11. Juni 2024 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Sachstandsbericht „Strategisches Vorgehen Fassadenbegrünung"

E 26/0167/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt Frau Luisa Strehl, Master of Engineering - Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung -, nochmals als Vortragende der Präsentation zum Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht Fassadenbegrünung vor.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Frau Strehl knüpft rückblickgebend an ihren Vortrag zum Thema ihrer Masterarbeit „Machbarkeitsstudie zur Identifizierung begrünbarer Bestandsfassaden an kommunalen Gebäuden des Gebäudemanagements der Stadt Aachen“ an, den sie bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.12.2023 zum damaligen Tagesordnungspunkt „Fassadenbegrünung“ eingebracht hat.

Anhand des aktuellen Vortrags gibt Frau Strehl ein Update, wie das Thema Fassadenbegrünung im kommunalen Gebäudebestand“ strategisch weiter fortgeführt werden soll.

Im Weiteren stellt sie die Überlegungen vor, welcher konkrete Ansatz der Machbarkeitsstudie zur Fokussierung auf ein Objekt führen soll und erläutert dabei die Einzelschritte der Vorgehensweise.

Frau Strehl legt dar, dass im Teilergebnis zwischenzeitlich die Liegenschaften definiert wurden, die im bioklimatisch belasteten Bereichen des Stadtgebietes Aachen liegen und beziffert diese mit 104 Gebäuden bzw. Liegenschaften und darauf 204 zu differenzierenden Objekten.

Frau Strehl führt aus, dass sich (über die Machbarkeitsstudie hinaus) weitere Themen- und Handlungsfelder eröffnet haben, die im Rahmen einer „Kommunalen Strategie Fassadengrün“ mitgedacht werden wollen:

Diesbenennt die betroffenen Themenfelder:

-Weiterbildung und Vernetzung,

- Klauselöffnung, (Vergabe),

- Pilotierung,

-Vorgehen mit Bestand, bei Sanierungen und bei Neu-/Um- und Erweiterungs- (NUE)-Bauten.

Sie erläutert, dass Klauselöffnung meint, die Moderationsprozesse mit möglichen AkteurInnen und Interessengruppen, wie z.B. den unteren Behörden (Denkmalpflege, Bauaufsicht, Vergabestellen),mit anderen Fachbereichen bezüglich der (Grün-)Pflege (Aachener Stadtbetrieb - E18) sowie internen Abstimmungen bezüglich der Etablierung neuer Abläufe und bei den Mitarbeitenden, Bewusstsein und Hilfestellung für die neue Fachlichkeit schaffen.

Frau Strehl teilt mit, dass angestrebt wird, einen Leitfaden zur Thematik „Fassadenbegrünung“ zu erstellen, um die Strategie des Gebäudemanagements zur Fassadenbegrünung transparent und nachvollziehbar einzubringen und die Ernsthaftigkeit des Themas herauszustellen.

Gleichzeitig soll dieser Leitfaden ein Instrument sein, als Multiplikator sowie Handreichung z. B. für externe Planer*innen dienen, um die Strategie und gewünschten Maßgaben in der Umsetzung sicherstellen zu können.

Frau Strehl stellt angestrebte Sanierungsvorgaben bei der Fassadenbegrünung bei Vorhaben dar: so sind demnach Vorgaben zur Mindestdeckung von Wandflächen im verhältnismäßigen Maß vorzugeben und der Geltungsbereich festzulegen.

Sie ergänzt, dass unterschiedliche Qualitätsstufen/Leitbilder angeboten werden könnten:

- Standard-Qualität: Vorgabe eines mindestens zu berücksichtigenden Maßes

- Vorbild-Qualität:Fortschrittlicher unter Berücksichtigung weiterer Qualitätsmerkmale

- Leuchtturm-Qualität: Eine im Vergleich zu gängigen Begrünungsvorhaben sehr integrale/visionäre

Anwendung von Gebäudegrün

Sie erachtet diese Differenzierung als sinnvoll, weil Sanierungsprojekte stark in individueller Abhängigkeit des gebauten Zustandes und der jeweils umgebenden Faktoren stehen.Die Differenzierung von Qualitätsstufen eröffne die Möglichkeit, dass die Varianz der Zielerreichung gegeben ist.

Im Weiteren stellt sie die jeweiligen Messgrößen der Qualitätsstufen dar und erläutert diese eingehend.

In Bezug auf NUE-Vorhaben stellt Frau Strehl die Überlegungen zu den dargestellten verschiedenen Qualitätsstufen in einen Kontext respektive Vergleich zum Vorgehen an Hand der Beispiele der Städte München oder Frankfurt bei der Umsetzung von Fassadenbegrünung.

Sie eröffnet eine weitere Möglichkeit, die in der Anwendung des „DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Kriterienkatalogs für biodiverse Außenräume“, der erstmalig 2023 erschienen ist, liegen könnte.

Sie zeigt die entsprechenden Vorteile auf und erläutert, dass Anforderungskriterien hohe Qualität haben, Qualitätssicherung durch jährliche Rezertifizierung stattfindet, planerische Freiräume gegeben sind und das System ein „Add on“ sei für das DGNB-System und damit verbunden auch Vorteilehinsichtlich der Handhabung bei den Projektteams des Gebäudemanagements habe, wenn das Gebäudemanagement mit „einem System“ bauen würde.

Frau Strehl schließt ihre Präsentation mit einer optionalen Pilotierung von Fassadenbegrünung z. B. am Objekt des Verwaltungsgebäudes Marschiertor und zeigt auf, wie dieses als Vision aussehen könnte.

Sie gibt einen Überblick möglicher Umsetzungsvarianten von Fassadenbegrünung anhand von Beispielen, wie diese bereits durch andere Kommunen oder Firmen realisiert wurde.

Frau Strehl weist explizit darauf hin, dass eine Pilotierung zur Fassadenbegrünung in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung steht und erst wenn Mittel haushalterisch zur Verfügung stünden, Planungsphasen mit nachfolgenden Ausschreibungenauf- und vorgenommen werden können.

Ebenfalls teilt Sie mit, dass die Durchführung der Machbarkeitsstudie gleichermaßen der Finanzierung bedarf und hierzu zunächst eine Anschubfinanzierung erforderlich ist. Sei beziffert die Kosten auf voraussichtlich 7.650€ / Liegenschaft, so dass daraus bei 104 Gebäuden ein Betrag von ca. knapp 800.000€ resultiert. Dieser Wert dient zur groben Orientierung und ist nicht verifiziert.

Förderungen bzw. Förderprogramme sollen eruiert und gegebenenfalls beantragt werden.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag, der die Komplexität der Thematik darstelle und dennoch konkrete Ansätze und das potentielle Vorgehen objektbezogen aufzeige.

Er insistiert, dass die Fragen der erforderlichen Finanzierung und Mittelbereitstellung mit dem Dezernat Finanzen zu klären sind, um eine baldige Umsetzung erreichen zu können.

Ratsherr Jacoby moniert die zwischenzeitliche Abwesenheit von einigen Ratsangehörenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums in Frage.

Im Weiteren fragt er nach dem konkreten Start der Politisierung sowie wann erste Umsetzungen zu erwarten sind.

Er fordert das Aufzeigen einer konkreten Zeitschiene und die Benennung eines konkreten Datums.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt stellt die Beschlussunfähigkeit des Gremiums fest und teilt mit, dass nachfolgend keine weiteren Beschlussfassungen des Betriebsausschusses Gebäudemanagement erfolgen werden.

Herr Schavan teilt auf die Frage von Ratsherrn Jacoby mit, dass das Vorgehen zur Fassadenbegrünung strukturiert auf folgenden Maßgaben erfolgt:

-Erhebung einer professionellen Systematik

-Bereitstellung Mittel und Expertise

-Erzielen einer hohen Hebelwirkung

-Umsetzung erster Impulse von innen und außen, aber mit dem Fokus auf das eigene Vorgehen.

Er merktan, dass zunächst die Machbarkeitsstudie vorzunehmen ist.

Ratsherr Jacoby erkennt die Professionalität des Vorgehens an, insistiert jedoch, dass das Ergebnis erwartbar sowie hinreichend konkret sein muss und fordert eine entsprechende Verbindlichkeit ein.

Herr Schavan betont, dass die Thematik der Fassadenbegrünung professionell und systematisch bearbeitet wird und damit einhergehe, dass die Machbarkeitsstudie die Grundlage sei, um dann auch die angestrebte Außenwirkung zu erzielen.

Herr Hauschild ergänzt und stellt den Bezug zur Präsentation her, durch die bildlich erste Impulse für denkbare Fassadenbegrünung am Objekt Verwaltungsgebäude Marschiertor aufgezeigt wurden.

Gleichermaßen wirbt er um Verständnis für die Systematik des weiteren Vorgehens und betont, dass die Bereitstellung der Mittel zunächst oberstes Ziel ist, um die weitere Umsetzung zur Fassadenbegrünung zu ermöglichen.

Ratsherr Schaadt stellt keine weiteren Wortmeldungen fest und resümiert, dass eine erste Pilotierung wichtig sei, bevor ein Leitfaden geschrieben werde.

Das aufgezeigte Objekt würde aufgrund der zentralen Lage und Sichtbarkeit im zentralen Stadtgebiet eine gute Wahrnehmung generieren können.

Es erfolgt keine Beschlussfassung aufgrund festgestellter Beschlussunfähigkeit des Gremiums.

Beschluss

Es wurde während der Beratung des Tagesordnungspunktes die Beschlussunfähigkeit des Gremiums festgestellt. Daher erfolgte keine Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Gebäudemanagement hat unter Zuhilfenahme der im Betriebsausschuss Gebäudemanagement am 05.12.2023 vorgestellten Masterarbeit von Frau Strehl, weitere konkrete Schritte zur strategischen Herangehensweise an das zunehmend wichtiger werdende Thema „Fassadenbegrünung am kommunalen Gebäudebestand“ entwickelt.

Derzeit wird eine technische Machbarkeitsstudie vorbereitet, die eine Identifizierung grundsätzlich begrünbarer Bestandsfassaden ermöglichen soll. Auf dieser fachlich versierten Grundlage können im Anschluss konkrete Objekte/Fassaden zur Begrünung vorgeschlagen werden.

Zwischenzeitlich machte das Gebäudemanagement parallel dazu weitere Handlungsfelder aus, die es im Sinne einer Etablierung von Fassadengrün an kommunalen Gebäuden zu berücksichtigen gilt.

Diese sind insbesondere:

Berücksichtigung / Prüfung von Fassadengrün bei Sanierungen und im Neubau

weitere fachliche Qualifizierung und Vernetzung, Stärkung des Themas nach innen und außen

Pilotierungen / Einstiegsprojekte / erste Erfahrungen zur Sichtbarmachung von Fassadengrün im Stadtraum

Die zuvor angerissenen Handlungsfelder bilden zusammengenommen die „Kommunale Strategie Fassadenbegrünung“ des Gebäudemanagement der Stadt Aachen.

Im Rahmen dieser Kenntnisnahme soll der Betriebsausschuss Gebäudemanagement über die nächsten strategischen Schritte in Kenntnis gebracht werden und über den allgemeinen Fortgang des Themenbereichs „Fassadengrün“ informiert bleiben.

Es wird mit Hilfe einer Präsentation berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-15 E 26_0167_WP18 Sachstandsbericht _S SAO.pdf

18.11.2024

136.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 11.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:13

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen