25. Juni 2024 um 17:00, Eurogress Aachen
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Ratsantrag 397/18 der CDU-Fraktion vom 11.12.2023 – Belebung der Musikmuschel im Kurpark durch Sommerkonzerte

E 88/0093/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf erklärt, dass mit der Übertragung des Neuen Kurhauses in den Eigenbetrieb Eurogress auch die Musikmuschel übertragen wurde, die zu diesem Zeitpunkt schon in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand war. Die Musikmuschel stammt, wie das Neue Kurhaus, aus dem Jahr 1916. Seit mehreren Jahren ist sie nicht mehr bespielt worden, außer bei der Veranstaltung „Stadtsprühen“ im Juli 2022 im Rahmen des Festivals „Stadtglühen“.

Die Fläche vor der Musikmuschel wird vom FB 23 verwaltet. Ein vertraglich festgelegtes Nutzungsrecht der Kurparkanlagen liegt bei der Kur- und Badegesellschaft (KuBa), welches sich auch auf die Nutzung der Musikmuschel bezieht.

Zudem besteht ein Vertrag mit dem Verein Boule d’ Aix-la-Chapelle e.V. (Bouleverein) und der Stadt Aachen (FB 23), in den das Eurogress mit der Übernahme der Musikmuschel eingetreten ist. Da das ausschließliche Nutzungsrecht der Musikmuschel der Kur- und Badegesellschaft (KuBa) zustand, hat diese dem Bouleverein die Nutzung der Musikmuschel zu Vereinszwecken sowie die Nutzung eines Teils der Kiesfläche davor seit Jahren gestattet. Dies wurde in den genannten Verträgen später fixiert. Die Erlaubnis der Nutzung der Kiesfläche (insgesamt 3.800 qm) erfolgte im gleichen Vertrag durch die Stadt Aachen (FB 23).

Für die Sanierung der Musikmuschel sind bei der Übertragung zunächst keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen (Dachsanierung, Neuinstallation Elektrik, etc.) erfolgen in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement, das auch die nöti-gen Ausschreibungen koordiniert. Zurzeit wird mit 200.000 EUR für die Durchführung der Maßnahmen geplant. Frau Wulf erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Aachen den Betriebskostenzu-schuss 2024 um diesen Betrag erhöht hat. Außerdem müssen bei allen Planungen die Bauarbeiten am Neuen Kurhaus mitgedacht werden, z.B. ist im nächsten Jahr die Sanierung der Terrasse mit dem Bau einer Rollstuhlrampe geplant. Zudem wird nach Abschluss der Veranstaltung Kurpark Classix die Baustelleneinrichtung für das Neue Kurhaus auf der Kiesfläche vor der Musikmuschel neu eingerichtet. Daher steht der Bereich vor der Musikmuschel im nächsten Sommer ebenfalls nicht zur Verfügung.

Der Sachverhalt rund um die Musikmuschel ist sehr komplex, da verschiedene Akteure/Akteurinnen involviert sind. Deshalb müssen bei der Bespielung der Musikmuschel sowie der davor liegenden Kies-fläche Abstimmungen – sowohl inhaltlicher Art als auch hinsichtlich der Termine – mit der Kur- und Badegesellschaft (KuBa), dem Bouleverein und FB 23 getroffen werden.

Parallel zur Sanierung müssen folgende weitere Themenbereiche geklärt werden, um Veranstaltungen in der Musikmuschel durchführen zu können:

1.Auflösung des Nutzungsvertrags mit der Kur- und Badegesellschaft (KuBa)

2.Abstimmung der zukünftigen Nutzung

3.Erstellung einer Schallprognose zur Ermittlung der notwendigen Schallvorgaben sowie die

4.Klärung der zukünftigen Betreiberverantwortlichkeit

Frau Wulf weist darauf hin, dass das Eurogress keinen Kulturauftrag hat. Abschließend stellt sie fest, dass 2024 und voraussichtlich auch 2025 aus den genannten Gründen keine Bespielung der Musikmuschel mehr möglich sein wird. Nur sofern die Baustelleneinrichtung für das Neue Kurhaus 2025 reduziert wird, ist eine Nutzung der Musikmuschel denkbar.

Herr Allemand findet den Antrag der CDU sehr charmant. Er hofft, dass man den Themenkomplex in den Griff bekommt und die Nutzung der Musikmuschel kulturell möglich ist.

Frau Fohn erklärt, dass sie nicht gedacht hätte, dass der Vorgang so komplex ist. Sie sieht das Ziel aber in greifbarer Nähe und hofft, dass die Wiederbelebung im nächsten Jahr möglich sein wird.

Frau Wulf bemerkt dazu, dass das von der Entwicklung der Baustelle Neues Kurhaus abhängt. Sofern es möglich sein sollte, werde man versuchen, die Musikmuschel zu nutzen.

Frau Fohn wünscht, dass am Ende des Jahres noch einmal ein Schlaglicht auf den Stand der Dinge geworfen wird.

Herr Jacoby sagt zu, dass das Thema in der Sitzung vom 12.11.2024 auf der Tagesordnung sein wird und dann über den aktuellen Stand berichtet wird.

Herr Fischer bedankt sich für die Darstellung des komplexen Sachverhaltes. Er erklärt, dass er sich sowohl das Eurogress als auch den Kulturbetrieb als Betreiberin vorstellen kann.

Herr Jacoby weist daraufhin, dass noch einige Aufgaben abzuarbeiten sind und in der letzten Sitzung des Jahres der dann aktuelle Sachstand vorgestellt wird.

Herr Casper denkt, dass eine Einigung mit der Kur- und Badegesellschaft (KuBa) möglich sein wird. Als Betreiberin könnte er sich sowohl den Kulturbetrieb als auch den Betreiber des Clubs vorstellen.

