Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke "Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete" vom 06. Juni 2024
FB 56/0415/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussentwurf der Grünen-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke vor (Anlage 1 zu TOP 4).
Frau van der Meulen begründet den Tagesordnungsantrag für die antragstellende Fraktion Die Linke. Sie spricht den nach Meinung ihrer Fraktion feststellbaren „Rechtsruck“ und den gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Basisgirokonto für „Jedefrau/Jedermann“ an. Aufgrund der Aspekte „Bürokratieaufwuchs“ sowie „Menschenrechte“ bzw. „Stigmatisierung Betroffener“ spricht sich Frau van der Meulen gegen eine Bezahlkarte in Aachen aus.
Frau Braun schließt sich Frau van der Meulen an. Sie erachtet die Bezahlkarte als einen Einschnitt in die Rechte der Betroffenen. Außerdem bedankt sie sich bei den Teilnehmenden der Demonstration/Kundgebung vor dem Rathaus auf dem Markt zum Thema „Bezahlkarte“. Weitergehend stellt Frau Braun den geänderten Beschlussvorschlag der drei Fraktionen vor und erläutert die wesentlichen Eckpunkte des geänderten Beschlusstextes. Insbesondere stellt sie heraus, dass
- die Betroffenenperspektive im Rahmen der öffentlichen Debatte über die Bezahlkarte zu kurz komme
- der Prozess, der Einführung der Karte schleppend verlaufe, was eine sachgerechte Antwort in den Kommunen aufgrund des Informationsrückstands erschwere
- die Einführung der Bezahlkarte, nach Auffassung der drei Fraktionen, keine Probleme löse, sondern neue und in der Gesamtabwägung überwiegende Probleme schaffe
- die Vorteile einer Bezahlkarte in Aachen ohnedies zu vernachlässigen seien, weil nach Auskunft des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration in Aachen 90% der Empfänger*innen die Transferleistungen bereits per Banküberweisung erhielten und das Thema „Bargeldauszahlungen“ in Aachen damit ohnehin keine Rolle spiele
- für die drei den Änderungsantrag einbringenden Fraktionen der im Zuge der Einführung der Bezahlkarte zu erwartende Bedarf an neuen Personalstellen in der Fachverwaltung ein Ablehnungsgrund sei
- geflüchtete Menschen zwingend Zugang zu Bargeld bräuchten, um z. B. gebrauchte Möbel oder Bekleidung zu kaufen, da hier regelmäßig eine bargeldlose Zahlung ausscheide.
Am Ende ihrer Ausführungen geht Frau Braun zudem darauf ein, dass die vorgelegte Beschlussfassung der drei Fraktionen, sowohl den Fall der „obligatorischen“ als auch der „fakultativen“ Einführung der Karte in den Kommunen berücksichtige.
Frau Koentges schließt sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an und spricht noch einmal folgende Aspekte an: Gründe für das Abweichen vom Ampel-Koalitionsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte, Mehrkosten für Kommunen durch Verwaltungspersonalaufwuchs, Verhinderung von Stigmatisierung von Karteninhaber*innen, Fragwürdigkeit der Einführung der Karte angesichts des zu verzeichnenden „Rechtsrucks“.
Frau Derichs begründet die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion hinsichtlich des geänderten Beschlussvorschlags der drei Fraktionen. Es sei noch überhaupt nicht klar, wie die Funktionsweise der Bezahlkarte konkret ausgestaltet sein wird; viele der Spiegelstriche des geänderten Beschlussvorschlag seien Spekulation. Frau Derichs zweifelt ferner die formale Zulässigkeit des vorgelegten Beschlusstextes der drei Fraktionen im Hinblick auf die Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen an. Danach könne der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie hinsichtlich der (Nicht-)Einführung einer Bezahlkarte allenfalls einen empfehlenden Beschluss an den Rat aussprechen. Frau Derichs appelliert an die Grün-Rote-Ratskoalition, den Beschlusstext entsprechend abzuändern.
Im Anschluss diskutieren die Ausschussmitglieder den Umgang mit diesem Hinweis der CDU-Fraktion. Frau Braun betont, dass es angesichts der Meinungsbildung auf Landesebene nun einer inhaltlichen Positionierung der Stadt Aachen bedürfe, wie es sie auch schon in anderen NRW-Kommunen gegeben habe.
Der Vorsitzende, Herr Deumens, führt aus, dass trotz offener Fragen auf Landesebene die Aussendung eines politischen Signals in Richtung Düsseldorf möglich sein dürfte.
Herr Hissel weist darauf hin, dass die Bezahlkarte nicht von der kommunalen Ebene gefordert wurde. Der Städtetag habe sich zur Bezahlkarte positioniert und sich insbesondere für eine Einheitlichkeit bezüglich der etwaigen Einführung ausgesprochen. Mit einem Abschluss des gegenwärtigen Vergabeverfahrens sei ca. Ende August zu rechnen.
Herr Hissel greift sodann die Kritik der CDU-Fraktion auf und schlägt im Sinne der drei antragstellenden Fraktionen vor, auf die möglicherweise kompetenziell nicht konforme Formulierung der „Beauftragung der Verwaltung“ zu verzichten und stattdessen „der Ausschuss spricht sich dafür aus“ zu formulieren, damit die Verwaltung zeitnah ein Schreiben an das Land richten könne, ohne dabei eine Ratsentscheidung vorweg zu nehmen.
