteure vertrauen und innovativ an die Sache rangehen. Auch an die anderen Fraktionen richtet er einen Appell, sich einzubringen und eventuelle Wünsche kurzfristig noch an die Verwaltung zu melden.
Ratsherr Fischer sieht die nunmehr ´zeitlich nicht mehr mögliche vollumfängliche Beteiligung nicht ganz so kritisch. Er vertraue der Verwaltung und plädiere ebenfalls dafür möglichst viele Projekte mit anzumelden. Gefiltert werde später an anderer Stelle noch genügend. Man müsse bedenken, dass alles, was die Verwaltung nicht erfasse auch definitiv nicht komme.
Eine riesen Chance sieht Herr Fahl indes in der Verbindung der Regiotram von Aachen in Richtung Brand/ Walheim wie auch in Richtung Vaals. Die Stadt vergebe sich an dieser Stelle nichts, wenn sie die nächste Stufe proaktiv mit einbringe.
Man stehe im engen Austausch mit den regionalen Gremien , so Herr Müller und werde in jedem Fall den maximalen Zeitraum zur Prüfung und Planung nutzen.
Auch im Kreis Düren und Heinsberg fänden derzeit inhaltsgleiche Abstimmungen statt, so Herr Geulen. Man werde versuchen, alles, was nach einer Analyse sinnhaft erscheine, mit aufzunehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Derzeit erstellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV in NRW. Der Bedarfs-plan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schie-neninfrastruktur und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähi-gen Ausgaben von mehr als fünf Millionen Euro.
Für die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das Beteili-gungsverfahren über die Bezirksregierungen eingeleitet. Im Rheinland wird dieses Verfahren in Ab-stimmung der Bezirksregierung Köln mit dem Landesministerium federführend von go.Rheinland durchgeführt.
Auf Grundlage einer aus den Anmeldungen für die Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplan von 2015/2016 erstellten initialen Maßnahmenliste wird die Stadt in Abstimmung mit der Städteregion und dem AVV bis zum 28. Juni 2024 zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Vorhaben Stellung nehmen und Anpassungen vornehmen. In diesem Kontext können die bestehenden Maßnahmenan-meldungen kommentiert, ergänzt und angepasst werden.
Gemäß einer seit 2017 bestehenden Übergangsregelung können darüber hinaus neue Vorhaben zu-sätzlich in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden. Für die Aufnahme sind eine abgeschlosse-ne standardisierte Bewertung mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von mehr als 1,0, die Anmeldung durch den Aufgabenträger über den regionalen Planungsträger für den ÖPNV-Bedarfsplan sowie die Zustimmung des Verkehrsausschusses des Landtags zur Aufnahme sowohl in den ÖPNV-Bedarfsplan als auch in den Infrastrukturfinanzierungsplan erforderlich.
Unter Berücksichtigung einer abgestimmten und priorisierten Liste von Maßnahmen ist geplant, dass der Regionalrat Köln in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 über die regionalen Projektvorschläge entscheidet.
Über den aktuellen Sachstand zur regionalen Abstimmung von Maßnahmenanmeldungen für die Neu-aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wird die Verwaltung im Ausschuss berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x | x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126505
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126505
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-15 FB 68_0022_WP18 Neuaufstellung des Oe SAO.pdf
23.10.2024
129.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 22
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 13.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:16