Sachstandsbericht zum Modellprojekt "Quereinstieg in die Kinderbetreuung" ("Qik") des Landes NRW
FB 45/0525/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Brötz erläutert, dass die grundlegenden Informationen zu dem Modell bereits mehrfach im Ausschuss präsentiert worden sind. Die Verwaltung habe sich auch auf einem sehr guten Weg zur Umsetzung des Projekts befunden. Jedoch seien vor circa zwei Wochen unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Finanzierung des Konzeptes von Seiten des Landes und der Stadt Aachen aufgetreten. Das von der Bundesagentur für Arbeit in Aussicht gestellte refinanzierbare Stundendeputat der Qualifizierungskräfte sei nun deutlich geringer als von der Verwaltung ursprünglich angenommen,Daher werde das Projekt derzeit in Frage gestellt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass seitens des Landes signalisiert wurde, weiter an Lösungen für die finanzielle Problematik zu arbeiten.
Herr Kaldenbach stellt sodann den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage im Ratsinformationssystem).
Frau Scheidt zeigt sich enttäuscht und erschöpft über die aktuelle Sachlage. Die Stadt Aachen sei mit dem Projekt auf einem sehr guten Weg gewesen und habe damit auch eine Vorreiterrolle in NRW angenommen. Auch wenn das Konzept nun möglicherweise scheitern werde, hätten alle beteiligten Akteure eine großartige Arbeit geleistet. Die Fraktionen müssten die neuen Erkenntnisse nun erneut beraten und auch die kommenden Wochen müssten abgewartet werden, ob sich eventuell noch weitere Gegebenheiten ändern würden. Eine Diskussion sei in der heutigen Sitzung nicht zielführend.
Frau Birkenbusch ist der Verwaltung dankbar für die geleistete Arbeit, jedoch wird aus ihrer Sicht durch das Projekt kein Qualitätsgewinn in den Einrichtungen erzielt.
Herr Kreutz schließt sich dem Dank an. Er plädiert allerdings an die Politik das Projekt fortzuführen, denn er empfindet die Bemühungen als lohnenswert.
Herr Tillmann sieht auch keine Diskussionsgrundlage für die heutige Sitzung.
Frau Schmitt-Promny schließt sich dem Dank an die Verwaltung an und bittet ebenfalls darum, weiter an einer Lösung zu arbeiten, damit die bisherigen Bemühungen nicht vergebens seien. In anderen Bundesländern gebe es auch Modelle für diesen Bereich, hier könnte gegebenenfalls ein Erfahrungsaustausch neue Aspekte bringen.
Frau Rejf richtet den Blick auf die Fachkräfte, welche durch das Modell wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt hätten finden können. Diese Personen dürften jetzt nicht wieder verloren werden. Sie sei ebenfalls enttäuscht aber habe in der engagierten Arbeit der Verwaltung und aller beteiligten Akteure auch die Hoffnung, dass möglicherweise ein neuer Ansatz gefunden werden könne.
Frau van der Meulen äußert ebenfalls großes Bedauern, zumal die Arbeitsagentur zeitgleich auch andere Projekte in diesem Bereich habe auslaufen lassen. Der Gewinn von Fachkräften würde oft auch aus formellen Gründen scheitern, was sehr bedauerlich sei.
Frau Scheidt werde vor der Sommerpause noch eine Sondersitzung zu dem Thema einberufen. Darüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Auf Grundlage des im Februar 2024 erfolgten Beschlusses im Kinder- und Jugendausschuss (Nr. FB 45/0476/WP18, Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung) bewarb sich die Stadt Aachen beim Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW zur Teilnahme am Modellprojekt Qik. Als eine von vier Kommunen erhielt sie eine Zusage.
2.Aktuelle Situation
Neben der Stadt Aachen haben folgende weitere Kommunen eine Zusage zur Teilnahme am Modellprojekt erhalten:
- Stadt Mönchengladbach (15-17 geplante Teilnehmer*innen)
- Rheinisch-Bergischer-Kreis (15-20 geplante Teilnehmer*innen)
- Kreis Steinfurt (2 x 20 geplante Teilnehmer*innen)
Da seitens des Ministeriums - zumindest für das Jahr 2024 - die Möglichkeit der anteiligen Finanzierung der Koordinierungsstelle i.H.v. 80% in Aussicht gestellt wurde, erfolgte beim Jugendministerium NRW der entsprechende Antrag auf Förderung einer Koordinierungs-stelle; eine abschließende Rückmeldung zu diesem Antrag erfolgte bisher nicht.
Bereits über die letzte Vorlage wurden kommunale finanzielle Mittel hierfür für den gesamten Maßnahmezeitraum eingeplant, so dass eine zeitnahe Besetzung der Stelle angestrebt wird.
