Sachstandsbericht Neubau Trinkwasserreservoir am Lousberg - Straße Talbothof;Gemeinsamer Antrag der CDU-BF und FDP gem. § 3 Abs.1 Satz 2 GeschO vom 7.6.2024, lfd. Nr. 5
FB 68/0035/WP18 · Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Antrag
Die CDU und FDP-Fraktion im Bezirk Laurensberg beantragten, einen Sachstandbericht der Verwaltung über die notwendige Baumaßnahme "Neubau Trinkwasserreservoir am Lousberg – Straße Talbothof".
Begründet wird der Antrag mit dem Ratsantrag vom 04.12.2023 „Verlegung der Zufahrt zur Baustelle Neubau Trinkwasserreservoir am Lousberg“ der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, welcher mit der Vorlage FB 68/0013/WP18 (http://allriswebclient000.regioit-aachen.de/ai/vo020.asp?VOLFDNR=28751) am 16.05.2024 im Mobilitätsausschuss behandelt wurde.
Die Vorlage sah bereits eine Behandlungsreihenfolge für die Bezirksvertretungssitzung am 22.05.2024 vor. Die Freigabe im Amtsinformationssystem/Allris wurde durch ein Versehen für die Bezirksvertretung Laurensberg sowie Mitte leider nicht getätigt. Dies bitten wir zu entschuldigen.
Sachstandbericht Neubau „Trinkwasserreservoir am Lousberg – Straße Talbothof“
Die Verwaltung berichtet im Allgemeinen zum Sachstand der verkehrsrechtlichen Prüfung und insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit und Entlastung der Anwohnenden.
Bewertung zum Verkehrslenkungskonzept in Bezug auf den "Neubau Trinkwasserreservoir am
Lousberg"
Die Notwendigkeit der Sanierung/Erneuerung des Trinkwasserreservoirs am Lousberg steht außer Frage.
Die Planungen zur Baumaßnahme haben bereits im Jahr 2020 begonnen. Vielfältige Faktoren waren von der Fachverwaltung in der Vorplanung und sind auch während der Durchführungsphase zu beachten. Die zu sanierenden Trinkwasserbehälter befinden sich am Nordosthang zwischen Buchenallee und Champierweg unterhalb des Baumsaums. Der Zugang zu der Versorgungsanlage erfolgt heute über die Buchenallee.
Baumaßnahme:
Für die umfangreichen Baumaßnahmen muss wegen des Bodenaushubs mit Anfahrten von
Sattelschleppern gerechnet werden. Für die Bewirtschaftung der Baustelle (Erdbewegung/Lieferverkehr) kommen LKW mit den folgenden maximalen Maßen/Gewichten zum Einsatz:
1. Sattelschlepper: Länge= 16 m, Breite= 2,50 m, Höhe= 4 m / Gewicht ca. 40 t
2. Mobilkran: Länge= 16 m, Breite= 2,50 m, Höhe= 4 m / Gewicht ca. 60 t
An den Spitzentagen (Betonanlieferung für die Bodenplatte und Behälterdecken) werden etwa 30 LKW/Tag erwartet.
Baustellenzufahrten:
Es wurden vor der Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Absicherung der Baustelle und des Verkehrskonzeptes unterschiedliche Zufahrten untersucht.
A) Zufahrt über Kupferstraße/Buchenallee
B) Zufahrt über Champierweg
C) Zufahrt über Strüver Weg/ Purweider Weg
D) Zufahrt über Talbothof
A) Zufahrt über Kupferstraße/Buchenallee
Erste Überlegungen aus 2020 zum Verkehrskonzept der Baustellenverkehre zum Trinkwasserreservoir zielten darauf ab, die Verkehre über die Krefelder Straße zur Bastei, in die Ludwigsallee zur Kupferstraße und dann zum Trinkwasserbehälter zu führen. Diese Zufahrt wäre grundsätzlich ein naheliegender Ansatz.
Aktuell besteht allerdings eine Hochbaumaßnahme an der Bastei mit Auswirkung auf den Straßenraum auf der Krefelder Straße sowie der Ludwigsallee im Teilstück zwischen der Kreuzung Bastei und Kupferstraße.
Diese Strecke ist gleichzeitig Bestandteil des Umleitungsverkehrskonzeptes für die seit dem 15.01.2024 erfolgte Vollsperrung der A 544, die so störungsfrei wie möglich zur Verfügung stehen soll.
Als weiterer Faktor muss zudem der Zustand der Wasserhaupttransportleitung über die Krefelder Straße bzw. Rolandstraße an der Kreuzung Bastei angeführt werden. Sollte es zu notwendigen kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen an dieser Stelle kommen, hat eine Verkehrsabsicherung schwerwiegende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Bastei aus allen Richtungen.
Um hier schon eine mittel- sowie langfristige Planung in der Koordination möglich zu machen, wird versucht diesen Straßenraum frei von Baustellen zu halten um ein schnelles Handeln bei Bedarf zu ermöglichen.
In der Kupferstraße selber ist der Zustand der Straße, insbesondere aber der Versorgungsleitungen
als sanierungsbedürftig einzustufen. Bei einer Führung baustellenbedingter Schwerlastverkehre wären
Maßnahmen im Untergrund notwendig, welche ebenso auch auf den Straßenraum Auswirkungen hätten. Dies beinhaltet die Umsetzung von Maßnahmen an den dort vorhandenen Baumbeständen. Schließlich ist die Situation in der Buchenallee potentiell nicht geeignet für die Führung der Baustellenverkehre: entgegen. Die dort befindlichen Bäume sind stark beschädigungsgefährdet, dies betrifft insbesondere das Naturdenkmal 668, eine alte schützenswerte Platane.
B) Zufahrt über Champierweg
Eine Erschließung über dem Champierweg ist nicht möglich, da dieser in seinem Ausbauzustand nicht für die Aufnahme von Schwerlastverkehren ausgelegt sowie im Teilstück zum Purweider Weg nur für Fußgänger*innen freigegeben ist.
C) Zufahrt über Strüver Weg/ Purweider Weg
Ursprünglich war geplant, dass die Baustellenfahrzeuge den nordwestlichen Weg über den Strüverweg/Purweider Weg zur Zufahrt oder Abfahrt von der Baustelle nutzen würden. Jedoch hat die Autobahn GmbH mitgeteilt, dass die Brücke Ferberberg über die BAB 4 aufgrund ihres schlechten Zustandes auf 16 Tonnen beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die Baustellenfahrzeuge entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr über den Purweider Weg, Strüver Weg, Ferberberg, Berensberger Straße, Soerser Weg und Eulersweg zur B 57 Krefelder Straße geleitet werden können.
D) Zufahrt über den Talbothof
Die einzig verbleibende Möglichkeit ist daher die Führung des Baustellenverkehrs von Osten
kommend über den Purweider Weg und dann Talbothof (nördlich der Baustelle) und ein Anschluss an
das Baufeld über eine Baustraße. Vom Purweider Weg ist die Führung über den Soerser Weg, Eulersweg, Krefelder Straße bis zur BAB 4 vorgesehen. Die Einbindung der Merowingerstraße wird nur als Ausweichoption zum Veranstaltungszeitraum des CHIO genutzt. Aufgrund der erst kürzlich neu aufgebrachten Deckschicht,
die nicht durch die zusätzliche Belastung des Baustellenverkehrs beschädigt werden soll, soll dies
keine dauerhafte Führung sein.
Die Schleppkurven am Knotenpunkt Purweider Weg/Talbothof wurden geprüft und die Schleppkurven-Analyse zeigt, dass die Lkw sowohl in den Talbothof ein- als auch ausfahren können.
Geplant und umgesetzt wurden für die Baustellenphase zwei Lichtsignalanlage-Standorte (LAS) mit verkehrsabhängiger Steuerung am Talbothof, damit sich auf dem Talbothof keine zwei Baustellenfahrzeuge begegnen. Ein Standort befindet sich im Norden an der Kreuzung Purweider Weg/Talbothof und ein weiterer im Süden am Übergang der Baustraße zum Talbothof bzw. auf der Baustraße.
Am Standort im Süden ist eine Warteposition für LKWs eingerichtet, die ausreichend Platz für Begegnungsverkehr bietet. LKWs, die aus dem Norden kommen, müssen sich nicht anmelden, sondern können einfach an der Kreuzung Talbothof nach links abbiegen, ohne dass eine LSA benötigt wird.
Um LKWs das Verlassen der Baustraße zu ermöglichen, ist ein Schlüssel-/Codekasten und Videodetektion bereitgestellt. Um den Baustellenfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt auf dem Talbothof zu ermöglichen, ist nun mit Ausnahme der Einbahnstraße ein Haltverbot auf dem Talbothof eingerichtet.
Außerdem sind Hinweisschilder zum Baustellenverkehr an den Seitenarmen des Talbothof aufgestellt, um mögliche Begegnungsverkehre zwischen LKWs und Anwohnern zu reduzieren. Des Weiteren ist die Vorfahrtregelung auf dem Talbothof jeweils durch einmalige Vorfahrt (VZ 301) geregelt, um Haltevorgänge von LKWs auf dem Talbothof zu minimieren.
Die Kosten zur Herstellung einer Baustraße sowie die Belastung der Landschaftsschutzgebiete sind durch die Bauherrin (Regionetz) sowie die Naturschutzbehörden geprüft und für möglich erachtet. Auch sind die Folgen dieser Eingriffe als vertretbar eingestuft und für vollständig rückführbar zum Ursprungszustand nach Ende und Rückbau der Baustraße abgenommen worden. Für die Baukosten muss an die Bauherrin verwiesen werden.
Durch eine weitere Ortsbegehung mit der Bauherrin und dem beauftragten Ingenieurbüro wurde die gesamte Beschilderung am Talbothof betrachtet und festgehalten, wo die Beschilderung (auch vorübergehend als Festbeschilderung) anzubringen ist. Es kommt zu keinen Beeinträchtigungen der vorhandenen Gehwege. Allen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch mobilitätseingeschränkten Personen sowie auch Kindern ist es bei den vorhandenen Gehwegbreiten möglich, diese ohne Hindernisse aus der Verkehrsführung zu passieren.
Fazit:
Unter Hinnahme der Schädigung des Naturdenkmals 668, eine alte schützenswerte Platane, und ggfs. weiterer schützenswerter Bäume hätte es die Möglichkeit gegeben die Baustellenlogistik über die Variante A Kupferstraße/Buchenallee zu führen. Die v. g. Argumente, insbesondere auch zu Var. A ausgeführt, haben in der Gesamtbetrachtung zu einer Abwägung für die Auswahl der bestehenden Baustellenverkehrsführung geführt. Dabei wurde neben den naturfachlichen Belangen sowohl die potentielle Belastung der Anwohnenden, die aktuelle Gesamtsituation des Verkehrsgeschehens als auch die Belastbarkeit der vorhandenen Infrastruktur mit einbezogen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
X | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 127358
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=127358
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-06-27 FB 68_0035_WP18 Sachstandsbericht Ne SAO.pdf
20.11.2024
1.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 14:29