11. Juni 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Sachstand Grundsteuerreform

FB 20/0236/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Grehling nimmt Bezug auf die von Herrn Freude (Fachbereich Steuern und Kasse) vorbereitete Präsentation, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sie schließt die Präsentation mit der Ankündigung, dass nach der Sommerpause eine eingehende Debatte zur Thematik der Grundsteuerreform geführt werden müsse, da davon auszugehen sei, dass das Land den Gesetzesentwurf zum Optionsrecht zur Differenzierung von Hebesätzen bei der Grundsteuer B noch vor der Sommerpause verabschieden werde.

Der Gesetzgeber habe mittels einer Anhörung zum Gesetzesentwurf die Möglichkeit eröffnet, Fragestellungen hinsichtlich der Grundsteuerreform, der Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit einzureichen. Es werde Gutachten geben, welche gemäß ihrer Einschätzung eher die FAQs behandeln als offene Rechtsfragen beantworten.

Ratsherr Neumann bedankt sich für die detailreichen Erläuterungen und fragt nach Vorlagen mit Musterfällen. Für die zukünftig anstehenden Diskussionen sehe er solch ein Portfolio an Beispielfällen als sinnvoll und hilfreich an, um besser und konkreter die finanziellen Auswirkungen beurteilen und die Frage der politischen Auswirkungen sowie der daraus angepassten Ausdifferenzierung einer Beschlussfassung ableiten zu können.

Ratsherr Baal erinnert daran, dass der Hebesatz letztmalig in 2013 mit Wirkung ab 2014 angepasst wurde. Er weist darauf hin, dass bei der Grundsteuerreform ein wesentlicher Umstand die Verpflichtung zur Bewertung der wirtschaftlichen Einheit sei und erläutert die Feststellung von Einheitswerten sowie des Grundsteuermessbetrags bei einer differenzierten Betrachtung.

Er sehe die Gefahr aus einer rechtssicheren Bundesregelung heraus in eine möglicherweise rechtsunsichere Regelung auf kommunaler Ebene zu geraten.

Frau Grehling betont die Wichtigkeit, dass entsprechende Diskussionen auch auf Landesebene geführt werden. Sie sehe aber die Kommunen mit dem Problem einer rechtskonformen Umsetzung und der Anwendung oder Korrektur von unstimmigen Wertgrundlagen alleine gelassen, auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente der Umsetzung. Fraglich bei den genannten Unwägbarkeiten sei auch die Gerichtsfestigkeit der Begründung zur Umsetzung der Hebesatzdifferenzierung. Jedoch sei auch die finanzielle Unsicherheit im Hinblick auf die mögliche Differenzierung, durch die Maßnahmen, welche im Vorgriff erfolgen müssten, zu berücksichtigen. Zu nennen seien in diesem Zusammenhang mitunter auch notwendige Neueinstellungen von Personal oder die erforderliche IT-technische Ausstattung. Das Land regele ganz klar, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform die örtliche und kommunale Aufgabe sei und man könne aus kommunaler Sicht den Eindruck gewinnen, das gesamte Verfahren rund um die Grundsteuerreform sei längst abgeschlossen.

Frau Grehling betont, dass die Problematik der differenzierten Hebesätze auch auf landespolitisch parteiübergreifender Ebene nicht ausdiskutiert werden könne. Insgesamt bringe die Debatte jedoch noch eine Fülle von Arbeit mit sich.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden fragt nach der zeitlichen Schiene für die Aufarbeitung durch die Verwaltung zur politischen Beratung und Entscheidung.

Frau Grehling erläutert, sie könne noch keine genaue Einschätzung einer zeitlichen Planung geben. Eine Beratung vor der Entwurfseinbringung sei jedoch unwahrscheinlich, eher aber vor der Verabschiedung des endgültigen Haushaltsplans.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Grundsteuerreform einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Grundsteuerreform zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Zum Sachstand der Grundsteuerreform wird mündlich berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-27 FB 20_0236_WP18 Sachstand Grundsteue SAO.pdf

7.11.2024

128.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 11.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:13

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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