Abstimmungen sind notwendig, aber seiner Meinung nach machbar.

Herr Pilgram findet, dass die Sanierung beim Eurogress und dem E 26 in guten Händen ist. Die Be-spielung sieht er eher nicht beim Eurogress, auch dies sei ein sehr komplexes Thema. Er merkt an, dass die Künstler*innen der Freien Kulturszene nicht umsonst verfügbar seien. Seiner Meinung nach wird die Bewirtschaftung der Musikmuschel sehr personalintensiv und nicht einfach zu stemmen sein, wenn professionell gearbeitet werden soll. Die Freie Kulturszene braucht nicht nur Räume, sondern auch Betreuung.

Herr Hissel erklärt, dass es zum Sachverhalt zurzeit noch keine Lösung gibt. Zunächst müssen die weiteren Abstimmungen mit anderen Gremien stattfinden, um Lösungsvorschläge erarbeiten zu können.

Frau Fohn merkt an, dass sie den Anstoß geben wollten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Sie ist sich sicher, dass der Vorgang auch im Kulturausschuss thematisiert werden wird.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kennt-nis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag 397/18 vom 11.12.2023 beantragt die CDU-Fraktion einen Beschluss zu fassen, dass die Verwaltung die Musikmuschel im Stadtpark in den Sommermonaten, sonntags für je eine Stunde, den Akteuren der Aachener Musikszene für wöchentliche „Parkklänge“ zur Verfügung stellt.

1. Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte Musikmuschel

Eigentumsverhältnisse

Mit der Übertragung des Neuen Kurhauses in den Eigenbetrieb Eurogress Aachen wurde auch die Musikmuschel übertragen. Die Fläche vor der Musikmuschel wird vom Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23) der Stadt Aachen verwaltet.

Nutzungsrechte

Seit 1985 besteht ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute: Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt Aachen) und der Kur- und Badegesellschaft (KuBa). In diesem Vertrag ist die Nutzung der Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee durch die KuBa geregelt. Der KuBa werden mittels des Vertrags die Kurparkanlagen Burtscheid und Monheimsallee zur Erfüllung von Aufgaben des Kurgastbereichs von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt. Über die Art der Nutzung der Anlagen sowie über die Durchführung von Veranstaltungen entscheidet die KuBa in Abstimmung mit dem städtischen Gartenamt. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf die Musikmuschel im Kurpark Monheimsallee.

Zudem besteht seit 2015 bzw. seit 2020 (aktualisiert) ein Vertrag mit dem Verein Boule d’Aix-la-Chapelle e.V. (Bouleverein) und der Stadt Aachen (FB 23), in den das Eurogress mit der Übernahme der Musikmuschel eingetreten ist. Da das ausschließliche Nutzungsrecht der Musikmuschel der KuBa zustand, hat diese dem Bouleverein die Nutzung der Musikmuschel zu Vereinszwecken (u.a. als Lager) sowie die Nutzung eines Teils der Kiesfläche davor seit Jahren gestattet. Dies wurde in den o.a. Verträgen später fixiert. Die Erlaubnis der Nutzung der Kiesfläche (insgesamt 3.800 qm) erfolgte im gleichen Vertrag durch die Stadt Aachen (FB 23).

Vor diesem Hintergrund bedarf es bei der Bespielung der Musikmuschel sowie der davor liegenden Kiesfläche einer Abstimmung – sowohl inhaltlicher Art als auch hinsichtlich der Termine - mit folgenden Akteuren: KuBa, Bouleverein, FB 23, da der Bouleverein neben dem wöchentlichen Training auch Turniere auf der Kiesfläche durchführt.

2. Zustand der Musikmuschel

Die Übertragung der Musikmuschel in den Eigenbetrieb erfolgte in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Mittel hierfür wurden bei der Übertragung nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Eurogress hat im Wirtschaftsplan 2024 insgesamt 200.000 Euro eingestellt.

Folgende Sanierungsmaßnahmen sind notwendig:

-Neuinstallation der Elektrik

-Reinigung des Daches

-Instandsetzung des Bühnenbodens

-Instandsetzung der WC-Anlagen

-Instandsetzung Markise

-Außenanstrich (inkl. Verputzen)

Die Arbeiten sind für den Sommer 2024 geplant, sofern entsprechende Auftragnehmer gefunden werden. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26).

3. Weiteres Vorgehen

Parallel zur Sanierung müssen folgende weitere Themenbereiche geklärt werden, um Veranstaltungen in der Musikmuschel durchführen zu können:

1.Auflösung des Nutzungsvertrags mit der KuBa

2.Abstimmung der zukünftigen Nutzung

3.Erstellung einer Schallprognose zur Ermittlung der notwendigen Schallvorgaben

4.Klärung der zukünftigen Betreiberverantwortlichkeit

4. Zeitplan

Es ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung der Außenanlagen des Neuen Kurhauses, speziell im Bereich der Außenterrasse, voraussichtlich im nächsten Jahr im Sommer stattfinden wird. Da zu der Außenterrasse eine Rampe für Rollstühle und Rollatoren gebaut wird und hierfür umfangreiche Erdarbeiten etc. mit entsprechender Bewegungsfläche für Maschinen davor notwendig sein werden, ist nicht davon auszugehen, dass die Musikmuschel parallel zu diesen Arbeiten nutzbar sein wird.

Wenn der konkrete Zeitplan für die Herstellung der Außenanlagen feststeht, wird dieser mit dem Ziel geprüft, die Musikmuschel für Veranstaltungen nutzbar zu machen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-06-07 E 88_0093_WP18 Ratsantrag 397_18 de SAO.pdf

11.10.2024

932.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 25.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:24

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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