14. Juni 2006 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 4Öffentlich

Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und MigrantenDerzeitige rechtliche Situation wird von der Verwaltung, Herrn Kottmann erläutert.

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

Herr Kottmann stellte anhand einer Power-Point Präsentation die rechtliche Situation bezüglich

1.)Wahlrecht für alle ausländischen Einwohner

2.)Wahlrecht für Unionsbürger

3.)Wahlrecht nur für Deutsche,


dar.

Ein Informationsheft liegt der Niederschrift bei.

Ein allgemeines Ausländerwahlrecht kann nur auf 2 Wegen ermöglicht werden:

entweder durch Änderung des Staatsangehörigkeitesrechtes (doppelte Staatsbürgerschaft)

oder durch Änderung der Verfassung.

Die UnionsbürgerInnen besitzen in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktiva u. passiva Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen.

In Belgien geniessen Drittstaatenangehörige (nicht EU-Länder) zwar kein generelles Wahlrecht, haben jedoch seit einer Verfassungsänderung 2001 die Möglichkeit an den Kommunalwahlen teilzunehmen.

In den Niederlanden ist es seit 1985 möglich nach fünfjährigem Aufenthalt aktives und passives Recht auf Kommunalebene auszuüben.

Beschluss

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Migrationsrat eine Veranstaltung zum kommunalen Wahlrecht im Herbst oder Winter durchführt.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Migrationsrates
Gremium
Migrationsrat
Datum
Mi., 14.06.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt