Ratsantrag “Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“
FB 45/0520/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es liegt ein aktualisiertes Angebot des Stadtsportbundes als Tischvorlage aus.
Frau Kurschilgen erkundigt sich nach der Zusammensetzung der Koordinierungskosten, welche der Stadtsportbund sowohl in der Vorlage, als auch in dem aktualisierten Angebot aufrufe. Sie fragt nach, ob diese Kosten nur in der Pilotphase anfallen würden, oder auch zukünftig und damit dauerhaft.
Herr Kaldenbach erläutert, dass diese Kostenaufstellung zunächst für die Pilotphase Gültigkeit besitze. Nach dieser Phase würde eine Endabrechnung mit Verwendungsnachweis erstellt. Daraus könne die Verwaltung Erfahrungen sammeln und das Projekt evaluieren. Die dargelegte Kostenkalkulation des Stadtsportbundes sei nachvollziehbar. Der Stadtsportbund erreiche mit der Personalkapazität seine Grenzen und müsse somit auf externe Personen zurückgreifen.
Herr Rohé empfindet das Vorhaben als ein tolles Projekt und hebt den Mehrwert für die Schulen hervor. Auch für die Vereine sei dies eine gute Gelegenheit mit den Schulen in Kontakt zu treten.
Herr Becker schließt sich dem Lob von Herrn Rohé an. Er sei zuletzt Gast im Sportausschuss gewesen und könne daher berichten, dass eine Person die gesamte Koordinierung der Angebote durchführe. Die Kosten hierfür seien in dem neuen Angebot schon signifikant reduziert worden. Er hofft, dass das Projekt auch nach der Pilotphase an den Schulen weiter fortgesetzt werden könne.
Frau Griepentrog erkundigt sich, ob die angesetzte Projektdauer von 21 Wochen die Ferien inkludiere.
Herr Kaldenbach erklärt, dass die Angebote seiner Kenntnis nach nur außerhalb der Ferien stattfinden würden. Herr Menzel, als Schulleiter einer städtischen Schule, stimmt dem zu. Aus seiner Sicht könnte es sich nur um die „aktiven“ Wochen des Halbjahres handeln, spricht die Wochen außerhalb der Ferien.
Herr Brötz weist darauf hin, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2024 eine geänderte Empfehlung abgegeben habe. Demnach solle das Projekt erst zum kommenden Halbjahr, sprich zum 01.08.2024 starten, dann auch mit einer angepassten Finanzierung.
Frau Griepentrog ist der Meinung, dass der Beschluss nicht in dieser Form abgeändert werden sollte, da die Schulen nach eigenem Ermessen entscheiden könnten, ob sie noch vor den Ferien mit den Projekt starten würden oder erst zum neuen Schuljahr. Sie gehe davon aus, dass sowieso nur die tatsächlich erbrachten Einheiten letztendlich abgerechnet würden. Darüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen zu beauftragen.
- Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Grüne- und SPD-Fraktionen haben mit dem Ratsantrag „Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“ vom 07.03.2023 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im engen Austausch mit dem Stadtsportbund ein Konzept zur Förderung von Sportangeboten durch gemeinnützige Vereine an Schulen im Sekundarbereich oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Die Mittel zur Übernahme der anfallenden Übungsleiter*innenpauschalen sollen entsprechend von dem Rat der Stadt Aachen bereitgestellt werden. Der Ratsantrag wurde in der Ratssitzung am 22.03.2023 angenommen.
Mit der Vorlage Nr. FB45/0451/WP18 wurden die zuständigen Fachausschüsse in ihren Sitzungen im Dezember 2023 über den aktuellen Sachstand informiert.
Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Stadtsportbund Aachen e. V. hat in Absprache mit den an der Pilotphase teilnehmenden Schulen
-Geschwister-Scholl-Gymnasium,
-GHS Aretzstraße,
-Hugo-Junkers-Realschule und
-Heinrich-Heine-Gesamtschule
einen Vorschlag hinsichtlich des Umfangs sowie der Art des Sportangebots erarbeitet. Konkret sind folgende Bewegungsangebote vorgesehen:
Geschwister-Scholl-Gymnasium
1 Sportangebot im Umfang von 1 Zeitstunde/Woche
GHS Aretzstraße
1 Sportangebot im Umfang von 1,5 Zeitstunden/Woche
1 Bewegte Pause im Umfang von 1 Zeitstunde/Woche
Hugo-Junkers-Realschule
2 Sportangebote im Umfang von je 1,5 Zeitstunden/Woche
Heinrich-Heine-Gesamtschule
2 Sportangebote im Umfang von je 1,5 Zeitstunden/Woche
Die Sportangebote werden sportartenspezifisch in festen, wöchentlichen Gruppen stattfinden. Bei der bewegten Pause handelt es sich hingegen um ein Bewegungsangebot, welches nicht zwingend einer speziellen Sportart zugeordnet ist (bspw. verschiedene Fitnessangebote). Da die Sportanlagen bis in den Nachmittag für die Schulen reserviert sind, werden keine gesonderten Belegungszeiten erforderlich sein.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind die Vereine VFJ Laurensberg (Fußball) und die BG Aachen (Basketball) als Kooperationsvereine sicher am Projekt beteiligt. Die finalen Rückmeldungen des Post-Telekom-Sportverein Aachen (Volleyball) und ASV Schwarz-Rot Aachen (Handball) stehen noch aus. Im Falle einer Absage der letztgenannten Vereine werden anderweitige Vereine angefragt und entsprechend Übungsleitungen akquiriert, um ein Bewegungsangebot zu ermöglichen.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird mit folgender Zuordnung der Vereine geplant:
-Geschwister-Scholl-Gymnasium:PTSV
-Heinrich-Heine-Gesamtschule:BG Aachen und VFJ Laurensberg
-Hugo-Junkers-Realschule:Schwarz-Rot Aachen
-GHS Aretzstraße:Schwarz-Rot Aachen
Der Start der Pilotphase ist unmittelbar nach einer etwaigen Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.06.2024 vorgesehen. Obwohl nach einer etwaigen Beschlussfassung lediglich zwei Unterrichtswochen im Schuljahr 2023/2024 bis zum Start der Sommerferien verbleiben, wäre es im Interesse der Vereine/Übungsleitungen, nach einer längeren Koordinierungsphase bereits vor den Sommerferien in eine erste Umsetzung zu gelangen.
Nach Abschluss der Pilotphase (Ende 1. Schulhalbjahr 2024/2025) wird die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen über die Erfahrungen der teilnehmenden Schulen und Vereine in Bezug auf die Bewegungsangebote berichten.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Zeitraum ab Beschlussfassung (Schuljahr 2023/2024) bis Ende des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 entstehen folgende Kosten (sh. beigefügter Kostenvoranschlag):
Summe Honorarkosten Übungsleitung:4.987,50 €
Koordinierungskosten Stadtsportbund:4.600,00 €
Gesamt:9.587,50 €
Aufgrund des hohen Koordinationsaufwands (Personal- und Verwaltungskosten) auf Seiten des Stadtsportbund im Vorfeld eines solchen Pilotprojekts (Gespräche mit Schulen, Ansprache und Werben bei Vereinen, Abschluss entsprechender Vereinbarungen) fallen, unabhängig von dem Umfang der im Schuljahr 2023/2024 stattfindenden Sportangebote, entsprechende Koordinierungskosten an.
Haushaltsmittel stehen in 2024 in Höhe von 40.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
4-030302-941-1 Kooperationsförd. Schule & Sportvereine, 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -40.000 | -40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126835
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126835
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-29 FB 45_0520_WP18 Ratsantrag _Uebungsle SAO.pdf
11.10.2024
1.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 20.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:22
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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