24. August 2006 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 9Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 872 - Hanbrucher Straße, ehem. Sportplatz -Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980hier: A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung derBehörden gemäß § 4 (1) BauGBC. Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Kriesel erläutert die Vorlage der Verwaltung.

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man dem Beschlussentwurf der Verwaltung zustimmen werde. Nach heftigen Diskussionen zwischen Bürgern und Öffentlichkeit sowie der Politik sei man der Auffassung, dass man mit der jetzt vorliegenden Planung eine deutliche Verbesserung erreicht habe. Zwar könne man verstehen, dass die Anwohner die bisherigenSituation mit freier Aussicht behalten wollten, der Bedarf an preisgünstigen Wohnhäusern für junge Familien in diesem Bereich sei jedoch groß, so dass man zu einem Kompromiss habe finden müssen. Die jetzige Planung trage auch den Belangen der Anwohner Rechnung, so dass nunmehr die Offenlage beschlossen werden könne.

Für die Fraktion der Grünen stimmt Frau Hörmann Herrn Plum zu. Die Realisierung von Eigenheimen in stadtnaher Lage werde auch von ihrer Fraktion begrüßt, ebenso halte man die Nachbesserungen in der Planung für richtig. Hinweisen wolle man noch auf die im Ausschuss beschlossene Vorgabe 20 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu schaffen, hier bitte man die Verwaltung, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Zudem sei in den Plänen nicht zu erkennen, wo die Anpflanzung der im Umweltbericht geforderten 6 Bäume erfolgen solle.

Herr Kriesel erläutert kurz, dass im städtebaulichen Vertrag die Umsetzung der im Umweltbericht geforderten Punkte geregelt werde. Zur Frage des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau habe die GeWoGe als Investor mit dem städtischen Wohnungsamt vereinbart, die entsprechende Anzahl von Wohneinheiten in der Burggrafenstraße herzustellen.

Herr Baal weist darauf hin, dass die 20%-Quote den Zweck habe, öffentlich geförderten Wohnungsbau im Stadtgebiet zu streuen. Eine solche Regelung, wie sie hier getroffen wurde, laufe der Intention dieser Vorgabe zuwider und führe zu einer unerwünschten Massierung in bestimmten Bereichen.

Herr Plum fügt ergänzend hinzu, dass das Projekt Burggrafenstraße nach seiner Kenntnis bereits realisiert sei, eine Verknüpfung mit dem neuen Vorhaben an der Hanbrucher Straße sei nicht sinnvoll. Die Verwaltung müsse diesen Punkt nochmals aufgreifen und gegebenenfalls eine andere Lösung finden.

Frau Breuer betont, dass die GeWoGe in dieser Frage nicht anders zu behandeln sei als andere Investoren.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 872 - Hanbrucher Straße, ehem. Sportplatz- in der vorgelegten Fassung. Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 24.08.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt