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Sachstand Ratsantrag "Mobilität auch bei Bonitätsproblemen", TO Antrag der Fraktion die Linke

FB 68/0025/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Nositschka erläutert, dass es äußerst schnell passieren könne, dass man eine negative Schufaeintragung bekomme. Der Vorschlag dann einen ganzen Jahresbeitrag auf einmal zu zahlen, sei keine Option. Daher empfinde er die Ausführungen der Verwaltung als nicht ausreichend und wolle den zweiten Satz aus dem Beschlussvorschlag streichen.

Stattdessen solle der Wortlaut aus dem Antrag ergänzt werden, derlautet:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der ASEAG eine Lösung für Bezieher*innen von Abo-Tickets mit Bonitätsproblemen zu finden“.

Ratsfrau Breuer verweist darauf, dass im Bürgergeldbetrag eine Summe für den ÖPNV enthalten sei.

Zum einen handele es sich nicht nur um Bürgergeldempfänger*innen so Herr Nositschka, zum anderen würde das Vorhandensein des Betrages die Probleme der negativen Schufa-Auskunft auch nicht lösen können

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der ASEAG eine Lösung für Bezieher*innen von Abo-Tickets mit Bonitätsproblemen zu finden

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Es liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Tagesordnung zum Thema „Mobilität auch bei Bonitätsproblemen“ vor (siehe Anlage 1). Hierzu gibt es zudem einen Ratsantrag vom 27.09.2023 (siehe Anlage 2).

Die Fraktion Die Linke beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit der ASEAG eine Lösung für Bezieher*innen von Abo-Tickets mit Bonitätsproblemen zu finden. Im Antrag wird dargestellt, dass seitens der ASEAG Bonitätsprüfungen vor Abschluss eines Vertrags mit SEPA-Lastschriftverfahren durchgeführt werden.Hierdurch würde Menschen mit Schulden der Erwerb von Abo-Tickets erschwert. Die notwendige Verkehrswende könneentsprechend dem Antrag nur gelingen, wenn Barrieren - auch im sozialen Bereich - abgebaut werden anstatt neue zu errichten.

Zu dieser Thematik hat die Fraktion Die Linke bereits in 2023 eine Ratsanfrage gestellt, die von der Verwaltung in Abstimmung mit der ASEAG in der Ratssitzung am 07.06.2023 beantwortet wurde (siehe Anlage 3).

In der Sitzung wird mündlich berichtet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

11 Zustimmungen 4 Enthaltungen, 1 Ablehnung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-28 FB 68_0025_WP18 Sachstand Ratsantrag SAO.pdf

23.10.2024

1.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 24
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 13.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:16