14. Juni 2024 um 10:00, Rathaus
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Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europawahl am 09.06.2024 für die Stadt Aachen

FB 01/0500/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis entsprechend der Anlage 26 Europawahlordnung fest.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 09.06.2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Gemäß § 18 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung (EuWO) stellt der Stadtwahlausschuss

1. die Zahl der Wahlberechtigten

2. die Zahl der Wähler

3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen

4. die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen fest.

Gemäß § 69 Abs. 2 Satz 3 EuWO ist der Stadtwahlausschuss berechtigt, Feststellungen des Wahlvorstandes zu berichtigen und dabei auch über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen. Ungeklärte Bedenken vermerkt er in der Niederschrift, § 69 Abs. 2 Satz 4 EuWO.

Im Anschluss an die Feststellung gibt der Stadtwahlausschuss das Wahlergebnis mit den in § 69 Abs. 2 Satz 2 EuWO bezeichneten Angaben mündlich bekannt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-27 FB 01_0500_WP18 Feststellung des end SAO.pdf

30.11.2024

131.4 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:17