26. Juni 2024 um 16:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“

FB 36/0389/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen: Der Weg klimaneutral 2030“Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.03.2024, Priorisierung der Maßnahmen aus dem Gutachten „Der Beitrag zum Klimastadtvertrag – Die Aktivitäten“

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Beratung

Die Vorsitzende Frau Lürken erläutert, dass als Tischvorlage und vorab per Mail eine Bewertungsmatrix an alle Gremiumsmitglieder versandt wurde.

Vor der Sitzung wurden zwei Änderungsanträge für die Beschlussfassung verteilt.

Der 1. Änderungsvorschlag der Fraktionen der Grünen, CDU, SPD, Die Zukunft und der FDP .

Der 2. Änderungsvorschlag der Fraktion Die Linke.

Ratsherr Stettner dankt für die Vorstellung Anfang Juni im AUK und dann den sich daran anschließenden Beratungen in den Fachausschüssen. In der Zwischenzeit habe die Verwaltung die Wünsche aufgegriffen und die ausliegende Matrix geliefert.

Der durch mehrere Fraktionen vorgelegte Änderungsentwurf zum Beschluss nehme alle Themen auf. Das Signal an die Stadtgesellschaft sei hiermit , dass man sich für den Klimaschutz dezernatsübergreifend einsetzen wolle.

Ratsherr Terporten führt aus, dass es um die dynamische Weiterentwicklung des Klimaentscheids gehe. Die Maßnahmen seien alleine aus dem städtischen Haushalt nicht zu leisten und die Verwaltung werde daher beauftragt, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen.

Herr Dr. Nositschka findet die gemachten Vorschläge gut.

Die Ziele seien für die Erreichung der Klimaneutralität 2030 wichtig.

Ratsherr Kiemes erläutert, dass es wichtig sei, dass die Maßnahmen im Einzelnen später beraten werden. Die Maßnahmen, die über 2030 hinaus gehen, würden zu vielen Veränderungen führen.

Es gehe um viel Geld und es sei nicht klar, ob man alle Fördergelder erhalten werde.

Daher gehöre zur Ehrlichkeit hinzu, dass davon auszugehen sei, dass Klimaneutralität zum Datum 2030 nicht erreicht werden könne. Gerichtet an Herrn Dr. Nositschka ist ihm wichtig, dass man versuche so nah wie möglich an die Ziele zu kommen.

Ratsfrau Dr. Wolf ist froh über das Zustandekommen des gemeinsamen Änderungsantrags so vieler Fraktionen. Finanziell sei es eine große Aufgabe und es gebe auch andere wichtige Themen, für die finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten.

Ratsherr Blum dankt für die umfangreichen Unterlagen in der Kürze der Zeit.

Er zweifle daran, dass alles geschafft werden könne, aber es müsse alles versucht werden, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Ratsfrau Brinner dankt allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Ihr sei wichtig, dass man nicht nur bis zur nächsten Kommunalwahl schaue, sondern auch unabhängig von Ratsmehrheiten das Klimaprogramm umsetzen wolle.

Die Vorsitzende Frau Lürken erinnert an Abstimmungen des Ausschusses aus der Vergangenheit, bei denen man einstimmig für die Umsetzung der Ziele abgestimmt habe.

Herr Dr. Nositschka geht darauf ein, dass im vorliegenden Programm auch Maßnahmen enthalten seien, die auch starke Signale ind Richtung der Aufsichtsräter bei ASEAG und STAWAG geben würde. Daher richtet er den Apell an den Ausschuss, die weitergehenden Ziele aus dem Änderungsantrag mit aufzunehmen.

Ratsherr Stettner kann den Apell an die Stadtfamilie mittragen und es sei denkbar diese Fokusierung mit dem Monitoring zu verbinden.

Herr Prof.Dr. Müggenborg fände es schlecht, wenn konkrete Zahlen genannt würden, die dann evtl. nicht erreicht werden könnten. Daher müsse in seinen Augen die Zielmarke „mögliche Klimaneutralität“ sein. Die Ergebnisse seien auch von vielen Dingen abhängig, die die Stadt selbst nicht steuern könne.

Herr Beigeordneter Thomas erläutert, dass er hinter allen Punkten in der Vorlage stehe.

An vielen Stellen müssen Diskussionen folgen. Er möchte dazu einladen weiter zu besprechen und zu diskutieren. Er hoffe, fass auch gleich im Rat ein entsprechender Beschluss gefasst werde, um die Maßnahmen fortführen zu können.

Es handele sich um ein Prozess, der permanent angepasst werde.

Die Ausschussvorsitzende lässt über die vorgelegten Änderungsbeschlüsse getrennt abstimmen.

Beschluss

Beschlussvorschlag: 1. Der Beschlussantrag der Fraktion der Linken lautet wie folgt: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat zu beschliessen, das Handlungsprogramm der aus dem Gertec Gutachten „Aachen klimaneutral 2030“ abgeleiteten Klimaschutzmaßnahmen und bekräftigt die Anstrengungen zur Beteiligung an der EU-Mission 100 Climate Neutral and Smart Cities 2030.Er beauftragt die Verwaltung: 1. mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Governance Maßnahmen um ein verbessertes Projektmanagement, Monitoring, noch stärkere Fördermittelakquise und Weiterentwicklung des Klimastadtvertrags zu gewährleisten. 2. die Handlungsfelder gemäß der ergänzend vorgelegten Priorisierung weiter auszuarbeiten und den Umsetzungprozess zu beginnen, das heißt zur abschließenden Beschlussfassung in die entsprechenden Fachausschüsse einzubringen sofern die Maßnahme dort nicht schon beschlossen wurde, mit der zeitlichen Projektplanung rechtzeitig zum Haushalt 2025 für die Haushaltsaufstellungen und das reguläre Stellenplanverfahren ein zubringen. 3. mit der Weiterführung der beschlossenen IKSK-1.0-Maßnahmen. Sofern hierfür Entfristungen von Personalstellen erforderlich sind, sollen die Bedarfe im Rahmen des Stellenplanverfahrens eingebracht werden, falls keine negative Evaluation der IKSK-1.0- Maßnahmen durch den zuständigen Fachausschuss stattgefunden hat. 4. mit der regelmäßigen Prüfung von zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. neue Förderprogramm insbesondere aus der EU-Mission 100 CNSC) und der Erarbeitung von ergänzenden Finanzierungskonzepten (z.B. Bürgeranleihen). 5. mit der dynamischen Weiterentwicklung des Handlungsprogramms, um sowohl bisher nicht priorisierte und neue Maßnahmen in die politische Beratung einzubringen, die ein hohes CO2-Einsparpotenzial und schnelle Umsetzbarkeit versprechen, als auch ineffiziente Maßnahmen frühzeitig wieder zu reduzieren. Diese so rechtzeitig jährlich in die politische Beratung einzubringen, dass sie in den Haushaltberatungen für das Folgejahr berücksichtigt werden können. Genügend Maßnahmen so zu erarbeiten, dass die eingesparten CO2 Emissionen aller Maßnahmen von Jahr zu Jahr steigen und spätestens in 2030 die Zielmarke von 574.100 t CO2 eq p.a. (siehe Gertec Gutachten, „Minimum Einfluss der kommunalen Familie“) erreichen. Abstimmung: Bei 1 Ja Stimme mehrheitlich abgelehnt. 2. Der Änderungsantrag zum Beschluss der Fraktionen der Grünen, der CDU, der SPD, Die Zukunft und der FDP lautet wie folgt: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das Handlungsprogramm der aus dem Szenariogutachten „Aachen klimaneutral 2030“ abgeleiteten Klimaschutzmaßnahmen im Grundsatz zu beschließen und die Anstrengungen zur Beteiligung an der EU-Mission 100 Climate Neutral and Smart Cities 2030 zu bekräftigen. Er beauftragt die Verwaltung: 1. mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Governance Maßnahmen um ein verbessertes Projektmanagement, Monitoring, noch stärkere Fördermittelakquise und die Weiterentwicklung des Klimastadtvertrags zu gewährleisten 2. die Handlungsfelder gemäß der ergänzend vorgelegten Priorisierung, aber exklusive Punkt 22.2, weiter auszuarbeiten und in die Umsetzung zu führen. Das heißt, sofern die Maßnahme dort nicht schon beschlossen wurde, sie zunächst zur weiteren Beratung in die entsprechenden Fachausschüsse einzubringen, wenn mit vertretbarem Aufwand möglich um eine Schätzung der CO₂-Einsparpotenziale zu ergänzen, eine zeitliche Projektplanung zu erstellen und dann schrittweise und nach Verfügbarkeit von personellen und finanziellen Ressourcen in die Haushaltsaufstellungen und das reguläre Stellenplanverfahren der nächsten Jahre einzubringen 3. mit der Weiterführung der beschlossenen IKSK-1.0-Maßnahmen. Sofern hierfür Entfristungen von Personalstellen erforderlich sind und eine positive Evaluation durch den zuständigen Fachausschuss stattgefunden hat, sollen die Bedarfe im Rahmen des Stellenplanverfahrens eingebracht werden 4. mit der regelmäßigen Prüfung von zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für jede der vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B. neue Förderprogramme insbesondere aus der EU-Mission 100 CNSC) und der Erarbeitung von ergänzenden Finanzierungskonzepten (z.B. Bürgeranleihen) 5. mit der dynamischen Weiterentwicklung des Handlungsprogramms, um sowohl bisher nicht priorisierte und neue Maßnahmen in die politische Beratung einzubringen, die ein hohes CO₂-Einsparpotenzial und schnelle Umsetzbarkeit versprechen, als auch ineffiziente Maßnahmen frühzeitig wieder zu reduzieren einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklungempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Planungsausschussempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutzempfiehlt dem Rat das Handlungsprogramm der priorisierten Klimaschutzmaßnahmen vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die beschriebenen Maßnahmen des Handlungsprogramms umzusetzen.

Der Rat beschließt das hier aufgeführte Handlungsprogramm vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen durch den Personal und Verwaltungsausschuss und den Finanzausschuss umzusetzen und darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, die zuständigen Ausschüsse jährlich über den Fortschritt und die nötigen Anpassungen zu informieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In dieser Ergänzungsvorlage wurden die Beschlussvorschläge der einzelnen Gremien abgeändert und erweitert.

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen und auf die Anlage in der ursprünglichen

Vorlage FB 36/0389/WP18 verwiesen, die unverändert bleiben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Zuge der weiteren Beratungen über einzelne Maßnahmen und Aktivitäten des IKSK 2023 können finanzielle Auswirkungen entstehen. Darüber ist in den Haushaltsberatungen 2025 bzw. separat in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beschließen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Das Handlungsprogramm enthält priorisierte Klimaschutzmaßnahmen, die ab dem Jahr 2025 zusätzlich zu den bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen aus dem IKSK 1 umgesetzt werden sollen. Hierbei werden aus dem Gutachten „Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030“ alle Handlungsfelder berücksichtigt. In Summe sparen die Maßnahmen mindestens 106.000 t CO2eq jährlich ein. Wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, ist der Effekt auf die Emissionen mit „positiv“ und „groß“ zu bewerten.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-05-27 FB 36_0389_WP18-1 Integriertes Klimasc SAO.pdf

23.10.2024

134.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Mi., 26.06.2024
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:25

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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