6. September 2006 um 17:00, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Kármánstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der eingeschränkten Beteiligung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sowie den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 – Kármánateliers – einstimmig zur Kenntnis. Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers – gem. § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: 1. Festsetzung des gesamten Plangebietes als Kerngebiet 2. Vergrößerung der überbaubaren Flächen 3. Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe 4. Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse 5. Verzicht auf die Festsetzung der GFZ, der Bauweise und der Dachform Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschließt der Rat den entsprechend den Punkten 1 bis 5 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.09.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt