Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Schule: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau - 2. Ergänzung
FB 45/0499/WP18-2 · Entscheidungsvorlage
Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Schule: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau - 2. Ergänzung
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Herr Auler weist auf den gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand hin, mit welchem bei der Erweiterung auch eine mögliche Zügigkeitserhöhung eingeplant werden sollte. In der vergangenen Sitzung der BV Brand habe Herr Kaldenbach einen Vortrag zu den Schülerzahlenentwicklungen für den Bezirk Brand gehalten. Dabei habe die BV gemerkt, dass eine Zügigkeitserweiterung möglicherweise nicht die optimale Lösung darstelle, sondern vielmehr die Möglichkeit der Mehrklassenbildung die klügere Variante sei und mehr Flexibilität bieten würde.Dies könne gegebenenfalls auch ohne die Aufstockung dann im Bestand gelingen. Mit den neuen Erkenntnissen zur Situation der Mensen könne der Ausschuss nun guten Gewissens die Entscheidung für den Ausbau der Schule treffen, ohne dass andere Schulen sich übergangen fühlen müssten.
Herr Becker dankt der Verwaltung für die Vorlage und die transparenten Daten zu den einzelnen Bedarfen der Schulen. Die Entscheidung könne nun fundiert getroffen werden. Grundsätzlich begrüße er den Schritt der Karl-Kuck-Schule zukünftig OGS-Schule zu sein. Die Bedarfe der Schule sollten zukünftig immer gut im Blick gehalten werden.
Herr Fischer schließt sich Herrn Auler an. Die Aufstockbarkeit sollte aus seiner Sicht ermöglicht werden, um auf mögliche Mehrbedarfe im Stadtteil Brand besser reagieren zu können.
Frau Griepentrog empfindet die Aussage von Herrn Auler als gute Zusammenfassung der Sachlage. Die Möglichkeiten, flexibel auf Entwicklungen der Schülerzahlen reagieren zu können, sollte aus Ihrer Sicht immer mitbedacht werden. Spekulationen über mögliche Schülerzahlenentwicklungen sollten im Ausschuss nicht diskutiert werden, sondern durch die Schulentwicklungsplanung bewertet werden.
Herr Lambertz ergänzt, dass das Gebäudemanagement die Aufstockbarkeit in die Planungen einfließen lassen könne. Allerdings gebe es eine geänderte Landesbauordnung, nach welcher es neue Richtlinien in Bezug auf die Barrierefreiheit von mehrstöckigen Gebäuden gebe. So müsse beispielsweise zwingend ein Aufzug eingebaut werden, welcher wiederum andere Anforderungen an die Baumaßnahme stelle. All das werde das Gebäudemanagement entsprechend eruieren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die beigefügte Priorisierung der Flächenbedarfe im Mensen-Bereich der städtischen Grundschulen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde mit VorlageFB 45/0499/WP18 am 18.04.2024 die Konzeptstudie zur Baumaßnahme an der KGS Karl-Kuck-Schule zur Beschlussfassung des Planungsauftrags vorgestellt. In der gemeinsamen Sitzung des KJA und ASW am 14.05.2024 wurde mit der Ergänzungsvorlage FB 45/0499/WP18-1 die Einordnung der KGS Karl-Kuck-Schule in die Prioritätenliste (Flächenraumorientierung) und der Handlungsbedarf zur Schaffung einer adäquatenKüchen- und Mensasituation weitergehend erläutert. Der Ausschuss hatte weiteren Beratungsbedarf und hat die Verwaltung damit beauftragt, eine Übersicht zur aktuellen Mensen-Situation aller städtischen Grundschulen auf Grundlage der Flächenraumorientierungzu erstellen.
- Übersicht Mensen-Situation
Die Verwaltung hat die entsprechenden Prüfungen zur Mensen-Situation an den Grundschulen vorgenommen und die beigefügte Übersicht erstellt.
s. Anlage 1
Hierfür erfolgte ein Abgleich der im Bestand vorhandenen Räume (Verpflegungsküche und Speiseraum) mit dem Raster der Flächenraumorientierung. Da die beiden Räume in der Praxis häufig kombiniert werden, wurden die Flächen beider Räume addiert.
Anhand der über dieses Verfahren ermittelten Abweichungen, das eine rein rechnerische Betrachtungsweise darstellt, wurden die Schulen, beginnend mit der größten Abweichung im Mensen-Bereich, priorisiert.
Es erfolgte die Bildung von vier Clustern:
a)Abweichungen > 100m²
b)Abweichungen 70m² - 100m²
c)Abweichungen 40m² - 70m²
d)Abweichungen < 40m²
Wie zuvor erläutert, handelt es sich hierbei um eine ausschließlich rechnerische Betrachtung unter Einbezug von zwei Räumen der Schule (Küche + Speiseraum). Diese Betrachtungsweise erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da die Schulen in der Praxis ihr gesamtes Raumangebot für eine bestmögliche Ausgestaltung, sowohl innerhalb der Unterrichtszeit, der Pausenzeit als auch während der Nachmittagsbetreuung nutzen.
Hierzu gehört auch im Bereich der Essenssituation die multifunktionale Nutzung weiterer Räume, wie z.B. Gruppenräume, Mehrzweckräume, Aulen, Nachmittagsbetreuungsräume etc., so dass in nahezu allen Schulen individuelle Lösungen gefunden und genutzt werden, um die Mittagsverpflegung für alle SuS bestmöglich zu gewährleisten. Die Flächenraumorientierung umfasst eine ganzheitliche Perspektive auf die gesamte Raumsituation der Grundschule, so dass, wenn einzelne Räume isoliert betrachtet werden, ein unzureichender Eindruck entsteht.
Gleichzeitig ist die Verwaltung bestrebt, an den Schulen, an denen bauliche Maßnahmen erforderlich bzw. in Planung sind, bestehende Abweichungen zur Flächenraumorientierung - insbesondere im Mensen-Bereich – sowohl aus ökonomischer Sicht, als auch mit dem Ziel eines perspektivisch gut aufgestellten Raumangebots an den städtischen Grundschulen, soweit möglich mit zu berücksichtigen.
- Empfehlung der Verwaltung
Die Karl-Kuck-Schule weicht aktuell im Mensen-Bereich um 100 m² von der Flächenraumorientierung ab. Neben dieser Abweichung bietet das genutzte Untergeschoss auf Dauer keine ausreichenden Rahmenbedingungen zur Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler einer offenen Ganztagsschule.
Aus Sicht des Schulträgers wird daher weiterhin befürwortet, dass, wenn ohnehin die abgängigen Pavillons niedergelegt und ersetzt werden müssen, sowohl aus wirtschaftlichen als auch inhaltlichen Betrachtungen, die Mensa- und Küchensituation nachhaltig verbessert wird.
Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung, fortzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
5-030101-900-00100-990-7, 78650000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 288.000 | 288.000 | 0 | 0 | 0 | 5.923.000* | |
Ergebnis | -288.000 | -288.000 | 0 | 0 | 0 | -5.923.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.923.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126833
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126833
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-29 FB 45_0499_WP18-2 Staedtische katholisc SAO.pdf
16.11.2024
177.6 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5.2
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 20.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:22