Frau Griepentrog erklärt, dass, ihrer kommunalpolitischen Gremienerfahrung nach zu urteilen, in der Vergangenheit viele Fachausschüsse Beauftragungen derVerwaltung ausgesprochen hätten, ohne die Kompetenzvorschriften dadurch zu verletzen, sie hänge aber nicht an einem einzelnen Wort.
Auf Vorschlag von Herrn Hissel debattieren die Ausschussmitglieder folgende Änderungen des vorgelegten Beschlussvorschlags der drei Fraktionen:
1. Ersetzung der Worte „der Ausschussmitglieder“ durch „des Ausschusses“ in Satz zwei des Beschlusstextes und
2. Streichung der Worte „wird die Verwaltung beauftragt“ und Ersetzung durch die Worte „spricht sich der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie verpflichtend dafür aus“ in Satz drei des Beschlusstextes.
Frau Griepentrog erklärt sich mit den von Herrn Hissel vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, soweit dadurch auch weiterhin eindeutig klargestellt werde, dass sich die Verwaltung gegenüber der Landesregierung im Sinne der inhaltlichen Vorgaben des Beschlusstextes, d. h. Forderungen der Spiegelstrichliste, einsetzen werde.
Am Ende der Debatte beschließt der Ausschuss mehrheitlich, bei zwei NEIN-Stimmen, in geänderter Form, wie folgt:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Tagesordnungsantrag vom 06. Juni 2024 der Fraktion Die Linke wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht bezüglich der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete gebeten. Die Verwaltung berichtet dazu wie folgt.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 31. Januar 2024 mit einer migrationspolitischen Zielsetzung auf ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geeinigt. Hiernach soll zukünftig eine physische bzw. digitale Debitkarte ohne Überweisungsfunktion an Berechtigte ausgegeben werden.Durch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz wurden inzwischen die bundesgesetzlichen Regelungen so angepasst, dass eine rechtssichere Nutzung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG möglich ist.Die Regelungen zur konkreten Umsetzung müssen jedoch durch die Länder erfolgen.
14 von 16 Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, beteiligen sich an einem gemeinsamen, europaweiten Ausschreibungsverfahren zur technischen Umsetzung der Bezahlkarte. In der als Anlage 2 zur Information beigefügten Landtagsdrucksache 18/1903 vom 02. Mai 2024 wird von einem Zuschlag voraussichtlich Mitte Juni 2024 ausgegangen.Der Städtetag NRW geht im Rahmen seiner mit den Kommunen geführten Austauschgespräche aktuell allerdings davon aus, dass das Ausschreibungsverfahren eher erstca. Ende Juli beendet sein wird.Es ist vorgesehen, dass die Bezahlkarte im Einzel- und Onlinehandel einsetzbar ist sowie auch Bargeldabhebungen über einen vorher definierten Betrag möglich sind.
Seitens der Landesregierung NRW wurde zunächst die Einführung der Bezahlkarte für in Landeseinrichtungen untergebrachte Leistungsberechtigte angekündigt. Für die Kommunen soll es,laut Angaben der Staatskanzlei, die Möglichkeit geben, dem Verfahren auf freiwilliger Basis beizutreten. Eine Übernahme der den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land sei nicht geplant.
Diese Planungen wurden seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Städtetages NRW stark kritisiert. Die mit der Einführung der Bezahlkarte verbundenen Ziele könnten nur durch eine flächendeckende Einführung erreicht werden. Ein „Flickenteppich“ werde von den Städten nicht gewollt. Darüber hinaus wurde eine strukturelle und finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land gefordert.
Zwischenzeitlich haben erste Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung stattgefunden. Die Landesregierung hat am 02. Mai 2024 erklärt, dass zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Einigkeit darüber besteht, dass die Bezahlkarte in NRW möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards eingeführt werden soll. Die Einführung soll bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch erfolgen. Die Landesregierung will für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen.
Nach ersten vorläufigen Informationen sollen sich die Kosten der Einführung bzw. der laufenden Nutzung schätzungsweise auf 1 bis 4 % des Umsatzes zzgl. einer Ausgabegebühr in Höhe von ca. 5 Euro belaufen.Genaue Angaben können jedoch erst nach Abschluss der laufenden Ausschreibung gemacht werden.Ob und ggf. wie hoch darüber hinaus ein organisatorischer und personeller Mehraufwand für die Stadt Aachen entstehen wird, lässt sich aktuell ebenfalls noch nicht einschätzen, da die konkrete Umsetzungsweise derzeit noch völlig offen ist.
Von Seiten der Verwaltung werden die Auffassungen des Städte- und Gemeindebundes sowie des Städtetages geteilt bzw. deren Forderungen an das Land unterstützt. Als entscheidend wird dabei erachtet, dass landeseinheitliche und verbindliche Regelung für alle Städte getroffen werden, da anderenfalls Nachteile zu Lasten der Städte zu erwarten sind, in denen eine Bezahlkarte unter Umständen nicht eingeführt wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine umfassende Bewertung derThematik noch nicht möglich, da sowohl das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens als auch die angekündigten landesgesetzlichen Regelungen abgewartetwerden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 127220
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=127220
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-11 FB 56_0415_WP18 Tagesordnungsantrag SAO.pdf
17.11.2024
1.3 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 27.06.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:28
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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