Sachstandsbericht zum Leitfaden „Neues Bauen in Aachen“
E 26/0169/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dipl. Ing. Dipl. Kaufmann (FH) Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, stellt Frau Feld, Dipl. Ing. Architektur, nochmals vor und übergibt ihr das Wort, um ergänzend zur Vorlage mittels Präsentation die Vorlage zu erläutern.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Frau Feld nimmt Bezug auf die aktuell eingebrachte Vorlage und knüpft gleichzeitig in einem Rückblick auf den zuletzt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement am 06.06.2023 eingebrachten Sachstandsbericht zu den Bauleitlinien an.
Frau Feld benennt die up-dates zur aktuellen Faktenlage und informiert, dass hinsichtlich der erforderlichen Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB Version 2023) für die Qualitätssiegel-Nachhaltiges Gebäude (QNG)-Förderung die Anerkennungszulassung am 27.05.2024 nun nach einiger Wartezeit von der Deutschen Akkreditierungsstelle erteilt worden ist.
Frau Feld stellt aktualisierend die Situation im wichtigen Bereich des kommunalen Austauschs dar; unabdingbar für einen Interkommunalen Weitblick und Networking. Sie führt aus, Überlegungen zu gemeinsamer Erarbeitung eines Leitfadens mit anderen Kommunen finden zwar statt, sind aber aufgrund zunehmenderKomplexität eher mittelfristig erwartbar.
Sie zeigt die unterschiedlichen Umsetzungswege und Beschlüsse anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf, die jeweils dort zum Thema Nachhaltiges Bauen beschritten worden sind, und betont, dass nach diesen aktuell vorliegenden Informationen eine aktualisierte Zielschärfung für das Gebäudemanagement (E 26) erforderlich war und vorgenommen wurde.
Frau Feld führt weiter aus, dass bezogen auf die Ebene der „Neue Wirtschaftlichkeit - Operative Ebene_E26 Gebäudemanagement – und den bekannten, aus verschiedensten Gründen vorliegenden Kostensteigerungen - diese operative Ebene mit dem Fokus auf die Bauweise gesondert und geschärft in den Fokus zu nehmen ist, mit Betrachtung des Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes.
Sie führt weiter aus, dass hierbei die Faktoren
geringere Schadstoffbelastung+ Deponiekosten,
Energieeffizient,
geringere Wartung-/Instandhaltungskosten,
Mehraufwand bei Planung/Umdenken/ Fügung,
Fachplaner sowie gesundheitsfördernde Materialien, nachwachsende Rohstoffe
In den Fokus genommen und analysiert wurden.
Frau Feld nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung aus 08/2023 der KPMG – „Klimaverträgliches Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen“. Dieses Impulspapier für die öffentlichen Auftraggeber beinhaltet:
- Empfehlung zur Erreichung der Klimaziele bei öffentlichen Ausschreibungen,
- Schlüsselelement: Wertung der Klimafolgekosten über die Berechnung des CO2-Schattenpreises
- Lösung ist vergabe- und haushaltsrechtlich zulässig und wird international bereits genutzt
Bezogen auf diesen Fokus der neuen Wirtschaftlichkeit stellt Frau Feld verschiedene Szenarien , Berechnungen und die damit verbundenen Auswirkungen dar, die insbesondere die Wirkweise der Abschreibungen zu CO2 Steuer /CO2 Schattenpreis ausweisen. Ebenso zeigt sie das Thema „Restwertbetrachtung“ auf und führt dies anhand des Beispiels des Kreises Viersen weiter aus, wo sich dies bereits im Prozess befindet und in der praktischen Umsetzung ist.
Frau Feld merkt an, dass Innovation und Transformation unabdingbar sind und hält einen fachlichen Austausch in zahlreichen Dach- und Fachverbänden für unabdingbar.
Sie weist auf bestehenden Austausch z. B. vorgenannt mit dem Kreis Viersen, aber auch mit einer Gemeinde in den Niederlanden hin, die bspw. ein fixes Innovations-Budget in Höhe von 10 % pro Projekt budgetiert.
Frau Feld stellt in einer vergleichenden Übersicht die Betrachtung von Gesamtkosten dar, die die vorgenannten Aspekte der neuen operativen Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.
Damit einhergehend stellt sie die Mehrwerte dar und weist auf die Risikominimierung durch zeitgerechtes richtiges Handeln hin. Sie betont, dass Nachhaltiges Bauen die Kostensicherheit unterstützt und zur Qualitätssicherung beiträgt.
Hierzu benennt Frau Feld konkrete Projekte – Pilot-Projekte -, bei denen die vorgenannten Aspekte Anwendung finden und bereits in die Planung und Projektumsetzung einfließen:
Pilot 1KiTa Breitbenden, Breitbendenstraße, Aachen
Pilot 2Feuerwehrwache Richterich, Roder Weg, Aachen
Pilot 3KiTa/Sporthallen Franzstraße, Aachen
Frau Feld zeigt zudem auf, dass das Gebäudemanagement Aachen in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälisch-Technischen Hochschule Aachen die Forschung und Entwicklung weiter vorantreibe, z.B. bei der Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses sowie auch bei der strategischen Aufgabe der Fassadenbegrünung.
Ratsfrau Dr. Wolff und Ratsherr Lübben sind ab 18:25 Uhr abwesend.
Herr Schavan schließt an den Vortrag von Frau Feld an und fasst zusammen, dass die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht finalisierten Bauleitlinien bereits jetzt wichtige Inhalte und Handlungsszenarien aufzeigen; die noch ausstehende Finalisierung somit nicht vom Handeln abhalte.
Er betont, dass die aufgezeigten Handlungsebenen im Projekt umgesetzt und Erkenntnisse angewandt; Innovationspotentiale in der Umsetzung von Projekten einfließen. Er stellt nochmals heraus, dass es insgesamt nach wie vor eine dynamische Phase in der Entwicklung ist.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt fragt explizit nach der geplanten Zeitschiene und dem angestrebten Zieltermin und benennt hierbei als seinerseits zu fixierenden Zielzeitpunkt den 01.01., der zu Protokoll genommen werden soll. Ratsherr Schaadt weist darauf hin, dass Antrag zur Aktualisierung der Bauleitlinien bereits im Jahr 2021 eingebracht wurde.
Herr Schavan antwortet, dass aufgrund der Komplexität und aktueller, einfließender Innovationen sowie auch in Abhängigkeit der Vorgaben verschiedener Fachverbände ein Zieltermin nicht fixiert werden kann.
Frau Schlierkamp fragt nach, ob die CO2 Steuer im Handlungsleitfaden bei konventionellem Bauen künftig eingepreist werden soll und in welcher Größenordnung sich dies auswirke.
Frau Feld führt aus, dass diese grundsätzlich einzupreisen sind, zur Berechnung die wesentlichen Kerndaten des Projektes erforderlich seien.
Ratsfrau Brinner betont ebenfalls nochmals den politischen Auftrag und das Ziel, einen Leitfaden als Basis für Nachhaltiges Bauen zu haben, bzw. dieser als Grundlage – auch für Externe – dazu dienen soll, diesen Weg des Nachhaltigen Bauens entsprechend umzusetzen zu können.
Sie schlägt vor, dass die in den jeweiligen Projekten einfließenden Umsetzungen aufgezeigt werden sollen, um so gleichermaßen Außenwirkung zu erzielen und transparent darstellen zu können, welche Projekte entsprechend innovativ geplant und projektiert werden.
Frau Feld führt aus, dass ein hohes Maß an innovativem Wandel in die Planungsleitlinien einzuarbeiten und Ziele zu formulieren sind; Ziel des Leitfadens ist eine vertiefte Ausarbeitung der komplexen Inhalte. Sie weist auch darauf hin, dass es aktuell schwierig ist, entsprechende Fachplaner zur Umsetzung von Projekten zu finden und daher bestehe auch die Anforderung, die Fachplaner auf den innovativem Weg mit zu nehmen.
Herr Beigeordneter Thomas, Dezernat Klima, Stadtbetrieb und Gebäude (Dezernat VII), führt aus, dass bei dem zu aktualisierendem und neu auszuarbeitenden Bauleitlinien eine ähnliche Thematik bzw. Problematik wie beim Hitzeaktionsplan für die Stadt Aachen vorliegt.
Er betont, es gelte neue Wege zu erarbeiten, die dynamisch sind.
Er führt aus, dass gerade im öffentlichen Baubereich die öffentliche Hand vorangehen solle, den neuen Weg zu gestalten und als dynamischen Weg aufzuzeigen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Vorlage E26/0121/WP18 vom 11.05.2023 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement am 06.06.23 vollumfänglich über die auch im kommunalen Vergleich herausragenden, überregional bereits beachteten Ansätze und Maßnahmen des Städtischen Gebäudemanagements zum Thema „Neues Bauen“ und zugehörige Baustandards in Anlehnung an die Denkschulen und Konzepte des
| Nachhaltigen Bauens (BNB, DGNB) und |
| Kreislaufgerechten Bauens („Cradle to Cradle“/ C2C) |
berichtet.
Beide Ansätze des „Neuen Bauens“ im kommunalen Hochbau der Stadt sind zeitgemäß und zukunftsorientiert auf die Notwendigkeiten des Klimawandels und des vom Rat ausgerufenen „Klimanotstands“ ausgerichtet.
Unter der tragenden Feststellung „Keine Klima-Wende ohne Bau-Wende!“ hat die Betriebsleitung das sog. „Mehr-Ebenen-Konzept“ des Neuen Bauens vorgestellt, welches aus einzelnen Schritten besteht auf der
| operativen Umsetzungsebene |
| Transferebene |
| Strategische Ebene |
| Kooperative Ebene |
| Politische Ebene (Bund). |
Das Konzept besagt, dass E26 nach einer ersten Phase (bereits abgeschlossen) der Qualifizierung und Befähigungvon Schlüssel-Personal zu Sachverständigen und Auditor*innen im Nachhaltigen Bauen und Betreiben parallel auf unterschiedlichen Ebenen bereits ins Handeln kommt, in die Umsetzung einsteigt und Erfahrungen sammelt – ohne auf die zeit- und personalintensive Erstellung von Strategie-Papieren zu warten.
D.h.: das Städtische Gebäudemanagement setzt bereits jetzt in zahlreichen Neu-, Um- und Erweiterungs-Bauvorhaben Nachhaltigkeits-Kriterien um und treibt aus baufachlichen Erfordernissen und innerer Überzeugung das „Neue Bauen der Zukunft“ voran – auch unter Anwendung der beiden in Deutschland gängigen Zertifizierungs-Systemen BNB und DGNB.
Zudem steigt das Gebäudemanagement (E26) immer tiefer in das Thema „kreislauf-gerechtes“ und „ressourcen-schonendes“ Bauen ein (Stichwort: „Bauhof der Zukunft“).
Stand der Erstellung verschriftlichter Leitlinien zum „Neuen Bauen“
Das Thema „Leitlinien und Standards zum Neuen Bauen“ ruft die Betriebsleitung in der Funktion als Leiter des Arbeitskreises „Kommunale Gebäudewirtschaft“ des Städtetages NRW regelmäßig auf die Tagesordnung, um die Sachstände in den Mitgliedsstädten Nordrhein-Westfalen‘s (NRW’s) abzugleichen.
Zurzeit haben die Hochbau- und Gebäudemanagement-Bereiche der Städte und Kommunen hohe Not, die sich extrem dynamisch entwickelnden fachlichen Diskussionen, Impulsen und Anreizen der übergeordneten Verbände, Ministerien, Interessenvertretungen hinsichtlich einzelner strategischer Komponenten einzufassen und auf den Punkt zu bringen.
Wichtigste Meilensteine zur Durchsetzung des zwingend erforderlichen „Neuen Bauens“ sind dabei z.B.:
Neue Wirtschaftlichkeit“: | |
Der Ansatz des „true costs accounting“, also das Einbringen der wahren Kosten konventionellen Bauens einschl. der dadurch entstehenden „Schadschöpfung“ (enorme Umweltschäden, Ressourcenverschwendung, Verlust von Artenvielfalt usw.) wird zurzeit noch nicht angemessen berücksichtigt – trotz des Haushalts-Grundsatzes von „Klarheit“ und „Wahrheit“. D.h. nur dadurch, dass die enormen Kosten der Schadschöpfung externalisiert und sozialisiert werden, bleibt konventionelles Bauen im alten Denken „wirtschaftlicher“. | |
CO²-Bepreisung von Baumaterialien | |
Auch dieses Thema wird zurzeit in den Arbeitskreisen und Expertenrunden neu definiert, um Ansätze und Notwendigkeiten und daraus folgende Maßnahmen abzuleiten und einzubringen. | |
Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKB NRW) vom 09.03.2023 zur „Bilanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der zirkulären Wertschöpfungskette/ cradle-to-cradle“ | |
Zurzeit findet die Abstimmung des MHKB mit den Kommunalen Spitzenverbänden statt zum Umgang mit dem o.g. Erlass. Mit der im Raume stehenden Ermöglichung der Aktivierung von Restwerten (bis zu 20%, siehe Stadt Viersen, Kreisarchiv) hinsichtlich der verwendeten Baumaterialien verändert sich auch „Wirtschaftlichkeit“ und Akzeptanz der Einbringung der Nachhaltigkeits-Kriterien in anstehende Bauprojekte. |
Die Liste kann durch weitere Meilensteine ungeklärter Weichenstellungen (wie z. B. sehr wechselhafte Förderkulissen und Einsatz von Gebäuderessourcenpässen)ergänzt werden, die es zurzeit schwierig machen, Konzepte / Leitlinien zum „Neuen Bauen“, deren Haltbarkeit länger als 6 Monate trägt, zu erstellen.
Der Arbeitskreis „Kommunale Gebäudewirtschaft“ ist sich einig, Kommunalpolitik darauf aufmerksam zu machen, dass in dieser überaus dynamischen Entwicklung der Entscheidungsfindung „Schnelligkeit“ nicht das durchtragende Kriterium zur Akzeptanz neuen Bauens ist.
Empfehlung der Betriebsleitung:
Die konzeptionellen Arbeiten an den Leitlinien zum „Neuen Bauen“ in Aachen sind weit fortgeschritten. In keinem Falle hinken sie anderen Städten und Kommunen hinterher. So wird der Entwurf der Gebäudewirtschaft der Stadt Dortmund z.B. gerade dort vom Rat wieder zurückgespielt bis zur Klärung auch der o.g. Punkte.
Die Schwerpunktsetzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen auf praktische Umsetzung (> „Ins-Tun-Kommen“/ Erfahrung sammeln) der von der Politik beschlossenen Pilot-Projekte
| Franzstraße |
| KiTa Breitbenden |
| FW Richterich |
sichert allerdings bereits zukunfts-orientiertes Handeln und Lernräume, die wichtige Erfahrungen ermöglichen.
In keinem Falle führt das nachziehende „Zu-Papier-Bringen“ von bereits in Umsetzung befindlichen Nachhaltigkeits-Grundsätzen zu Nachteilen für die Stadt.
In der Praxis zeigt sich allerdings auch der Wirkungs-Zusammenhang von operativem Doing und strategischer Konzeptionierung:
In beiden Fällen sind es die gleichen Expert*innen, Antreiber*innen und interne Sachverständige, auf die zeitgleich alle Bedarfe, Erfordernisse und Anfragen intern und extern einwirken. Es tritt eine schleichende zeitliche Überstrapazierung ein, die gesteuert werden muss.
So tritt z.B. bei der „Stabsstelle Nachhaltiges Bauen“, die in all ihrer Fachlichkeit und Erfahrung der strategische Diskussionspartner für die Technische Betriebsleitung ist, bereits dieser Überdehnungsfaktor dadurch auf, dass sie zeitgleich in allen nachhaltigen Projekten operativ den Projektleitungen zur Seite steht und Verfahrensklärungen herbeiführt.
Es zeigt sich bereits hier, dass operative Unterstützung dringend zur Entlastung erforderlich ist.
Aufgrund der anhaltenden starken Überlastung der Nachhaltigkeits-Spezialisten des E26 und deren Einbringung in die Lösungen der operativen Herausforderungen in den Pilot-Projekten, musste eine Weiterarbeitung an den Leitlinien unter den formulierten Erwartungshaltungen bleiben.
In dieser Situation begrüßt die Betriebsleitung weiterhin die Unterstützung und das Votum der Politik, den Schwerpunkt auf praktische Umsetzungs- und Lernerfahrung zu setzen.
Im Betriebsausschuss erfolgt dazu eine Präsentation über den Stand der Leitlinien und den damit verbundenen Herausforderungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 126926
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126926
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-05-17 E 26_0169_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf
17.11.2024
150.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 11.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:13
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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