2.1 Anrechnung der Kräfte auf Mindestbesetzung
Seitens des Ministeriums wurde inzwischen die Möglichkeit der Anrechnung der Kräfte auf den (Mindest-) KiBiz-Schlüssel festgelegt: In den ersten drei Monaten kann noch keine Anrechnnung auf Ergänzungskraftstunden erfolgen. In den folgenden neun Monaten können 50 % der Arbeitsstunden, die in der Einrichtung geleistet werden, auf Ergänzungskraftstunden angerechnet werden. Im darauf folgenden Jahr können dann 75 % der Arbeitsstunden, die in der Einrichtung geleistet werden, auf die Ergänzungskraftstunden angerechnet werden.
2.2 Einrichten einer Projektgruppe
Die Leitplanken des Ministeriums sehen die Einrichtung einer Projektgruppe vor, in der folgende Institutionen vertreten sein sollen:
a) Träger der Einrichtungen, bei denen die Quereinsteiger*innen angestellt sind
b) Partizipierende Weiterbildungsträger
c) Örtliches Jugendamt
d) Vertretungen der partizipierenden Berufskolleg(s) und ggf. Schulaufsicht
e) Schulverwaltungsamt
f) Arbeitsagentur / Jobcenter
g) Vertreter*in der Landesregierung
Diese soll die Erprobung von Qik begleiten und sich regelmäßig über den Fortschritt austauschen. FB 45 ist mit allen maßgeblichen Akteuren im Gespräch und die notwendigen Projektstrukturen befinden sich in der Erarbeitung.
Es wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Aachen mit Datum vom 29.05.2024 angeschrieben und eingeladen, sich am Modellprojekt zu beteiligen. Dies kann geschehen durch die Mitentwicklung des Curriculums und/oder die Anstellung von Kräften auf dem Weg in die Kinderpflege (siehe Anhang).
2.3 Weiterbildungsträgerin VHS
In Abstimmung mit Jobcenter und Agentur für Arbeit soll die Maßnahme als Weiterbildung geplant werden.
Die VHS als Weiterbildungsträgerin hat bereits damit begonnen, die AZAV Zertifizifierung zu erlangen. Diese Zertifizierung ist Vorausstzung für den Erhalt einer Förderung der Weiterbildung durch die Arbeitsverwaltung. Zudem wurden erste Überlegungen zur Gewinnung von Referent*innen gemacht, was aber im engen Zusammenhang mit der Festlegung des Curriculums steht.
2.4 Interkommunaler Austausch
Auf Bestreben und Organisation des FB 45 hat es losgelöst vom Landeskoordinierungs-gremium auf Ebene der beteiligten Ministerien einen Austausch unter den beteiligten Städten gegeben. Vereinbart wurde ein fortgesetzer Austausch der Praxisebene und das Ausloten der Möglichkeiten der Kooperation bzw. ggfls. der Arbeitsteilung. Die Initiative wurde positiv aufgenommen und eine Fortsetzung vereinbart.
3.Ausblick
Folgende weitere Schritte sind derzeit geplant:
- Entwicklung des Curriculums gemeinsam mit der VHS als Weiterbildungsträgerin sowie ggf. unter Beteiligung interessierter freier Träger. Hierbei erfolgt zudem ein Austausch mit den anderen drei Kommunen, die sich ebenfalls am Modellprojekt beteiligen. Im Anschluss an die Erstellung des Curriculums, ist dieses durch das Ministerium für Schule und Bildung mitzuzeichnen. Damit diese konkrete Weiterbildung über die Arbeitsverwaltung gefördert werden kann, ist auch für die konkrete Maßnahme eine AZAV-Zertifizierung zu erlangen. Diese wird nach Mitzeichnung des Curriculums entsprechend beantragt.
- Profiling möglicher Teilnehmer*innen über die Bundesagentur/Jobcenter
- Abstimmung hinsichtlich Auswahl der Teilnehmenden mit den freien Trägern
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Aachen und VHS mit Festlegung aller Rahmenbedingungen
- Auswahl der Teilnehmenden; hier Berücksichtigung von Interesse aus der Freien Trägerschaft, wobei Koordinierung und Finanzierung über die Stadt Aachen laufen
- Gewinnung von Referent*innen für die Weiterbildung durch die VHS
- Start der Anfangsqualifizierung der Teilnehmenden mit 120 Stunden zum neuen Kitajahr
Fazit:
Wie erwartet handelt es sich aufgrund der Rahmensetzungen und des Pilotcharakters um ein sehr ambitioniertes Projekt. Eine Umsetzung direkt zu Beginn des Kita-Jahres erscheint trotz aller Bemühungen nicht realisierbar, was aber das Projekt als solches nicht gefährdet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126884
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126884
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-29 FB 45_0525_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf
11.10.2024
424.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 18.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Zusätze
- Die Unterlagen wurden nachgereicht
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:18
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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