19. Juni 2024 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 11Öffentlich

AGIT – Grundsatzvorlage

FB 02/0329/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

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Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der AGIT-Grundsatzvorlage zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der AGIT-Grundsatzvorlage zur Kenntnis.

Erläuterungen

AGIT – Grundsatzvorlage

Die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) verweist in Ihrer als Anlage beigefügten Grundsatzvorlage auf ihre nachhaltige Diversität und ihre Serviceleistungen in den und für die Kommunen der gesamten Region Aachen, Düren und Euskirchen.

Im Hinblick auf das Potenzial, dass im Strukturwandel des Rheinischen Reviers insbesondere auch für den Kammerbezirk Aachen gesehen wird, sieht die AGIT die Notwendigkeit, ein Konzept zu ihrer auskömmlichen finanziellen und strukturellen Ausgestaltung zu entwickeln, welches die Aktivitäten der Gesellschaft nachhaltig sichert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-06-03 FB 02_0329_WP18 AGIT _ Grundsatzvorl SAO.pdf

18.11.2024

347.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
Datum
Mi., 19.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:19