26. Juni 2024 um 17:00, Rathaus
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Regelung grenzüberschreitender Hilfe im Brandschutz zwischen der Stadt Aachen und der Hilfeleistungszone deutschsprachige Gemeinschaft

FB 37/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) berichtet, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hierzu einstimmig beschlossen habe. Die CDU-Fraktion freue sich, dass das gelebte Europa seit mehr als 45 Jahren an dieser Stelle bestätigt werde. Die Hilfeleistung werde seit vielen Jahren praktiziert und sei von großer Bedeutung für das Dreiländereck.

Ratsherr von Thenen (CDU) bestätigt ebenfalls die besondere Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Maßnahme. Er hätte sich jedoch gewünscht, dass in der Beratungsfolge auch die betroffenen Bezirksvertretungen, wie zum Beispiel Aachen-Mitte und Aachen-Kornelimünster/Walheim mit aufgenommen worden wären, damit auch diese Kenntnis über den Sachverhalt erlangen.

Ratsherr Blum (FDP) führt aus, dass dieser Beschluss für viele Bürger*innen eine Selbstverständlichkeit sein werde. Er erinnere sich jedoch an einen konkreten Fall in Kelmis, bei dem die Feuerwehr aus Oberforstbach bei dem Brand eines Einfamilienhauses nicht unterstützen konnte, weil die Anschlüsse nicht gepasst haben. Dies zeige, wie entscheidend diese Zusammenführung sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen erteilt einstimmig seine Zustimmung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft und der Stadt Aachen zu gegenseitiger Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft und der Stadt Aachen zu gegenseitiger Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zum Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft und der Stadt Aachen zu gegenseitiger Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In Fällen der Brandbekämpfung oder der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, Hilfe auch bei den Feuerwehren jenseits der Grenze anzufordern. Das gilt insbesondere auch für Anforderungen der Hilfeleistungszone Deutschsprachige Gemeinschaft bei der Stadt Aachen als auch umgekehrt. Die technischen Regelungen hierfür sind in den Dokumenten des Kooperationsverbundes EMRIC (Euregio Maas-Rhein Incident and Crisis management) festgelegt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden über Verträge der Städte und Gemeinden Kelmis, Raeren und Eupen auf belgischer Seite und der Stadt Aachen geschaffen. Da die kommunalen Feuerwehren auf belgischer Seite, die zum Zeitpunkt der bestehenden Verträge noch existierten, mittlerweile in einer gemeinsamen Feuerwehr für die Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengeführt wurden, ist es der belgischen Seite wichtig, die Verträge an die neue Situation anzupassen.Die bisherigen inhaltlichen Vereinbarungen bleiben dabei im Wesentlichen bestehen. In Absprache beider Seiten wurde deshalb der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet.

Das Ziel beider Seiten ist es, auf Dauer eine Regelung zu schaffen, die auf belgischer Seite föderal- und auf deutscher Seite landeseinheitlich sein soll. An diesem Ziel arbeiten die Feuerwehren beider Seiten. Um bis zu deren Fertigstellung Rechtssicherheit zu haben, ist es vor allem der belgischen Seite wichtig, diese hier zur Beratung anstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen. Seitens des FB37 der Stadt Aachen wurde der Vorschlag entsprechend deutscher Rechtslage angepasst, seitens des FB30 geprüft, in der dann gefassten Form erneut mit der belgischen Seite abgestimmt und wird jetzt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und anschließend dem Rat der Stadt Aachen zur Beschlussfassung vorgelegt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-06-10 FB 37_0026_WP18 Oeffentlich-rechtlich SAO.pdf

7.11.2024

286.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.06.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:26

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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