Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg;Antrag der SPD-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 26.07.2023
FB 68/0029/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr von Thenen begrüßt hierzu nochmals Herrn Glasemann, Mitarbeiter des Teams Verkehrslenkung der Aachener Straßenverkehrsbehörde FB 68/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen und bittet um Fragen zur Verwaltungsvorlage.
Herr Hoffner hält die ablehnende Begründung der Verwaltung zum Antrag in einem ersten Schritt zunächst für nachvollziehbar. In einem zweiten Schritt legt er aber Wert auf die seine Einschätzung, dass der hier genannte Standort ein besonders gefährlicher ist. Zum einem müssen sich die Autofahrer*innen, kommend aus dem Bahnesweg, langsam zur Aachener Straße vortasten und insbesondere beachten, dass die von links kommenden Radfahrer*innen nicht auf ihrer Motorhaube landen. Zum anderen ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die von rechts kommenden Fahrzeuge häufig eine recht hohe Geschwindigkeit erzielen. Wenn denn schon kein Spiegel angebracht werden kann, bittet Herr Hoffner um Prüfung, ob andere verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle möglich sind.
Er selbst schlägt vor, ob man seitens der Stadt nicht an die Grundstückseigentümer herantreten könnte, um durch ein Zurückschneiden von Hecken die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ergänzend teilt er noch mit, dass an der Unterführung der Trierer Straße an der Adenauerallee am Gelände der Firma Jacobs Automobile ein Verkehrsspiegel angebracht ist. Er fragt Herrn Glasemann, ob er dort eine andere Bewertung der dortigen Situation sieht.
Herr Glasemann kennt diesen Spiegel. Er bemerkt hierzu, dass im gesamten Stadtgebiet einige Spiegel, gerade auch im Bereich von Gewerbegrundstücken, festzustellen sind. Hier ist zu unterscheiden, ob sich diese Spiegel auch auf Privatgelände befinden, die dann natürlich auch privat finanziert wurden. Dieser angesprochene Bereich gehört als Bundesstraße zum Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau in Nordrhein-Westfalen und ist insofern von der Stadt Aachen weder zu genehmigen noch zu verbieten.
Er bestätigt, dass die Verkehrssituation am Bahnesweg nicht einfach ist. Solche Konstellationen sind aber zu hunderten im gesamten Stadtgebiet festzustellen. Eine Einwirkung auf Grundstückeigentümer, die Hecken innerhalb der privaten Grundstücke zurück zu schneiden, erscheint nicht sehr erfolgversprechend. Eine „rechts vor links“ Vorfahrtsregelung an dieser Stelle ist rechtlich nicht möglich. Herr Glasemann weist noch einmal daraufhin, dass es keine rechtliche Möglichkeit nach der Straßenverkehrsordnung gibt, den beantragten Verkehrsspiegel anzuordnen.
Frau Nußbaum fragt Herrn Glasemann nach mindestens 3 Verkehrsspiegeln in der Aachener Pascalstraße, die dort wohl schon vor geraumer Zeit installiert wurden: a) in der Höhe der Firma Kohl, b) bei der Firma World-Line und c) unterhalb der Haltestelle Nerscheider Weg, wo gleich 2 Spiegel angebracht sind, zum einem in Richtung Aachener Straße und zum anderen in Richtung Monschauer Straße. Sie fragt, ob diese Spiegel auf Privatgrund errichtet wurden oder ob es hier jeweils eine besondere verkehrliche Situation, die zu berücksichtigen wäre, gibt.
Auch diese Spiegel sind Herrn Glasemann alle bekannt. Diese Spiegel hängen nach seinen persönlichen Erfahrungen schon seit seiner Jugendzeit, mithin schon mindestens rund 30 Jahre oder länger, dort. Vermutlich sind alle an Masten der Regionetz auf öffentlichen Grund installiert.
Das Anbringen von neuen Spiegeln wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht erlaubt.
Herr Glasemann wird aber alle angesprochenen Standorte nochmals prüfen.
Abschließend pflichtet Frau Nußbaum der zuvor von Herrn Hoffner getroffenen Feststellung bei. Die Ablehnung des Antrages ist im Grunde nachvollziehbar. Aber auch sie vermisst hier einen Alternativvorschlag der Verwaltung.
Frau Opitz erinnert an das Firmengelände von „Pro Idee“ Rottstraße/Auf der Hüls, an der die stark frequentierte Ein- und Ausfahrt genau im Scheitelpunkt einer 90 Grad Kurve, wo auch 2 Spiegel angebracht sind.
Herr Glasemann hebt die Besonderheit dieser Stelle hervor. Dieses Gelände wird über den ganzen Tag über von dutzenden Lastkraftwagen, oft auch mit Anhängern, angefahren. Insofern sind dort die dortigen Spiegel tatsächlich der Verkehrssicherheit dienlich. Diese Situation ist nicht mit der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg vergleichbar.
Herr Kiemes dankt Herrn Glasemann für diese Worte über die Sinnhaftigkeit von Verkehrsspiegeln. Er hat die Verwaltungsvorlage anders verstanden. Und zwar in dem Sinne, dass Verkehrsspiegel in Aachen grundsätzlich gar nicht mehr aufgestellt oder auch genehmigt werden. Er erinnert an die Straße „Hasbach“ in Walheim, wo auch in einer 90 Grad Kurve ein Verkehrsspiegel hängt.
Da keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, formuliert der Bezirksbürgermeister auf Hinweis von Herrn Hoffner einen erweiterten Beschlussvorschlag wie folgt:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße/Bahnesweg wegen der möglichen Nachteile nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die dort beteiligten Verkehrsteilnehmer beiträgt und nicht aufgestellt wird. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung mit den Anliegern Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass durch eine stärkere Beschneidung der Hecken die Verkehrssicherheit erhöht wird.Der Antrag gilt damit als behandelt.“ und lässt über diesen abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg wegen der möglichen Nachteile nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die dort beteiligten Verkehrsteilnehmer beiträgt und nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 26.07.2023 hat die SPD-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beantragt, einen Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg aufzustellen.
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Verwaltung die Polizei um Erfassung der Verkehrsunfälle an dieser Stelle in den vergangenen Jahren gebeten. Nach den Unterlagen und der Übermittlung der Polizei auf die Anfrage ereignete sich zuletzt am 11.05.2018 ein Unfall und dieser ist bis heute der einzige.
Verkehrsspiegel sind kein reguläres Instrument der Straßenverkehrsordnung und können demzufolge auch durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden. In der Praxis erhöhen Verkehrsspiegel im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen nicht die Verkehrssicherheit, da die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen auf den Spiegel gezogen wird. Geschwindigkeiten und Entfernungen lassen sich nur unzureichend abschätzen. Daher wird auch bei Sicherheitsaudits immer wieder die Verwendung von Verkehrsspiegeln bemängelt. Ob Verkehrsspiegel tatsächlich einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, ist aufgrund der verschiedenen Nachteile in der Fachwelt umstritten. Seitens der Kritiker*innen wird unter anderem angeführt, dass Verkehrsspiegel Verkehrsteilnehmenden eine Sicherheit nur vortäuschen, obwohl diese tatsächlich nicht besteht.
Ohne einen Verkehrsspiegel konzentrieren sich die ausbiegenden Kraftfahrer intensiv auf die bestehende Verkehrssituation und reagieren deutlich angepasster als bei einem Blick in den abgewandt hängenden Verkehrsspiegel.
Als weitere Nachteile werden in der Fachwelt u. A. genannt:
- verzerrtes und verkleinertes Spiegelbild (Gefahr von Falschinterpretation der Verkehrssituation),
- falsche Einschätzung der Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge,
- Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse oder Vandalismus,
- Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen,
- Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung.
Diese Erfahrungen konterkarieren die Intention einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Aufgrund der oben genannten Nachteile und der Tatsache, dass es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel handelt, das Verkehrsteilnehmende nicht von ihrer grundsätzlichen Sorgfaltspflicht an Einmündungen und beim Anfahren entbindet, hat sich die Stadt grundsätzlich gegen die Installation von Verkehrsspiegeln an Einmündungen/Zufahrten entschieden. Wartepflichtige müssen sich vorsichtig in den Bereich hineintasten.
In Aachen sind aktuell dennoch zwei Arten von ortsfesten Verkehrsspiegeln zu sehen:
1. an Lichtsignalanlagen zur Vermeidung des toten Winkels
- 50 cm, rund,
- installiert von der Stadt Aachen
- als Hilfsmittel zur Vermeidung des toten Winkels bei Rechtsabbiegevorgängen von Kraftfahrzeugen. Die aus anderen Kommunen veröffentlichten Erfahrungen haben uns darin bestärkt, dass die Spiegel im Kontext des toten Winkels einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten können. Das Feedback aus der Bevölkerung ist bislang auch durchweg positiv.
2. an Zufahrten/Einmündungen
- in der Regel rechteckig,
- installiert von Privaten auf Privatgrund
Diese beiden Einsatzzwecke gilt es zu differenzieren: Die eine verfolgt die Intention der Vermeidung von Unfällen mit Radfahrenden aufgrund des toten Winkels beim Abbiegen von Großfahrzeugen. Die andere ist das Resultat der Initiative Privater, die die oben genannten Nachteile nicht teilen.
Die rechteckigen Spiegel, die Sie dennoch in Aachen an Einmündungen/Zufahrten sehen (z.B. Zufahrt Aldi in der Süsterfeldstraße), stehen auf Privatgrund und wurden auch privat errichtet. Auflage seitens der Stadt ist hier, dass sie weder auf öffentlichem Grund installiert werden dürfen noch in den öffentlichen Straßenraum hineinragen dürfen.
Im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsbesprechungen zwischen Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Situation vor Ort ebenfalls thematisiert und beschlossen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht zu verfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
X | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 127312
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=127312
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-12 FB 68_0029_WP18 Aufstellung eines Ve SAO.pdf
20.11.2024
345.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 03.07.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:29