6. September 2006 um 17:00, Rathaus
TOP 19Öffentlich

Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 'Sandhäuschen'

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Plum teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen werde und erläutert, warum das Bürgerbegehren unzulässig sei.

Ratsherr Schabram schließt sich für die Grüne Fraktion ebenfalls der Verwaltungsmeinung an und verweist auf die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg.

Ratsherr Einmahl verweist darauf, dass nach § 3 Abs. 5 S. 1,Abs. 7 der Satzung zur Regelung von Einzelheiten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Sachdiskussion unzulässig sei.

Der Oberbürgermeister beantwortet Nachfragen der Ratsherren Müller und Schnitzler bezüglich einer Beratung der Initiative seitens der Verwaltung nach der geänderten Rechtslage und lässt dann über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen stellt bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung fest, dass sich das am 23.06.2006 der Bezirksvorsteherin Frau Efes überreichte Bürgerbegehren “Rettet das Sandhäuschen” als unzulässig erweist.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.09.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Status
gemischt