20. Juni 2024 um 17:00, Rathaus
TOP 5.1Öffentlich

Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“

FB 36/0389/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

(zum Diskussionsverlauf siehe TOP I.5)

Beschluss

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und bittet die Verwaltung, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms hinreichend bestimmt vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklungempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Planungsausschussempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutzempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Rat beschließt das hier aufgeführte Handlungsprogramm vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss umzusetzen und darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die zuständigen Ausschüsse jährlich über den Fortschritt und die nötigen Anpassungen zu informieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In dieser Ergänzungsvorlage wurden die Beschlussvorschläge der einzelnen Gremien abgeändert und erweitert.

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen und auf die Anlage in der ursprünglichen

Vorlage FB 36/0389/WP18 verwiesen, die unverändert bleiben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Das Handlungsprogramm enthält priorisierte Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ alle Handlungsfelder berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein. Wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, ist der Effekt auf die Emissionen mit „positiv“ und „groß“ zu bewerten.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei einer Enthaltung (Die Linke) und einer Gegenstimme (AfD)
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-27 FB 36_0389_WP18-1 Integriertes Klimasc SAO.pdf

23.10.2024

134.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5.1
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 20.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:23