11. Juni 2024 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 7Öffentlich

Sachstandsbericht Jugendkunstbiennale

E 49.5/0123/WP18 · Kenntnisnahme

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Audience Developments wird mit der Jugendkunstbiennale für die Zielgruppe der 14 bis 19 Jährigen ein neues partizipatives Format außerhalb schulischer Programme angeboten. Teilnehmende Jugendliche aus der Stadt Aachen möchten wir für die beiden Häuser Suermondt-Ludwig-Museum und Ludwig Forum interessieren und ihre Arbeiten durch eine Ausstellung in den beiden Museen besonders wertschätzen.

Die erste Jugendkunstbiennale ist für September 2025 im Suermondt-Ludwig-Museum geplant.

Das neue Format unterscheidet sich vom Kinderförderpreis Kunst und dem Jungen Kulturfestival „Rampenfieber“ wie folgt:

Der Kinderförderpreis Kunst wird seit 2009 jährlich im Ludwig Forum vor den Sommerferien verliehen, seit 2010 begleitet durch eine Ausstellung mit den Kunstwerken aller teilnehmenden Kinder während der Sommerferien. Die teilnehmenden Kinder sind Grundschüler*innen von 27 Grundschulen in Stadt und Städteregion.

„Rampenfieber“ ist das Junge Kulturfestival in der StädteRegion Aachen, im Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg und Kreis Düren. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche von 8 bis18 Jahren sowie Schüler*innenaus allen Schulformen in der gesamten Festivalregion (Städteregion Aachen, Stadt Aachen, Kreis Düren, Euskirchen, Heinsberg). Die Sparten Bildende Kunst / Musik / Tanz / Theater und Literatur sind auf Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg aufgeteilt. Der Festivalzeitraum erstreckt sich immer auf zwei Jahre und endet mit einem gemeinsamen Festivaltag aller Ergebnisse.Im Jahr 2024 findet dieser im August im Haus der Stadt Düren statt.

Bei einem zweijährigen Turnus 2025 / 2027 usw. würde die Jungendkunstbiennale immer abwechselnd mit der Abschlussveranstaltung von „Rampenfieber“ stattfinden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

zZt. nicht ermittelbar

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-23 E 49.5_0123_wp18 sachstandsbericht ju sao

11.10.2024

151.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Kulturservice
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:12