Anpassung der Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in KunstrasenplätzeRatsantrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2021
FB 52/0142/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Hangarter bedankt sich für die Verwaltungsvorlage und die ausgearbeiteten Kriterien. Seine Fraktion hoffe, dass es jetzt weitergehe und der Zeitplan für die nächsten Umwandlungen eingehalten werde. Im ersten Kriterienpunkt der Vorlage werde von Sozialraum gesprochen. Er rege an, von Quartieren zu sprechen, analog zur Sportentwicklungsplanung. Weiterhin stelle er die Frage, ob der Eigenanteil insgesamt 50.000 € oder ob er 75.000 € (50.000 € + 25.000 € aus bezirklichen Mitteln) betragen solle?
Frau Prömpler sagt, dass das Wort „Sozialraum“ seinerzeit im Antrag so formuliert wurde. Die Anregung sei aber berechtigt und werde von der Verwaltung umgesetzt, da sich das Wort „Quartier“ im Laufe der Sportentwicklungsplanung etabliert habe.
Hinsichtlich des Eigenanteils sei der Vorschlag der Verwaltung, dass der Eigenanteil insgesamt 50.000 € betragen solle. Sollte ein Bezirk bezirkliche Mittel bewilligen, wie es in der Vergangenheit regelmäßig gemacht wurde, müsse der Verein noch 25.000 € aus eigenen Mittel beisteuern. Sie weise jedoch darauf hin, dass die Höhe des Eigenanteils heute selbstverständlich zur Diskussion stehe.
Herr Offermann teilt mit, dass seine Fraktion sehr froh sei, dass die Vorlage jetzt vorliege und auch die Punkte beinhalte, die sie sich gewünscht haben. Der sozialraumbezogene Ansatz der gesamten Sportentwicklungsplanung werde in den Kriterien gut abgebildet. Es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und dass die Quartiere unterstützt werden, in denen wirklich ein großer Bedarf an einem Kunstrasenplatz bestehe.
Herr Dohmen bedankt sich für die gute und schlüssige Vorlage. Seine Fraktion bitte jedoch, den bisherigen Eigenanteil in Höhe von 100.000 € bestehen zu lassen, um eine Gleichbehandlung aller Vereine, die diesen Eigenanteil erbringen mussten, zu gewährleisten. Es gebe jetzt durchaus die Möglichkeit, dass sich mehrere Vereine zusammenschließen, die dann auch gemeinsam in der Lage seien, den vollen Eigenanteil von 100.000 € erbringen zu können.
Herr Dr. Nadzeyka teilt mit, dass sich seine Fraktion der Vorlage anschließen werde. Die bisherigen Kriterien waren inzwischen überholt.
Herr Hangarter sagt, dass aus seiner Sicht durchaus eine Reduzierung des Eigenanteils möglich sei, da es zukünftig auch andere Nutzungen und andere Konzepte geben werde. Mit den neuen Kriterien werde festgelegt, dass die Vereine nicht alleinige Dauernutzer der Anlage seien. Er könne sich auch einen Kompromissvorschlag von einem Eigenanteil in Höhe von insgesamt 75.000 € vorstellen.
Herr Offermann äußert seine Bedenken, einen höheren Eigenanteil als in der Vorlage genannt, zu fordern. Die Rahmenbedingungen seinen vollständig verändert worden und rechtfertigen daher die Reduzierung auf insgesamt 50.000 €. Zudem sollen Quartiere gefördert werden, die sich in einer benachteiligen Situation befänden. Es hätte auch im Vorfeld Diskussionen gegeben, den Eigenanteil vollständig zu streichen. Das sei aber aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Daher plädiere er dafür, der Verwaltungsvorlage zu folgen und einen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € insgesamt zu beschließen.
Herr Kiemes sagt, dass dieser Tagesordnungspunkt in der Sitzung einen echten Beschluss erfordere. Er habe Zweifel, ob die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben sei. Er bat daher um Prüfung, ob ausreichend viele Ratsmitglieder anwesend seien.
