20. Juni 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Kommunale Wärmeplanung - Zwischenbericht und formaler Beschluss

FB 36/0372/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Peukert erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss führt er zur Thematik der kalten Nahwärme aus, dass man diese unabhängig von der Fernwärme betrachte und hier vorrangig Neubaugebiete im Blick habe.

Herr Szagunn weist darauf hin, dass es im Stadtgebiet durchaus relevante Quellen für die kalte Nahwärme gebe, beispielsweisebei den Süßwarenherstellern. Es könne daher sinnvoll sein, diese Bereiche genau auf Einsatzmöglichkeiten zu prüfen. Wichtig sei nun aber auch gegenüber Bürger*innen deutlich zu machen, dass Energiepreise steigen und Gasheizungen damit immer teurer werden. Diese Aussage müsse klarer Bestandteil einer städtischen Kommunikationsstrategie sein.

Herr Hucke dankt Herrn Peukert und allen Beteiligten für ihre Arbeit, mit der eine wichtige Grundlage unter anderem auch für die Bauleitplanung geschaffen werde. Man werde dieses wichtige Projekt gerne weiterhin unterstützen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutznimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis
  2. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Wärmeplanung durchzuführen und diese öffentlich bekannt zu machen.

Der Planungsausschussnimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Die Stadt Aachen hat den Auftrag zur kommunalen Wärmeplanung im Oktober 2023 an ein externes Konsortium unter Federführung der ENERKO vergeben. Mit der Bestandsanalyse für das Aachener Stadtgebiet wurde im November 2023 begonnen.
    Dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wird in der Sitzung am 16.04.2024 per mündlichem Vortrag ein Zwischenstand der Ergebnisse und ein Ausblick auf die weitere Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung präsentiert.
  1. Der Rat der Stadt Aachen hatte am 22.08.2022 bereits die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € zur Erstellung einer gesamtstädtischen Wärmeplanung beschlossen.
    Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht einen offiziellen Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung mit anschließender Information der Öffentlichkeit (§13 Absatz 2 WPG) vor.
    Die Verwaltung empfiehlt daher die Durchführung der Wärmeplanung laut aktueller Gesetzeslage zu beschließen und die Öffentlichkeit über den Beschluss zu informieren.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-03-13 FB 36_0372_WP18 Kommunale Waermeplanu SAO.pdf

11.11.2024

131.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 20.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:23