20. Juni 2024 um 18:15, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Bericht zum Erlass der Bewirtungs- und Zuwendungsrichtlinie sowie der Richtlinie zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen

FB 11/0187/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Moselage (FDP) betont bezugnehmend auf eine bereits geführte Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss, dass sie auch weiterhin die Meinung vertrete, dass es keiner Richtlinie bedurft hätte, sondern an dieser Stelle die Erstellung eines Leitfadens ausreichend gewesen wäre. Zudem empfinde sie die Regelungsinhalte der Richtlinie als sehr kleinteilig und es stelle sich ihr daher die Frage, ob die Mitarbeitenden hierdurch gegebenenfalls verunsichert werden könnten.

Letztendlich nehme sie die Richtlinie nun so zur Kenntnis.

Ratsfrau Parting (SPD) erläutert anknüpfend, dass auch sie sich zunächst die Frage gestellt habe, ob die Erstellung einer Richtlinie notwendig gewesen sei. Man kenne jedoch gemeinsam die Vorfälle aufgrund dessen der Fachbereich Rechnungsprüfung den Handlungsbedarf zur Erstellung einer einheitlichen Regelung gesehen habe. Die Verwaltung habe sich für diesen Rahmen entschieden und die Politik nehme dies nun in der heutigen Sitzung entsprechend zur Kenntnis. Zudem handle es sich bei diesem Themenfeld um ein laufendes Geschäft der Verwaltung, sodass sie sich an dieser Stelle über die von der Verwaltung gewählte Form in keine Diskussion begeben möchte.

Abschließend bitte sie um Mitteilung, ob eine Beteiligung des Personalrates stattgefunden habe bzw. das Beteiligungsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen sei und inwieweit der Personalrat bereits bei der Erstellung der Richtlinie beteiligt worden wäre. Es wäre gut, wenn dies so gewesen wäre.

Herr Lennartz (FB 11/000) berichtet, dass die Entwicklung der Regelungsinhalte der Richtlinien sehr komplex gewesen seien und die Verwaltung habe sich daher dafür entschieden, die Richtlinien sukzessive in die Beteiligung des Personalrates zu geben. Das formelle Beteiligungsverfahren für die Bewirtungsrichtlinie sei zwischenzeitlich abgeschlossen und diese Richtlinie werde in den nächsten Tagen einer Veröffentlichung zugeführt. Die Zuwendungsrichtlinie und auch die Richtlinie zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt gingen jetzt in die allgemeine Beteiligung.

Darüber hinaus habe im Vorfeld, unter Beachtung der Einhaltung der formellen Verfahrenswege, mit den jeweiligen Gremiumsvorsitzenden ein inhaltlicher Austausch zum Erlass der Richtlinien stattgefunden.

Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) äußert, dass auch sie die Regulierungsinhalte der Richtlinien als sehr kleinteilig empfinde und dies eher zu einer Kontraproduktivität führen könne. Sie habe jedoch aus dem Rechnungsprüfungsausschuss mitgenommen, dass nach einigen Vorfällen in jüngster Vergangenheit Mitarbeitende gegebenenfalls eine zusätzliche Sicherheit bräuchten. Ihrer Meinung nach sei der Regelungsumfang jedoch in einem so starken Maße ausgedehnt worden, der so eigentlich nicht geboten gewesen wäre.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt aus, dass sie die Schwierigkeit der Verwaltung bei der Festlegung des Regelungsumfanges nachvollziehen könne. Bei einer Verwaltungsgröße von über 6000 Mitarbeitenden brauche es jedoch auch ein bestimmtes Maß an Handlungssicherheit. Auch sie sei eine Verfechterin für die Erstellung eines Leitfadens gewesen; nun sei es jedoch eine Richtlinie geworden. Sie hoffe, dass diese als „Leitfaden“ diene und die Regelung nicht ausufere. Sie habe bisher auch persönlich nicht das Gefühl gehabt, dass es ohne Richtlinie so ausbordend falsch genutzt worden sei. Die Mitarbeitenden hätten sehr gut gewusst, was sie gedurft und was sie nicht gedurft hätten. Abschließend hoffe sie, dass die Richtlinien als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe dienten und in der Praxis gut gelebt werden könnten.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zu den Richtlinien zum Umgang mit Ausgaben für Bewirtung und Repräsentation bei der Stadt Aachen (Bewirtungsrichtlinie), zur Gewährung von Zuwendungen an städt. Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Ereignissen (Zuwendungsrichtlinie) und zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen (Trauerspendenrichtlinie) zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zu den Richtlinien zum Umgang mit Ausgaben für Bewirtung und Repräsentation bei der Stadt Aachen (Bewirtungsrichtlinie), zur Gewährung von Zuwendungen an städt. Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Ereignissen (Zuwendungsrichtlinie) und zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen (Trauerspendenrichtlinie) zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Als Ergebnis der vom Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) erfolgten Prüfungen zur Finanzierung interner Betriebsveranstaltungen bei einzelnen Fachbereichen bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen / Eigenbetrieben wurdeauch der Bedarf für grundsätzliche Regelungen von Bewirtungen im dienstlichen Kontext und Zuwendungen an Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Anlässen festgestellt.

Die Feststellungen der Rechnungsprüfung hat die Verwaltung veranlasst eine entsprechende Richtlinie zum Umgang mit Aufwendungen für Bewirtungen bei Terminen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs und im Rahmen repräsentativer Veranstaltungen zu entwickeln, die zukünftig dafür Sorge tragen soll, dass ein verwaltungsweit einheitlicher Maßstab beim Bewirtungsaufwand bzw. Repräsentationsaufwand für alle Dienststellenbereiche der Stadt Aachen unter Berücksichtigung des für den öffentlichen Dienst geltenden Grundsatzes der sparsamen, wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung zur Anwendung kommt.

Darüber hinaus sollte durch eine Richtlinie ein verwaltungsweit einheitliches Vorgehen bei der Gewährung von Zuwendungen an städtische Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Anlässen für alle Dienststellenbereiche der Stadt Aachen geregelt werden.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Zuwendungsrichtlinie wurde der Bedarf einer Regelung von Gedenkmaßnahmen für verstorbene Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen erkannt. Die zu diesem Zwecke erstellte Richtlinie orientiert sich an den landesrechtlichen Regelungen in diesem Kontext.

Beide Richtlinien regeln Zuwendungen bzw. Ehrungsmaßnahmen über die gesetzliche Basis hinaus und schaffen einen entsprechenden Ermöglichungsrahmen unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze.

Die Richtlinien unterliegen der Mitwirkungspflicht des Gesamtpersonalrates.

Sobald das Beteiligungsverfahren des Gesamtpersonalrats abgeschlossen ist, werden die Richtlinien zeitnah allen Mitarbeitenden durch Veröffentlichung in den Verwaltungsnachrichten und im Mitarbeitenden-Portal bekannt gegeben. Zudem werden die Leitungen der Dienststellenbereiche im Hinblick auf ihre Produktverantwortung vorab informiert.

Die Richtlinien zum Umgang mit Ausgaben für Bewirtung und Repräsentation bei der Stadt Aachen, zur Gewährung von Zuwendungen an städtische Mitarbeitende zu besonderen persönlichen Ereignissen sowie zur Ehrung verstorbener Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen sind im Entwurf als Anlagen zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Ausgaben für Bewirtung und Repräsentationen,

Zuwendungen sowie Trauerspenden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-06-04 FB 11_0187_WP18 Bericht zum Erlass d SAO.pdf

19.11.2024

1.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 20.06.2024
Uhrzeit
18:15
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 14:23