Für die Prüfung des Antrages wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen, damit eine Abstimmung unter den Fraktionen erfolgen könne.
Es wurde festgestellt, dass für die Abstimmung ein Überhang von sachkundigen Bürgern bestehe. Aus diesem Grund werden an der Abstimmung die sachkundigen Bürger Uli Balthasar und Linus Offermann nicht teilnehmen, so dass eine Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Im Anschluss an die Unterbrechung werden zwei Vorschläge zur Abstimmung gestellt:
- Beschlussentwurf:
Der Sportausschussbeschließtdie in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätzeunter der Beibehaltung eines Eigenteils in Höhe von insgesamt 100.000 € und beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.
Der Beschlussvorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
- Beschlussentwurf:
Der Sportausschussbeschließtdie in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätzeund beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.
Der Vorschlag gem. der Verwaltungsvorlage wird mit 10 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.
Im Anschluss an die Beschlussfassung sagt Frau Prömpler, dass die Vereine nach der Ratssitzung am 26.06.2024, in welcher die Ziele und Handlungsempfehlungen der Sportentwicklungsplanung abschließend beschlossen werden sollen, von der Verwaltung über die neuen Kriterien und Bewerbungsmodalitäten informiert werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließtdie in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätzeund beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit ihrem Ratsantrag vom 14.12.2021 beantragt, den aktuellen Kriterienkatalog für die Umwandlung von Spielfeldern inKunstrasenplätze anzupassen. Neben der sportfachlichen Beurteilung, dem baulichen Zustand sowie der Eigenbeteiligung, soll der Kriterienkatalog um eine sozialfachliche Beurteilung mit entsprechenden Kriterien erweitert werden. Eine Verzahnung mit dem städtischen Sozialentwicklungsplan soll erfolgen.
Die bisherigen Kriterien für die Umwandlung waren folgende:
-Sportfachlicher Bedarf
Auslastung des Sportplatzes, Anzahl der am Wettkampfbetrieb teilnehmenden Mannschaften des antragsstellenden Vereins (Mindestanzahl 7 Mannschaften), Entwicklung der Anzahl der Mannschaften sowie der Mitgliederzahlen in den letzten 5 Jahren
-Baulicher Zustand des Sportplatzes
Sanierungsbedürftigkeit, Höhe der Sanierungskosten, usw.
-Eigenbeteiligung
Antragsstellender Verein muss sich an den Baukosten mit einem Drittel der Kosten, höchstens jedoch 100.000 € beteiligen.
Aufgrund des v.g. Ratsantrages wurde von der Verwaltung für die Sitzung des Sportausschusses am 15.12.2022 eine Vorlage erstellt und darauffolgend beschlossen:
„Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragteinstimmigdie Verwaltung, neue Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms im Rahmen der Sportentwicklungsplanung priorisiert zu erarbeiten, mit der Absicht, die nächste Umwandlung, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2024 ermöglichen zu können.“
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 wurde aus finanziellen und organisatorischen Gründen der geplante Ansatz für die Umwandlung in das Haushaltsjahr 2025 verschoben. Als Ausgleich zur Verschiebung ist beabsichtigt, im direkt folgenden Jahr 2026 einen weiteren Sportplatz in Kunstrasen umzuwandeln.
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Aachen ist inzwischen abgeschlossen und die folgenden Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms wurden im kooperativen Beteiligungsprozess gemeinsam mit Vereinsvertretern, Verwaltung und Politik erarbeitet und in die Ziele und Handlungsempfehlungen aufgenommen (vgl. S. 105 des neuen Sportentwicklungsplans):
- Stärkere sozialraumorientierte Vergabe (z.B. Anzahl Kinder im Sozialraum, Anzahl der Empfänger von Transferleistungen etc.)
- Berücksichtigung von Schulnähe und -bedarfen
- Berücksichtigung von sozialen Einrichtungen im Sozialraum (aber: ggfs. auch Kleinspielfeld oder aufgewerteter Bolzplatz ausreichend)
- Eigenanteil beibehalten, zukünftig auch vereinsübergreifend
- Berücksichtigung von Bedarfen der Sportvereine und anderer Gruppen (Jugendeinrichtungen etc.)
- Räumliche Nähe zu anderen Kunstrasenplätzen bzw. Verteilung der Kunstrasenplätze im Stadtgebiet
- Verpflichtender Aufbau von Strukturen wie z.B. einem Jugendkonzept
Diese vorgenannten Kriterien gilt es nun zu schärfen, damit sie als Bewerbungs- und Vergabegrundlage möglichst objektiv zu bewerten sind. Neben der vorhandenen Datenbasis aus der Sportentwicklungsplanung sind auch weiche Faktoren aus der Bewerbung ausschlaggebend für die Entscheidung, welcher Sportplatz umgewandelt werden soll. Die Bewertungskriterien sind in der Anlage 1 der Vorlage zusammengefasst und erläutert dargestellt. Insbesondere die Kriterien zu Nrn. 1 und 2 stellen neben einem tragfähigen Entwicklungskonzept die wichtigste Grundlage für die Vergabe dar. Sie heben die sozialraumorientierten Fakten des Quartiers in den Vordergrund und stellen sicher, sozial schwächere Quartiere mit einer zukunftsfähigen Sportinfrastruktur erheblich aufzuwerten. Gewünscht ist eine Bewerbung mit einem gemeinsamen Konzept aus einem Zusammenschluss eines oder mehrerer Vereine im Quartier gemeinsam mit einem Stadtteilbüro, Offener Türe o.ä..
Erstellung eines Rankings:
Die Kriterien sollen jeweils mit einem entsprechenden Bewertungsanteil (s. letzte Spalte der Tabelle) in das Gesamtranking einfließen.
Um diese auszuwerten, wird innerhalb der Punkte 1 und 2 ein Ranking unter den sich bewerbenden Quartieren erstellt und eines im Rahmen der Punkte 4-7.
Der erste Platz im jeweiligen Ranking erhält die höchste Punktzahl, der letzte die geringste. Dementsprechend erhält bei 4 Bewerbern der erste im Ranking 4 Punkte, die dann mit dem entsprechenden Bewertungsanteil multipliziert werden.
So lässt sich ein Gesamtranking erstellen, indem derjenige mit der höchsten Punktzahl als erstes für die Umwandlung des Platzes in Kunstrasen vorgesehen wird.
Eigenanteil:
Die Vereine, die in den sozial-ökonomisch Schwächeren Quartieren angesiedelt sind, sind in der Regel nicht in der Lage, den bisherigen Eigenanteil von 100.000 € aufzubringen. Zudem beklagen diese Vereine aufgrund der fehlenden, konkurrenzfähigen Infrastruktur in den letzten Jahren einen Mitgliederverlust. Um eine Verantwortungsbereitschaft sicherzustellen, wird vorgeschlagen, einen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € beizubehalten. In der Regel wurden zudem durch den jeweiligen Stadtbezirk 25.000 € als Zuschuss zur Unterstützung des Projektes zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit, eine Stundungsvereinbarung über einen Teilbetrag zu schließen.
Weitere Vorgehensweise:
Nach der Entscheidung über zugrundeliegenden Kriterien in dieser Vorlage wird allen Aachener Vereinen die Möglichkeit eröffnet, eine Bewerbung für die Umwandlung eines Sportplatzes in Kunstrasen abzugeben. Frist über die Abgabe der Bewerbung ist der 06.09.2024. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Anschreibens an die Vereine sein.
Die Verwaltung wird nach der Bewerbungsphase eine Vorlage auf Basis der zugrundeliegenden Kriterien erstellen und einen Entscheidungsvorschlag für die Kunstrasenplätze 2025 und 2026 für die nächste Sportausschusssitzung unterbreiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 126936
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=126936
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-02 FB 52_0142_WP18 Anpassung der Kriter SAO.pdf
8.11.2024
2.0 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Di., 18.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:18