16. Dezember 2004 um 17:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
TOP 7Öffentlich

Offene Ganztagsgrundschule als offenes Angebot für alle Interessiertenhier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2004

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Erlenkämper geht eingehend auf den o.a. Ratsantrag unter besonderer Würdigung des schulpolitischen und rechtlichen Aspektes ein. Er erklärt, dass eine gene­ralisierende Regelung rechtlich unzulässig ist, da nach den geltenden Rechtsvorschriften zwingend Schulbezirke zu bilden sind. Bei der Bildung von Schulbezirken kann nach Schularten differenziert wer­den, die Offene Ganztagsschule ist jedoch keine eigene Schulart. Auch für Schulen, die Offene Ganztagsschu­len sind oder werden, bleiben die Schulbezirksgrenzen erhalten.

Sind im Rahmen der Aufnahmekapazität einer Schule freie Plätze für Schüler aus anderen Schulen ver­fügbar, kann die Schulaufsicht im Einvernehmen mit dem Schulträger den Besuch der nicht zuständigen Grundschule aus "besonderen Gründen" gestatten.

Besondere Gründe müssen nach Auslegung des OVG Münster "aus einer individuellen Ausnahme­situation herrühren". Es handelt sich bei der Gestattung des Besuches einer anderen als der zuständi­gen Schule demnach immer um eine Einzelfallentscheidung. Der generelle Wunsch von Eltern, ihr Kind möge eine Offene Ganztagsschule besuchen, ist mit diesen rechtlichen Hintergründen nicht vereinbar.

Hieraus resultiert der Vorschlag der Verwaltung, den Nachweis eines entsprechenden Betreuungsbe­darfes nach Schluss der regulären Unterrichtszeit als besonderen Grund für den Besuch der nicht zu­ständigen Grundschule anzuerkennen.

Im Zusammenhang mit der Planung der weiteren Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen verweist Herr Dr. Erlenkämper auf die Lenkungsgruppe, den erstellten Flyer, das pädagogische Konzept und den Ablaufplan für die Schulen. Die entsprechenden Unterlagen werden dem Protokoll beigefügt.

Nach Auswertung der Bedarfsabfrage werden der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendaus­schuss in ihrer gemeinsamen Sitzung über die Ergebnisse unterrichtet.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er bestätigt, dass die bisherige Gliederung in Schulbezirke durch den Antrag nicht geändert werden soll. Er spricht sich dafür aus, bestehende etwaige restliche Aufnahmekapazitäten in Offenen Ganztagsschulen für Interessenten aus anderen Schulbezirken durch Einzelfallgenehmigung zum Besuch einer nicht zuständigen Schule verfügbar zu machen. Bei dieser Genehmigungsentscheidung soll insbesondere dem Betreuungsbedarf Rechnung getragen werden.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 16.12.2004
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Schule
Status
gemischt