Parken auf dem Bendplatz
E 88/0095/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Hennefeld berichtet, dass der Bendplatz bereits seit 2007 als Veranstaltungsplatz betrieben wird. Seit August 2011 besteht mit der APAG ein Vertrag über die Bewirtschaftung der Parkflächen. Gegen-stand der Bewirtschaftung ist der Bendplatz Aachen, der der APAG vom Eurogress während der ver-anstaltungsfreien Zeit zum Betrieb von Parkflächen zur Verfügung gestellt wird. Die seinerzeit installierte Schrankenanlage hat Kosten in Höhe von 100.000 EUR verursacht.
Die Gesamtumsätze aus der Parkraumbewirtschaftung der Jahre 2011-2023 betragen 166.073,91 EUR.
Seit 2017 ist ein konstanter und deutlicher Rückgang bei den Umsätzen aus der Parkraumüberlassung festzustellen. Das Angebot, den Bendplatz als Parkfläche zu nutzen, wird nicht mehr so gut angenommen.
Die Schrankenanlage ist seit dem Jahr 2022 defekt und außer Betrieb. Für eine Sanierung, insbesondere für die seitens der APAG formulierten technischen Modernisierungswünsche, die einen zusätzlichen Glasfaseranschluss mit entsprechenden Tiefbauarbeiten beinhalten, würden geschätzte Kosten von insgesamt 40.000 EUR anfallen.
Die rückläufigen Parkvorgänge in Verbindung mit den hohen erwarteten Kosten für die Modernisierung haben zu der Kündigung des Vertrags mit der APAG zum 01.09.2024 geführt. Eine weitere Bewirtschaftung und Nutzung als Parkplatz in der bisherigen Form werden daher nicht fortgesetzt. Aktuell ist die Fläche geschlossen und steht nicht als Parkraum zur Verfügung.
Für die weitere Nutzung der Fläche stellt Frau Hennefeld folgende Alternativen vor:
1.Schließung der Parkfläche
2.Kostenloses Parken
3.Parkraumbewirtschaftung durch Dienstleistungsunternehmen im Rahmen einer Ausschreibung
Herr Ferrari erklärt, dass die dritte Variante in Frage kommen könnte. Er berichtet, dass die Park-raumbewirtschaftung für die APAG nicht attraktiv ist, da auf dem Bendplatz keine Markierungen vor-handen sind und somit keine festen Stellplätze angeboten werden können. Zudem könnte zukünftig eine Konkurrenz durch das Lindt-Parkhaus bestehen. Er stellt fest, dass die Fläche auf dem Bendplatz, bedingt durch die eingeschränkte Nutzung, kein sinnvoll zu nutzender Parkraum ist. Änderungsmöglichkeiten sieht er nicht, da die Flexibilität der Nutzung gewahrt bleiben muss.
Frau Becker möchte wissen, was gegen eine Markierungslösung spricht.
Frau Hennefeld erklärt, dass Markierungen zwar möglich sind, die Plätze aber nicht genutzt werden können, wenn z.B. der Aufbau eines Zirkus stattfindet. Sie betont, dass die Flexibilität, auch kurzfristig Veranstaltungen durchführen zu können, gewährleistet sein muss.
Frau Verbracken fragt nach, ob man durch mehr Werbung erreichen könnte, dass der Platz verstärkt als Parkfläche wahrgenommen und genutzt wird, z.B. von Menschen, die von außerhalb kommen.
Frau Hennefeld antwortet, dass dieser Vorschlag aufgegriffen und mit in die künftigen Überlegungen zur Parkraum-Bewirtschaftung einfließen wird.
Herr Ferrari schließt die erste und zweite Variante aus, da sie finanziell unattraktiv sind. Die dritte Lö-sung findet er vor dem Hintergrund bestimmter Rahmenbedingungen schwer zu realisieren. Er fragt nach, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gäbe, z.B. die Nutzung als Busparkplatz für den ats.
Frau Hennefeld erklärt, dass das bereits geschieht.
Herr Ferrari fragt nach, ob man nicht noch andere Möglichkeiten eruieren könnte, die nichts mit Parken zu tun haben.
Herr Jacoby fasst zusammen, dass die Varianten eins und zwei nicht in Frage kommen. Die Verwal-tung bekommt die Möglichkeit, Lösungen zu finden. In der nächsten Sitzung am 10.09.2024 wird über den aktuellen Sachstand berichtet.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit August 2011 besteht mit der APAG ein Vertrag über die Bewirtschaftung der Parkflächen des Bendplatzes Aachen. Gegenstand der Bewirtschaftung ist der Bendplatz Aachen, der der APAG vom Eurogress während der veranstaltungsfreien Zeit zum Betrieb von Parkflächen zur Verfügung gestellt wird.
Die Tarifhoheit und die Umsatzerlöse liegen beim Eurogress Aachen. Für die Leistungserbringung der APAG (Leerung Kassenautomat, Wartung, Abrechnung, Videoüberwachung vom zentralen Leitstand) wurde ein jährliches Entgelt in Höhe von 3.475,00 EUR mit Wertbeständigkeitsklausel vereinbart, das über eine Indizierung mittlerweile auf 4.240,33 EUR netto im Jahr 2024 angestiegen ist. Hinzu kommen die Gebühren für den DSL-Router der Schrankenanlage mit jährlichen Kosten von derzeit 2.773,20 EUR netto.
Die Schrankenanlage ist seit dem Jahr 2022 defekt und außer Betrieb. Für eine aufwendige Sanierung, insbesondere für die seitens der APAG formulierten technischen Modernisierungswünsche, die einen zusätzlichen Glasfaseranschluss mit entsprechenden Tiefbauarbeiten beinhalten, könnten geschätzte Kosten von insgesamt TEUR 40 anfallen. Für die laufenden Kosten wäre aufgrund des Glasfaseranschlusses auch mit einer weiteren Kostenerhöhung zu rechnen.
Die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Umsätze aus Parkraumüberlassung seit dem Jahr 2011 zeigen zunächst einen Anstieg auf ein Umsatzhoch von TEUR 37 im Jahr 2014. Die darauffolgenden Jahre können dieses Umsatzniveau nicht ansatzweise halten und zeigen einen konstanten und deutlichen Rückgang, bis im Jahr 2022 nur noch etwa TEUR 2 Umsatz erwirtschaftet werden konnte.
Jahr | Umsatz netto |
2011 | 7.286,47 € |
2012 | 14.950,37 € |
2013 | 20.544,95 € |
2014 | 37.073,40 € |
2015 | 21.197,95 € |
2016 | 22.449,13 € |
2017 | 14.589,92 € |
2018 | 13.985,29 € |
2019 | 6.178,15 € |
2020 | 2.366,30 € |
2021 | 3.202,40 € |
2022 | 2.201,26 € |
2023 | 48,32 € |
Gesamt: | 166.073,91 € |
Die rückläufigen Parkvorgänge in Verbindung mit den hohen erwarteten Kosten für die Modernisierung haben zu der Kündigung des Vertrags mit der APAG zum 01.09.2024 geführt. Eine weitere Bewirtschaftung und Nutzung als Parkplatz in der bisherigen Form werden aufgrund des negativen Ergebnisses nicht fortgesetzt. Daher wird nach alternativen Parkraum-Bewirtschaftungsmodellen gesucht. Mögliche Lösungsszenarien werden in der Sitzung vorgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 127141
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=127141
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-07 E 88_0095_WP18 Parken auf dem Bendp SAO.pdf
11.10.2024
134.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 25.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:24
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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