Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und MigrantenDerzeitige rechtliche Situation wird von der Verwaltung, Herrn Kottmann erläutert.
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Kottmann stellte anhand einer Power-Point Präsentation die rechtliche Situation bezüglich
1.)Wahlrecht für alle ausländischen Einwohner
2.)Wahlrecht für Unionsbürger
3.)Wahlrecht nur für Deutsche,
dar.
Ein Informationsheft liegt der Niederschrift bei.
Ein allgemeines Ausländerwahlrecht kann nur auf 2 Wegen ermöglicht werden:
entweder durch Änderung des Staatsangehörigkeitesrechtes (doppelte Staatsbürgerschaft)
oder durch Änderung der Verfassung.
Die UnionsbürgerInnen besitzen in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktiva u. passiva Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen.
In Belgien geniessen Drittstaatenangehörige (nicht EU-Länder) zwar kein generelles Wahlrecht, haben jedoch seit einer Verfassungsänderung 2001 die Möglichkeit an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
In den Niederlanden ist es seit 1985 möglich nach fünfjährigem Aufenthalt aktives und passives Recht auf Kommunalebene auszuüben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 13541
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=13541
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Migrationsrates
- Gremium
- Migrationsrat
- Datum
- Mi., 14.06.2006
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt