15. August 2006 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 15.08.06hier: Umweltbelastungen der städtischen Grundstücke an der Maria-Theresia-Allee

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Dr. Frey-Wehrmann berichtet über den derzeitigen Sachstand und erste Ergebnisse.

Anlass für die orientierende Altlastenuntersuchung sei 2005 das Bebauungsplanverfahren „Kaiser-Friedrich-Allee“ gewesen, in dem für das städtische Grundstück eine Bebauung vorgesehen war. Die Bodenuntersuchungen seien im Auftrag des Fachbereichs Umwelt –Untere Bodenschutzbehörde durchgeführt worden. Der Abschlussbericht des vom Fachbereich Umwelt beauftragten Sachverständigenbüros Steinberg stehe noch aus.

Nach der Bestätigung des Anfangsverdachtes durch Bodenuntersuchungen auf dem städtischen Grundstück seien auch die Einfamilienhausgrundstücke an der Colynshofstraße in die Gefährdungsabschätzung miteinbezogen worden, da man für eine ganzheitliche Beurteilung einer Verdachtsfläche, speziell für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, die gesamte Fläche habe untersuchen und bewerten müssen. Es habe Hinweise von Anwohnern gegeben, dass auch deren Grundstücke verfüllt worden seien.

Die bisherigen Bodenuntersuchungen hätten bestätigt, so Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass sowohl auf dem städtischen Grundstück als auch auf angrenzenden Privatgrundstücken Bodenmaterialien mit Fremdbestandteilen aufgetragen worden seien und die Ausdehnung der Altablagerung zumindest auf dem städtischen Grundstück wesentlich größer gewesen sei als im Kataster verzeichnet. Die ca. 2,50 m mächtige Auffüllung setze sich aus umgelagertem Bodenaushub, der mit Ziegelbruch, Mörtel, Aschen; Schlacken durchmischt sei zusammen. Hinweise auf sogenannte hausmüllähnliche Abfälle ergäben sich aus den Untersuchungen bislang nicht.

Die chemischen Analysen zeigen auf, dass man in den tieferen Bodenbereichen (ab 60 cm Tiefe) auffällige Gehalte an Blei und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) angetroffen habe. In den oberflächennahen Proben sei in der Hauptsache der Parameter Blei auffällig gewesen und es seien, hier in drei Proben die Prüfwerte für Wohngebiete überschritten worden.

Das städtische Grundstück, so Frau Dr. Frey-Wehrmann, werde derzeit nicht bewirtschaftet und sei für die Öffentlichkeit unzugänglich und bewachsen. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze bestehe hier derzeit kein Handlungsbedarf. Unter diesen Umständen könnten erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Boden unter der Voraussetzung, dass von Schadstoffen keine Gefährdung für das Grundwasser ausgehe, ohne weiteres hingenommen werden. Diese Frage werde zurzeit noch gutachterlich untersucht.

Im Ergebnis erklärt Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich die Notwendigkeit zur Durchführung von Vorsorgemaßnahmen wie z. B. der Abdeckung der Fläche mit unbelastetem Bodenmaterial bestehen würde, sollten künftig auf dem städtischen Grundstück Nutzungsänderungen oder bauliche Maßnahmen vorgenommen werden. Umfang und Erforderlichkeit der Vorsorgemaßnahmen wären auf Grundlage konkreter Flächennutzungsausweisungen jedoch noch festzulegen.

Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser könne eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht vorgenommen werden. Es könne zumindest die Aussage getroffen werden, dass keine akute Gefährdung des Grundwassers vorliege. Inwieweit eine latente Gefährdung vorliege und ob sich daraus ggf. ein weiterer Handlungsbedarf ergebe, werde derzeit untersucht und bewertet.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Schulz, wie gehandelt bzw. vorgegangen werde, wenn letztlich zu hohe Werte festgestellt würden, erklärt Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass die bislang vorliegenden Werte nicht so hoch seien, das grundsätzlich Sanierungsbedarf bestehe. Man müsse allerdings die betroffenen Grundstücke im Bebauungsplan kennzeichnen und mit der Auflage versehen, dass mindestens 60,00 cm Mutterboden aufgetragen werden müsse, um ein gesundes Wohnen zu ermöglichen.

Bezüglich der weiteren Nachfrage von Ratsfrau Schulz hinsichtlich der Auswirkung in tieferen Grundschichten und auf das Grundwasser, antwortet Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass eine akute Grundwassergefährdung zurzeit nicht gegeben sei. Eine latente Gefährdung könne jedoch nicht ausgeschlossen werden und dazu müssten gegebenenfalls noch weitere Grundwasseruntersuchungen durchgeführt werden. Selbst wenn etwas zu finden sei, heiße dies nicht automatisch, dass Sanierungsbedarf bestehe.

Mit ersten Ergebnissen aus den gutachterlichen Bewertungen könne in ca. 3 Wochen gerechnet werden.

Der Umweltausschuss bittet darum, in der nächsten Sitzung über die Bewertungsergebnisse informiert zu werden.

Auf Nachfrage von Herrn Alt-Küpers hinsichtlich der Ergebnisse bei den privaten Grundstücken erklärt Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass auch hier die abschließende Bewertung noch ausstehe.

Abschließend erklärt Frau Dr. Frey-Wehrmann zu verschiedenen Nachfragen nochmals, dass, sollte das Ergebnis der gutachterlichen Bewertungen positiv sein, die betroffenen Grundstücke aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster herausgenommen würden.

Zur Nachfrage von Herrn Mayer, wer für die Kosten der Untersuchungen aufkomme, erklärt Frau Dr. Frey-Wehrmann, dass nach § 9 Abs. 1 Bundesbodenschutzgesetz die Untere Bodenschutzbehörde verpflichtet sei die Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen von städtischenBebauungsplanverfahren bestehe diese Verpflichtung für die Kommune ohnehin, da gem. BauGB gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden müssten.

Verursacher der Altlasten seien zurzeit nicht bekannt. Diese Prüfung erfolge in der Regel jedoch erst dann, wenn feststehe, dass eine Sanierungspflicht gegeben sei, da die Prüfung des Verursachers sehr aufwendig sei.

Beschluss

Der Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Umweltausschuss nimmt den Sachstand zustimmend zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, in der nächsten Sitzung über das Ergebnis der noch ausstehenden gutachterlichen Bewertungen zu berichten.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 15.08.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Status
gemischt