31. Oktober 2006 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Verkauf der LEG-Wohnungen hier: Ratsantrag der Grünen Fraktion

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Hörmann dankt der Verwaltung für die Vorlage.

Da das Land mittlerweile an einen Komplettverkauf der LEG-Wohnungen denke, seien die Ausführungen in der Vorlage leider nicht mehr relevant.

Sie verweist jedoch auf einen Zeitungsartikel, wonach die Stadt Witten für LEG-Mieter eine eigene Beratungsstelle einzurichten gedenke bzw. bereits eingerichtet habe.

Sie rege daher an, die Verwaltung möge sich bei eventuellen Anfragen von LEG-Mietern kooperativ und nicht etwa abweisend verhalten.

Herr Becker geht davon aus, dass dies ohnehin der Fall sei und von daher bereits heute wie von Frau Hörmann gewünscht verfahren werde.

Er habe ein großes Problem damit, einen bestimmten Personenkreis „bevorzugt“ zu behandeln.

Unabhängig hiervon stelle seine Fraktion jedoch den Antrag, die Verwaltung möge mit der gewoge mit dem Ziel verhandeln, dass diese den Aachener Bestand der LEG-Wohnungen übernehme.

Herr Norbert Plum bekräftigt, dass seine Fraktion die Entscheidung des Landes, die LEG-Wohnungen als Gesamtpaket zu veräußern, nicht gut heiße.

Seiner Meinung nach ließe sich auch bei Verkäufen an mehrere Interessenten insgesamt ein höherer Verkaufserlös erzielen.

Er richte daher die Bitte an die Verwaltung, an die gewoge heranzutreten und ein konkretes Angebot für die Aachener LEG-Wohnungen zu erfragen.

Für Herrn Baal steht außer Frage, dass in der täglichen Praxis alle Mieter bei Fragen und Problemen beim städtischen Wohnungsamt gleich behandelt und betreut werden.

Insofern könne er sich der Auffassung von Herrn Becker anschließen, weiter so wie bisher zu verfahren und keine separate Beratung von LEG-Mietern durchzuführen.

Gegen die vorgetragene Anregung, zwecks Übernahme der Aachener LEG-Wohnungen an die gewoge heranzutreten und diesbezüglich gemeinsame Überlegungen anzustellen, spreche grundsätzlich nichts. Allerdings habe er in letzter Zeit den Eindruck gewonnen, als fehle es der gewoge an einer strategischen Ausrichtung und es sei daher eher fraglich, ob es zu einer Kaufentscheidung komme werde.

Herr Dr. Linden weist auch auf das Rechtsmissbrauchsberatungsgesetz hin und rät daher ebenfalls von einer speziellen Beratungsstelle für LEG-Mieter ab.

Die Verwaltung habe aus der Presse erfahren, dass das Land einen Komplettverkauf der LEG-Wohnungen in Erwägung ziehe.

Die Verwaltung werde selbstverständlich den Wunsch der Politik weiterleiten, dass sich die gewoge um den Erwerb der Aachener LEG-Wohnungen bemühen solle.

Die gewoge müsse allerdings in die Lage versetzt werden, ein Angebot zu konkretisieren.

§ 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gelte schließlich auch für die gewoge.

Bei einem eventuellen Erwerb der Aachener LEG-Wohnungen müsse die gewoge den Kaufpreis finanzieren. Dieser liege bei X Prozent plus mindestens 1 % Tilgung.

Es müsse demzufolge eine Rendite von mindestens 7 % erzielt werden.

Die Verwaltung werde jedoch den Wunsch der Politik nach einem möglichen Erwerb der Aachener LEG-Wohnungen an die gewoge weiterleiten. Er gehe davon aus, dass sich der Aufsichtsrat der gewoge umgehend damit beschäftigen werde.

Beschluss

Sodann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der gewoge Verhandlungen über eine mögliche Übernahme der Aachener LEG-Wohnungen zuführen. Bei der Beratung von Mietern durch das städtische Wohnungsamt soll es bei der bisherigen Verfahrensweise bleiben.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 31.10.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Status
gemischt