Schallschutzgutachten für Laurensberg;Antrag der Grünen-BF vom 05.03.2024
BA 6/0184/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Grüne)bedankt sich für die Vorlage. Vor allem für die Liste der Standorte.Dazu möchte sie erläutert haben, was die einzelnen Punkte privat usw. bedeuten.
Gerne würde sie wissen, ob es noch weitere Plätze gibt, die berücksichtigt werden könnten. Die Anträge der Schützenvereine auf Übernahme der Kosten für die Schallschutzprognosen seien überschaubar. Auchder Bereich Tuchwerk sollte durch die dafür bereitgestelltenbezirklichen Mittel im Bezirk unterstützt werden.
Frau Bezirksbürgermeisterin Perschonschlägt vor, den Bolzplatz Vetschau mit aufzunehmen.
Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU) weist daraufhin, dass die ausgewählten Plätze auch genutzt werden sollten.
Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die Mittel nur für städt. Plätze verwendet werden dürfen. Eine Unterstützung des Tuchwerks als private Einrichtung, scheidet daher aus.
Hier käme nur eine Unterstützung aus bezirklichenMittelnin Betracht.
Frau Bezirksvertreterin Epstein (Die Linke) merkt an, dass für das Tuchwerk bereits ein Gutachten existiert, welches für das Musikfestival „Sounds of Climate“ erstellt wurde und möchte gerne wissen, ob dieses Gutachten verwendet werden kann?
Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass eine Verwendung grundsätzlich möglich ist, wenn der Veranstalter diese zur Verfügung stellt und sich andere Veranstalter an die Vorgaben halten
In Ergänzung zum Beschlussvorschlag schlägt Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny(Grüne) vor, die Haushaltsmittel im Auge zu behalten, dass sollten die Mittel nicht vollständig aufgebraucht werden, weitere Plätze im Bezirk benannt werden sollten.
Weiterhin ergänzt Frau Bezirksamtsleiterin Moritz, dass die aktuellen Gebühren der Stadt Aachen eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,00 € für die Auswertung der Gutachten vorsehen und schlägt vor, diese ebenfalls im Rahmen der Kostenübernahme der Schallschutzprognosen aus den bereitgestellten Mitteln zu übernehmen.
Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU) ist erfreut, dass die Vereine und Veranstalter in dieser Hinsicht Unterstützung seitens der Verwaltung erhalten. Jedoch kritisiert er auf der anderen Seite die Grundlage der Gebührenfestsetzung.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Grüne) möchte den Hintergrund der Gebühren wissen. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass diese vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung festgesetzt wurden.
Herr Bezirksvertreter Feron (CDU) kritisiert die Gebühren in der Hinsicht, dass diese die Budgets der Vereine stark belasten. Er merkt dazu an, dass sich die Genehmigungen der StädteRegion z.B. hinsichtlich der Dauer in den Abendstunden erheblich unterscheiden. Als Beispiel führt er das Weinfest an, welches in Kohlscheid und auch in Richterich ausgerichtet wird.
Frau Bezirksbürgermeisterin Perschon wird das Thema Gebühren mit in die Fraktionsgespräche mitnehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt die Aufnahme der Standorte ‚Wiese Reutershagweg‘ und ‚Rathausvorplatz‘ in die gesamtstädtische Ausschreibung zur Erstellung von Lärmschutzgutachten auf städtischen bzw. öffentlich gewidmeten Flächen in den Bezirken.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 10 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSchG) in Verbindung mit den Punkten 3.2, 3.3 und 6.1. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), werden im Rahmen der Genehmigung von Veranstaltungen, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Vorgaben zum Lärmniveau durch schallerzeugende Anlagen gemacht.
Die Beachtung dieser Vorgaben werden durch ein Schallschutzgutachten, zu dessen Erstellung der Veranstalter verpflichtet ist, erzielt. Dieses Gutachten und das Vorliegen eines öffentlichen bzw. überwiegend privaten Interesses, bilden die Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG.
Im Haushalt der Stadt Aachen stehen unter dem PSP-Element 4-010102-801-1, Kostenart 5291000050.000,- € für die Erstellung von Schallschutzgutachten für Veranstaltungen in den Bezirken zur Verfügung.
Mit dem Antrag der Grünen vom 05.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, für welche Veranstaltungen im Stadtbezirk Laurensberg diese Mittel in Anspruch genommen werden können.
Prüfungsgrundlage bilden die im Antrag aufgeführten Veranstaltungsorte. Für diese wurden Kriterien, wie die Eigentumsverhältnisse, die Art der durchgeführten Veranstaltung und das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), zusammengestellt.
Die Gesamtaufstellung ist als Anlage beigefügt.
Auf 12 der insgesamt 23 aufgeführten Flächen fanden 2023 Veranstaltungen statt. Für 7 Veranstaltungen wurde eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erteilt.
Die Beauftragung eines Schallschutzgutachtens durch die Stadt Aachen kann nur für Flächen erfolgen, die sich auch im Eigentum der Stadt Aachen befinden bzw. öffentlich gewidmet sind. Demnach kommen die Flächen ‚Wiese Reutershagweg‘ (Stadtglühen), ‚Rathausvorplatz‘ (Straßenkarneval) und die ‚Wiese Schlossparkstraße‘ (150Jahre FF Laurensberg) in Betracht. Die Freiwillige Feuerwehr Laurensberg hat für ihre 150Jahr-Feier über Sponsoren ein Schallschutzgutachten finanziert. Inwieweit sich die Wiese Schlossparkstraße für andere Veranstaltungen eignet, ist noch zu prüfen.
Somit verbleiben die Standorte ‚Wiese Reutershagweg‘ und ‚Rathausvorplatz‘ zur Aufnahme in das gesamtstädtische Schallschutzgutachten.
Alle vier Schützenfeste finden auf Privatgrundstücken statt. Zur Unterstützung der Vereine hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in ihrer Sitzung am 20.03.2024 beschlossen, 7.500,- € aus bezirklichen Mitteln für die Übernahme der Gutachterkosten bei den Schützenfesten zur Verfügung zu stellen. Grundlage ist hier der Antrag der CDU-BF vom 24.02.2024. Dieser ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Weiteren, in diesem Antrag aufgeführten Standorte, sind Bestandteil der Gesamtaufstellung.
Zwischenzeitlich sind die Zuschussanträge der St. Hubertus Schützenbruderschaft in Orsbach in Höhe von 1.011,50 € und der Schützenbruderschaft Soers in Höhe von 1.130,50 € eingereicht worden.Diese werden aufgrund des Beschlusses vom 20.3.2024 zu 100% bezuschusst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Element:4-010102-801-1, Kostenart: 52910000
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126530
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126530
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-13 BA 6_0184_WP18 Schallschutzgutachte SAO.pdf
17.11.2024
1.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 22.05.2024
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:07